Keinen Lohn wegen Hundebiss

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Keinen Lohn wegen Hundebiss

Ich hatte eine Woche Urlaub, am 2. Urlaubstag wurde ich von einem fremden Hund gebissen, mußte zum Arzt und danach 10 Tage ins Krankenhaus. Habe meine Krankmeldungen wie normal abgegeben. ( Ich war insgesammt 3 Wochen krankgeschrieben)

Als ich jetzt meine Lohnabrechnung bekommen habe sehe ich das mir die erste Woche als Urlaub bezahlt wurde und die anderen beiden Wochen garnicht.

Nach längerem hin und her wurde mir jetzt geschrieben das ich bei einem Hundebiss die Haftplichtnummer dieses fremden Hundes einreichen muß.

Dieser Hund war alleine es war kein Besitzer dabei!!!

Kann mir jemand sagen ob das von dieser Leihfirma rechten ist??

Danke schon mal

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Dummes Zeug, möchte ich sagen. Die AU löst die Entgeltfortzahlung aus; punktum. Eine andere Sache wäre, wenn der Hundehalter haftbar zu machen wäre - dann könnten Gelder von dieser Seite u.U. an den AG abzutreten sein - aber das ist hier offenbar nicht das Thema, schon weil da niemand zu ermitteln war.
Ich wundere mich, dass dein AG die Diagnose erfährt.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Das sehe ich genauso, das Entgeldfortzahlungsgesetz kennt keine derartigen Vorbehalte. Dein Arbeitgeber könnte natürlich versuchen einen Schädiger haftbar machen, aber wenn der nicht zu ermitteln ist dann eben nicht. Ansonsten scheint mir das ein recht dreister Versuch zu sein, sich vor seinen Pflichten als Arbeitgeber zu drücken. Also fordere nachdrücklich die ausstehende Zahlung, und behalte eventuelle Fristen im Auge, die können im Arbeitsrecht (abhängig von Vertrag oder Tarifvertrag) relativ kurz sein bis eventuelle Ansprüche verjähren. :sad:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

zu ergänzen: Osmos spricht von Ausschlussfristen - die können 3 Monate sein oder länger. Sollte unter diesem Begriff im AV oder TV stehen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Ganz so eindeutig, wie das meine Vorschreiber sehen, ist es nicht.

Man muss §7 des "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)" beachten.

Der Arbeitgeber kann den Hundebesitzer in Regress nehmen. Der Arbeitnehmer muss deshalb dem Arbeitgeber "unverzüglich" (= zusammen mit der Krankmeldung) alle Informationen übermitteln, damit der Arbeitgeber den Hundebesitzer in Regress nehmen kann. Verhindert der Arbeitnehmer durch sein Verhalten einen Regress des Arbeitgebers gegenüber dem Hundebesitzer, dann braucht der Arbeitgeber tatsächlich keine Lohnfortzahlung leisten (§7 Abs. 1 Nr. 2 EntgFG ).

Hier scheint ja kein Hundebesitzer greifbar zu sein, d.h. es liegt nicht am Verhalten des Arbeitnehmers, dass der Regress erfolglos sein wird.
Aber wenn (a) die Information über den Hundebiss nicht unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde und (b) vom Arbeitnehmer auch keine Versuche unternommen wurden, den Hundebesitzer ausfindig zu machen, dann steht der Arbeitnehmer erstmal in der Defensive.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten

Ich habe natürlich sofort gesagt das ich von einem Hund gebissen wurde und deshalb ins Krankenhaus muß.

Mein Mann hat auch ausschau nach diesem Besitzer gemacht aber es wurde niemand gesehen.

Ich möchte den Fall noch mal genauer schildern:

Ich war mit meinem Hund unterwegs und da kam dieser fremde Hund und fing sofort an auf meinen los zu gehen, ich weiß das man da nicht dazwischen soll aber wer schaut schon zu, jedenfallf wurde ich dabei gebissen.

