Keine miete erhalten trozdem steuern zahlen ??

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb405350-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine miete erhalten trozdem steuern zahlen ??

hallo liebe leute ich hoffe ihr könnt mir helfen :) nun meine frage :
ich wihne bei meinen eltern zuhause in deren eigentumswohnung aber die wollen jetzt Miete haben von mir also habe ich das das Alg2 jobcenter mitgeteilt und die wollen jetzt einen Mietvertrag sehen und gensu da habe ich angst weil wegen : Als vermieter muss man Mietsteuern ans Finanzamt zahlen also in meinem fall hiesse es mein vater muss von Mieteinnahmen die Steuern ans Finanzamt zahlen, also wenn ich ketzt einen Mietvertrag bei meinem papa unterschreibe und das dann dem Jobcenter abgebe und das Jobcenter sich dafür entscheidet mir keine Miete zu zahlen oder gewähren aber da ich jetzt schon denn Mietvertrag unterschrieben habe gilt mein vater als mein Vermieter Muss er dann trozdem Mieteinnahmen Steuern ans Finanzamt zahlen obwohl er kein Geld für Miete erhalten hat weder von mir oder von amt ?? oder verzichtet das Finanzamt dann auf die Mieteinnahmen Steuer weil es ja eigendlich keine mieteinnahmen gab weil nie geld gezahlt wurde für miete wenn das Jobcenter denn antrag für miete ablehnt ??ich danke im vorraus für ihre hilfe
mfg Sozey

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-- Editiert von Moderator am 11.01.2015 14:53

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2015 14:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

Hallo fb405350-28,

es ist ziemlich logisch, wenn du beim Arbeitsamt "Unterstützung" beantragst, dass du dann dafür einen Nachweis erbringen musst.

Logisch ist auch, dass wenn deine Eltern "Mieteinnahmen" haben, dass diese dann in der Anlage V+V (§ 21 EStG ) in der Einkommensteuererklärung anzugeben bzw. zu erklären sind.

Je nachdem entfallen auf diese Einnahmen Steuern oder es ergibt sich daraus auch eine Negativeinkunft. Deine Eltern müssen diese Einnahmen angeben, können aber im Gegenzug auch sämtliche Ausgaben für diese Wohnung (z.B: Reparaturen, Zinsaufwendungen bei einer Finanzierung etc., als auch die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung ansetzen).

Diese Einnahme aus Vermietung und Verpachtung wird dann mit den anderen Einnahmen deiner Eltern saldiert. (einfach mal als grobe Vereinfachung dargestellt)

Vermieten deine Eltern unentgeltlich an dich, können diese auch keine Kosten für die Wohnung absetzen und du im Gegenzug auch keine Hilfe als Mietzuschuss beantragen.

Vermieten deine Eltern nur zu einem geringen Betrag (deutlich unter der ortsüblichen Miete) an dich, können diese auch nur im Verhältnis hierzu die Kosten absetzen, und du auch nur diesen zu zahlenden Teil als Hilfe beantragen.

Vermieten deine Eltern (ich glaub mindestens zu 2/3 der ortsüblichen Miete an dich), können diese die vollen Kosten absetzen, du jedoch auch nur das was du tatsächlich an Miete bezahlst als Hilfe beantragen.

Jedoch Hilfe beantragen, obwohl du keine Miete bezahlst, würde eher unter die Rubrik "Betrug" laufen.

Genauere Auskünfte über die steuerliche Gestaltung zur Vermietung unter Angehörigen kann dir jedoch ein Steuerberater geben, da dieser auch Einsicht in die finanziellen Geschehnisse deiner Eltern bekommt und diese dahin beraten kann, welche "Option" die Beste ist.

Viele Grüße
bisk


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

oder verzichtet das Finanzamt dann auf die Mieteinnahmen Steuer weil es ja eigendlich keine mieteinnahmen gab weil nie geld gezahlt wurde für miete wenn das Jobcenter denn antrag für miete ablehnt ?? Steuern zahlt auf Einnahmen, die man tatsächlich hat. Hat man keine, zahlt man keine Steuern.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man sollte sich aufgrund der eigenen Vergangenheit mal überlegen wie das so ankommt wenn man extra für das Amt einen gefakten Mietvertrag erstellt.
Sozialbetrug ist genau wie der Versuch strafbar, falls das noch nicht bekannt ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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