Keine Rechnung für Kosten der Gegenseite nötig !?

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)
Keine Rechnung für Kosten der Gegenseite nötig !?

Ich hoffe ich bin mit der Frage hier im richtigen Bereich, aber zu Thema. Das die Kosten der Gegenseite bei Unterliegen übernommen werden müssen ist mit natürlich klar, nur mit der "Rechnungsstellung" habe ich so meine Probleme.
Muss die Gegenseite nicht irgendeine Art von Rechnung schicken, in der mitgeteilt wird wie viel und an wen/welches Konto etc. zu zahlen ist ? Oder muss der Unterlegene hier tatsächlich selbst aktiv werden und die Gegenseite fragen, wie er denn ihre Kosten zu erstatten habe ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Eine "Rechnung" ist nicht notwendig, aber schon eine Forderungsaufstellung.

Die kann bereits im Urteil drinstehen, als Beschluss kommen oder auch in einem einfachen Schreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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