Ändert das jetzt was an eurer aussage oder meint ihr ich sollte mir einen Anwalt nehmen?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Hergang ändert gar nichts, der Arbeitgeber hat zu zahlen. Und erst recht hat er Dir Deinen Urlaub zurückzugeben, wenn die Krankmeldung umgehend eingereicht wurde. Wenn man im Urlaub arbeitsunfähig ist wird das nicht als Urlaub angerechnet.

Den Anwalt müsstest du selber bezahlen, das lohnt sich wohl eher nicht.
Du kannst ganz einfach dein Gehalt einklagen, das läuft dann im Eilverfahren.
Also am besten einfach die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts kontaktieren, der Rechtspfleger formuliert vor Ort die Klage für Dich und ich vermute mal, Du hast dann ganz schnell Dein Geld. Die Klage kostet auch nichts.

-- Editiert von altona01 am 20.10.2017 14:18

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben dank, das werde ich machen

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es wäre nett von Dir, wenn du hier mitteilst, wie das Verfahren gelaufen ist. :rock:
Das könnte auch andere Arbeitnehmer ermutigen, ihr Recht einzuklagen.

-- Editiert von altona01 am 21.10.2017 16:13

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mache ich, ich gehe nächste Woche zum Arbeitsgericht.

Ich denke ich muß nach Bayern dort ist der Sitz von meiner Zeitarbeitsfirma, ich wohne in Hessen.

Wenn ich da falsch liege bitte nochmal melden.

Danke nochmal an alle und ein schönes Wochenende

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Du arbeitest in Hessen? Dann ist da auch das nächste Arbeitsgericht zuständig. Du musst nicht nach Bayern reisen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Bevor man mit solchen von AG nicht gern gesehenen Sachen losgeht, sollte man dem Arbeitgeber ein schriftliche Erklärung geben, dass der Besitzer des Hundes nicht ermittelbar war.

Wenn dann noch immer nichts erfolgt, muss man klagen. Wichtig ist dabei aber, dass man die Ausschlussfristen beachtet, nicht dass der AG das so lange hinauszögert, bis der Anspruch verfristet ist. Der Zeitpunkt, von dem an die Ausschlussfrist zu laufen beginnt ist das Datum der nicht vollständigen Gehaltszahlung.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 21.10.2017 19:36

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#12
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Morgen
Ich hatte meinem Arbeitgeber schon am 17.10. (Lohn und Abrechnung bekomme ich immer am 15 jeden Monats) eine Erklärung per Mail abgegeben.
Hier der Text:

Hallo Frau XXXXX

Ich möchte ihnen nochmal alle einzelheiten zukommen lassen.


Vom 19.9. bis 6.10. war ich Krank geschrieben,
da wurden vom 19.9 bis 22.9 einfach Urlaubstage abgerechnet. Diese 4 Tage möchte ich wieder zurück.

Die Woche vom 25.9 bis 29.9 wurde überhaupt nicht bezahlt.

Ich denke es ist verständlich wenn ich da am Telefon etwas lauter werde überhaupt wenn es als Lapalie von Ihnen und auch Frau XXX abgetan wird, für mich ist das Geld.

Ich möchte sie bitte das ich eine neue RICHTIGE Abrechnung und meinen fehlenden Lohn bis ende dieses Monats bekomme.

_____________
Das ist nicht förmlich genug oder?
wie kann ich das am besten schreiben und ist die Frist zu kurz?

Diese Daten sind auch nur für den Monat September diese eine Woche im Oktober bezahlen die bestimmt auch nicht, soll ich vieleicht warten bis meine Oktoberabrechnung da ist (das ist dann am 15.11.) oder ist das dann schon zu lange. Wenn ich meinen Vertrag richtig gelesen habe hat man 3 Monate zeit.

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#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Geliho):
Das ist nicht förmlich genug oder?
wie kann ich das am besten schreiben und ist die Frist zu kurz?


Frist war ok, aber kann man die Zustellung nachweisen? Wurde z.B. auf die Mail geantwortet? Ansonsten nochmal per Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die haben auf diese Mail geantwortet:

Ihre Krankheit für den Zeitraum 19.09.2017 bis 22.09.2017 haben Sie erst nach Ihrem Urlaub angezeigt.

