Keller steht unter Wasser Immobilienverwaltung unternimmt nichts

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Keller steht unter Wasser Immobilienverwaltung unternimmt nichts

Am Donnerstag hat es bei uns sehr stark geregnet, der Keller ist mit Wasser vollgelaufen. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Kellern. Leider sind wir an dem Abend erst später nachhause gekommen gegen ca. 22 Uhr eine Mitbewohnerin hat uns aber bereits telefonisch informiert das der Keller unter Wasser steht und hat die Hausverwaltung angerufen sowie die Feuerwehr. Die Hausverwaltung hat nichts unternommen, der zuständige Mitarbeiter bzw. verantwortliche ist im Urlaub. Als wir Abends nachhause kamen und in den Keller gegangen sind standen wir mit den Füßen im Wasser.
Wir haben hier Koffer gelagert und Werkzeuge die natürlich feucht geworden sind. Am Freitag ein Tag danach haben wir dann bei der Hausverwaltung angerufen, hier wurde man nur abgeblockt der zuständige Ansprechpartner ist im Urlaub und wir können jetzt auch nichts tun war die Aussage. Wir haben daraufhin den Ansprechpartner dann auf dem Handy angerufen und er sagte man schickt noch am Freitag jemand raus der das Wasser abpumpen tut und einen Gutachter um die Schäden zu überprüfen. Bis heute ist nichts passiert, wir sind ehrlich gesagt sprachlos und wissen nicht wie wir uns Verhalten sollen ? den Schaden melden bei der Versicherung ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn Sie mit den Füßen im Wasser standen, dann war es ja nicht viel, das habe ich schon anders erlebt, da standen wir bis zu den Knien im Wasser ... Ela ...

Wieso wurden denn Koffer nass, wenn diese im Regal waren und warum können die nicht getrocknet und wieder benutzt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mittlerweile dürfte das Wasser ja abgelaufen sein, da gilt es nun für gute Durchlüftung zu sorgen, damit der Keller wieder gut austrocknet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Bis heute ist nichts passiert, wir sind ehrlich gesagt sprachlos und wissen nicht wie wir uns Verhalten sollen ? den Schaden melden bei der Versicherung ?

Die Beauftragung der Schadensbeseitigung (und ggf Regulierung über seine Versicherung) ist Sache des Vermieters. Wenn ihr euch nicht später darüber herumstreiten wollte, ob ihr verauslagte Kosten zurückbekommt (wer beauftragt, der zahlt auch erstmal), dann solltet ihr tunlichst die Finger davon lassen, selbst Aufträge zu vergeben.

Wegen BGB 536c (Mängelanzeigepflicht des Mieters) solltet ihr darauf achten, dass ihr die von euch getätigte "Anzeige des Mangels" auch beweisen könnt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Außerdem solltet ihr eure Schadensminderungspflicht beachten: also ggf. eure Sachen Koffer/Werkzeug/etc vor weiteren Schäden schützen (außerhalb des Wassers lagern, hochstellen etc.), Aufwischen, Lüften ..

Was hat die Feuerwehr gemacht?

-- Editiert von Lolle am 26.06.2017 09:43

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

die Feuerwehr ist nicht gekommen zuviel zu tun.............den Gutachter bzw. die Firma die das Wasser abpumpen sollte, wollte der Vermieter schicken da kam nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
den Schaden melden bei der Versicherung ?


Habt Ihr denn eine Elementarschadenversicherung?

Die normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt so etwas nicht, wenn nicht Elementarschäden zusätzlich in den Versicherungsumfang mit aufgenommen wurden.

Da wahrscheinlich auch niemandem ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, zahlt auch jeder seinen Schaden selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ist die Hausverwaltung vor Ort? Dann macht heute noch ein Schreiben fertig, indem ihr auf den Mangel "nasser Keller" hinweisst und eine unverzügliche Behebung des Mangels fordert. Das ganze gebt hier noch heute am Besten von einem Zeugen bei der Hausverwaltung ab.

Hintergrund: Der Mieter ist verpflichtet, einen Mangel zu melden. Sonst läuft er Gefahr, Schadensersatz leisten zu müssen, wenn sich aufgrund der Nichtmeldung der Schaden vergrößert. Und aktuell ist die Mängelmeldung vermutlich nur schwer beweisbar. Das sollte man schleunigst ändern, um sich hier nicht selber der Gefahr von Schadensersatzforderungen auszusetzen.

Die Hausverwaltung scheint mir hier nämlich sehr problematisch zu reagieren. Ein Mitarbeiter ist im Urlaub und es gibt keinen Ersatz? Das darf schlicht nicht sein. Im Keller liegen vielleicht auch Stromkabel, zudem entsteht Schimmel. Da muss unverzüglich jemand ran und zumindest mal sicherstellen, dass kein weiterer Schaden entsteht. Und eine Hausverwaltung, die einfach mal nichts tut, ist mir sehr suspekt. Der würde ich auch zutrauen, dass nachher niemand vom Schaden gewusst haben will. Daher ist die nachweisbare Mängelmeldung sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.224 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen