Keller - temporärer Tausch wegen Wasserschaden

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eva1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller - temporärer Tausch wegen Wasserschaden

Hallo.

Wir sind im Februar zur Miete in einen Mehrparteien-Neubau gezogen.
Uns wurde ein Keller zugeteilt (auch per Mietvertrag).
Leider gab es hier an einer Wand zum Altbestand des Hauses einen Wasserschaden.
Unsere eingelagerten Sachen waren teilweise nass und wurden übergangsweise in einen anderen Keller gebracht.
Hier mussten wir nach einigen Wochen wieder raus und wir haben Platz in einem Technikraum zugewiesen bekommen.
Wir haben den "Umzug" dahin gemacht.
Regale etc. sollten hier nicht aufgestellt werden, da es übergangsweise sein sollte.
In "unserem Kellerraum" liefen Pumpen, Baugeräte, Raumtrockner und Heizplatte zur Reparatur über unseren Stromzähler ohne uns zu fragen oder bescheid zusagen.
Die Kosten konnten wir im Nachhinein nur schätzen. Diese grobgeschätzten Kosten wurden uns auf Nachfrage erstattet (ohne weitere Entschädigung oder Entschuldigung).
Nach einigen Monaten der Reperaturphase konnten wir unsere Sachen wieder in den ursprünglichen Kellerraum räumen.
--> nach 1 Monat wieder Wasserschaden.
Unsere Sachen wurden wieder in den anderen Technikraum gebracht und stehen quer verteilt auf Europaletten auf dem Boden.
(Regale stehen auf dem Flur ohne dass wir diese nutzen könnten).
Wir haben einen Schlüssel zu dem Raum (zum richtigen Keller passten unsere Wohnungsschlüssel) und der Hausmeister etc kann mit seinem Schlüssel ebenfalls in unseren Raum, wie wir letzte Woche erfahren haben.

Können wir Schadensersatz oder eine Mietminderung erwirken?
Ich möchte eigentlich auch nicht, dass jeder von der Hausverwaltung (Zum Haus gehört noch ein Hotel) in unseren Keller kann.

MfG
Eva

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Eva1234):
Können wir Schadensersatz


Für den erhöhten Stromverbrauch soll die Trocknungsfirma gefälligst Zwischenzähler verwenden.

Für Wasserschaden am Hausrat ist die eigene Hausratversicherung zuständig, falls vorhanden.

Ansonsten kommt es für eine Mietminderung (von wenigen %) darauf an, worauf der Wasserschaden zurückzuführen ist.

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#2
 Von 
Eva1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wasserschaden ist angeblich entstanden, da zwischen Neu und Altbau durch Setzung ein Spalt entstanden ist.
Wasser ist durch Starkregen hier eingedrungen und hat sich durch die neue Wand den Weg in unseren Keller gesucht.

Frage:
Ist Mietminderung rechtens?
Wir haben nur einen Schlüssel statt 3 und können den Raum nicht voll nutzen.

Außerdem hat die Hausverwaltung hat ebenfalls Zugang zum Raum. Ist das Rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Eva1234):
Ist Mietminderung rechtens?


Davon sollte man sich nicht zuviel versprechen, für einen Kellerraum sind es wenige %.

Erstmal sollte der Vermieter mit Fristsetzung aufgefordert werden, den Raum wieder benutzbar zu machen. Gleichzeitig würde ich die Auslagerung der Sachen nach Fristablauf ankündigen und dass dann Transport- sowie Lagerkosten geltend gemacht werden.

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