Gem. § 8 Abs. 1 Ihres Arbeitsvertrages muss eine Arbeitsverhinderung unverzüglich nach Bekannt werden, jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitsverhinderung bis 09:00 Uhr angezeigt werden.

Sie haben Ihre Arbeitsverhinderung allerdings erst nach Ihrem Urlaub angezeigt.



Zu dem wurde die Arbeitsverhinderung nicht gezahlt, da im Falle eines Hundebisses ein Drittverschulden vorliegt und wir Dritten (sprich der Haftpflichtversicherung des Hundes) Schadensersatzansprüche geltend machen können. Gem. § 8 Abs. 6 Ihres Arbeitsvertrages sind Sie dazu verpflichtet dies gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz bei uns anzuzeigen und die zur Geltendmachung dieses Anspruches erforderlichen Angaben zu machen.

Sofern wir keine Angaben von Ihnen erhalten kann TimePartner gem. §§ 6 ,7 Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung verweigern.



Bitte lassen Sie uns die Daten der Haftpflichtversicherung des Hundes der Sie gebissen hat zukommen. Sobald Sie dieser Verpflichtung gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen, wird eine Zahlung des ausstehenden Lohns veranlasst.

_____

Ich habe meine Krankmeldung sofort zum Arbeitgeber gesendet, die Uhrzeit konnte ich natürlich nicht einhalten da ich erst um ca. 11 Uhr gbissen wurde und dann noch zum Arzt mußte

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Also: die verspätete AU könnte eine Abmahnung rechtfertigen. Aber mit Vorlage der AU muss auch der Urlaub gecancelt werden und der Lohn bezahlt. Allerdings lese ich nichts - zumindest nichts in #12 - über den nicht zu ermittelnden Hundehalter.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Geliho):
Ich habe meine Krankmeldung sofort zum Arbeitgeber gesendet,


Nachweislich wann angekommen?

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#17
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ich den Hundehalter nicht ermitteln kann hatte ich schon mehrfach telefonisch gesagt und meine Krankmeldung ging am 2. Urlaubstag raus an dem Tag wo es passiert ist.

Soll ich das schreiben nochmal neu aufsetzen und es per einschreiben senden? und was soll ich für eine Frist setzen?

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#18
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann die Krankmeldung dort angekommen ist kann ich nicht sagen aber die scheiben ja ich hätte mich erst nach meinem Urlaub (also eine Woche später) krank gemeldet, warum sollte ich die KM zu meiner Krankenkasse senden und die für meinen Arbeitgeber liegen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Geliho):
Wann die Krankmeldung dort angekommen ist kann ich nicht sagen aber die scheiben ja ich hätte mich erst nach meinem Urlaub (also eine Woche später) krank gemeldet, warum sollte ich die KM zu meiner Krankenkasse senden und die für meinen Arbeitgeber liegen lassen.


Das ist kein Argument, sowas kommt ständig vor. Arbeitnehmer senden die AU Bescheinigung an den Arbeitgeber, aber nicht an die Krankenkasse oder sie senden sie an die Krankenkasse, aber nicht an den Arbeitgeber. Das ist also kein stichhaltiges Argument.

Weiterhin schreiben Sie, dass der Biss anscheinend am zweiten Urlaubstag passierte, das bedeutet für Sie allerdings, wenn Sie sich dann am zweiten Urlaubstag haben krankschreiben lassen, dass die Krankschreibung erst ab dem 3 Urlaubstag wirkt, sie wirkt normalerweise ab dem Tag nach einem Ereignis.

Das heißt also drei Urlaubstage müssten Sie nach dieser Rechnung abgezogen bekommen, so oder so.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Geliho
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich nicht, wenn ich normal krank werde wird doch auch ab dem ersten Tag bezahlt????

Na ja, aber was ist jetzt zu meiner Frage zu #12

0x Hilfreiche Antwort

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