Keine Unterhaltszahlung trotz Schwarzarbeit

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)
Keine Unterhaltszahlung trotz Schwarzarbeit

Hallo, ich hoffe nun endlich etwas erreichen zu können.
Seit Jahren zahlt der Vater meiner Tochter keinen Unterhalt.Die ganze Sache geht den üblichen Weg, näml. als Beistandschaft über das Jug.amt.
Auch mein Anwalt hat mir momentan keine guten Chancen ausgesprochen Unterhalt zu bekommen, denn der Kindsvater bekommt schon ewig Hartz IV.
Vor 5 Jahren gab es ein Urteil vor Gericht wo mir bestätigt wurde, daß er monatl. 171€ zahlen kann.Das war damals als er Arbeitsl.Geld 1 bekam.
Heute ist es so,wenn die Sachbearbeiterin vom Jug.amt ihn anschreibt wie der momentane Stand ist bzgl. Arbeit, jammert er rum daß er nicht zahlen kann und ja sowieso krank sei und demnächst einen OP-Termin hat.
Ich hab es immer im Gefühl gehabt, daß es meinem Ex besser geht als er von sich gab.
Denn heute Abend wurde er von meinem Bekannten gesehen wie er in einem kl. Lokal gekellnert hat.
Was mach ich nun. Wenn ich Arge das melde, streichen die ihm das Geld und ich bekomm auch nix.
Meld ich das dem Jug.amt , wird er aufhören zu arbeiten und auch da bekomm ich nichts.
Wie kann ich verfahren...?
Soll ich Fotos machen lassen?

Vielen Dank für Eure Antworten


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

ojeh rene, du kannst da nicht gewinnen. Egal was du machst, bekommen wirst du nicht mehr oder weniger.
Einzig mit deinem Gewissen kannst du vereinbaren, ob du ihn für seine Unehrlichkeit bestrafen willst oder nicht.

Ich möchte nicht in deiner Haut stecken.
Wünsche dir eine gute Entscheidung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

naja ich krieg ja so oder so nichts von ihm :(
von daher wäre eine anzeige der schwarzarbeit wenigstens für ihn mit kosten bzw. kürzungen verbunden.
wo muss denn die schwarzarbeit gemeldet werden ? macht das die ArGe ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich denke es müßte übers Ordnungsamt und Finanzamt gemeldet werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

rene_1980 hallo,
ich würde dann aber schon noch Beweise zusammentragen.
Einmal irgendwo hinter dem Thresen zu stehen ist noch keine Schwarzarbeit.

Wie alt ist das Kind? Lebst du in einer Partnerschaft? Kümmert er sich um das Kind denn noch?

Eventuell kann das Kind Kontakt aufnehmen? Habt ihr das gemeins. Sorgerecht?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Das stimmt nicht so ganz, Camper. Es ist seit Jahren dein Hobby, jedweden Unterhalt so weit runter zu rechnen, dass der Unterhaltspflichtige angeblich nicht mehr leistungsfähig ist.

Und deiner Unterhaltspflicht kommst du seit Jahren nicht nach, daher die Strafanzeige. Bleib mal (wieder) bei der Wahrheit. Damit nimmst du es ja nie so genau.

Es liegt doch in der Natur der Sache, dass ein Unterhaltspflichtiger versucht seine Verpflichtungen zu begrenzen, wie es ebenso selbstverständlich ist, dass die Unterhaltsempfänger den Unterhaltspflichtigen wie eine Zitrone auszupressen versuchen.
Ausserdem ist eine Anklage wegen Unterhaltspflichtverletzung noch lange keine Verurteilung. Zudem finde ich eine solche Anklage völlig sinnfrei, denn wem soll eine Verurteilung des Unterhaltspflichtigen nützen? Wer auch nur annähernd in geordneten Verhältnissen lebt wird kaum eine Gefängnisstrafe antreten müssen.

-----------------
"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Meine Exe nimmt mir bloß übel, dass ich (tatsachengemäß) meinen Kindern gesagt habe, dass sie mal im Gefängnis gesessen ist. Nun will sie ausgleichende Gerechtigkeit schaffen und mich ebenfalls dort hin bringen.


Schon wieder falsch, Camper. Deine Exe nimmt dir krumm, dass du über JAHRE den Unterhalt verweigert hast. Trotz Leistungsfähigkeit und mit sonnigen Grüßen aus dem Urlaub.

quote:
Nun werden Kellner meistens nach Umsatz bezahlt, Und um 160,00 € in die Tasche stecken zu können, muss er schon ganz schön viel Umsatz machen.


Auch das ist Quatsch. Ich arbeite selber nebenbei in der Gastronomie und da gibt es einen festen Stundensatz + Trinkgeld. Bei Beteiligung am Umsatz würde kein Mensch arbeiten.

Ach ja, Camper, gibst DU eigentlich deine Trinkgelder als Einkommen an? Ich weiß definitiv, dass MEIN Taxifahrer immer welches bekommt. ;)

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert am 07.01.2010 08:49

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alleinallein
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich kann mich azrael nur anschließen. Außerdem denke ich wenn er zu krank zum arbeiten ist und auf einen Op termin wartet würde er kaum kellnern. Das habe ich selbst jahrelang nebenbei gemacht und es ist ein knochenjob. Nichts für Kranke!
Ich denke deine Vermutungen sind gerechtfertigt. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!
Wünsche dir viel Erfolg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

naja wir sammeln schon beweise :D ohne wirds wohl fast nix - is mir auch bewußt. das mit "ich bin so krank" und "ich hab sicher bald OP-termin" sind immer so seine standardausreden wenns ums zahlen/arbeiten geht. er kann ja nicht arbeiten, weil er sooo krank ist bzw ständig bald op-termine hat. das problem ist, dass er n guten arzt hat, der ihm ständig bestätigt wie krank er doch ist. aber das soll hier mal egal sein.
das jugendamt lässt sich jetzt von der arge nochmal ne bescheinigung schicken, ob er jetzt zahlen kann. das macht das jugendamt ja eh alle 1/4 bzw 1/2 jahr. und in diesem schreiben steht ja drin, ob er einen kleinen nebenverdienst hat. ist dies nicht so, können wir unsere beweise ja dann der arge/zoll/ordnungsamt/finanzamt oder wem auch immer zeigen ;)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Rene,

quote:
das problem ist, dass er n guten arzt hat, der ihm ständig bestätigt wie krank er doch ist.


Ehrlich gesagt: Ich würde behaupten, es sieht schlecht aus, dass der KV jemals zahlen wird. War bei Camper genauso, der hat auch einfach nicht bezahlt. Trotz Titels.
Hast du`s schon mit Kindergeldzuschlag versucht?

@Max.Power,

quote:
Ausserdem ist eine Anklage wegen Unterhaltspflichtverletzung noch lange keine Verurteilung.


Nur der Richtigkeit halber: Camper wurde verurteilt. Und das in zwei Instanzen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 07.01.2010 20:57

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.746 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen