Bei einer eBay-Ersteigerung von Bekleidung, wurde nach erfolgter Vorkasse auch Ware zugeschickt, jedoch hatte nur die Jacke die in der Versteigerung angegebene Größe, der Rock war eine Nummer kleiner, was so in der Beschreibung der Versteigerung nicht angegeben war.
Nach vorheriger Ankündigung wurden die Sachen an den Verkäufer zurückgeschickt und um Rückzahlung des Geldes gebeten.
Der Verkäufer reagierte zunächst überhaupt nicht und meldete sich erst erbost, als ich ihm mit Fristsetzung für die Rückzahlung zivil- und strafrechtliche Schritte für den Fall der Nichtzahlung angedroht wurden.
Er sagte zwar eine Rückzahlung zu, zahlte aber auch dann nicht.
Ist neben einem Mahnverfahren, welches nun einzuleiten wäre, hier auch aus juristischer Sicht von einem Betrug auszugehen, so daß ggf. auch eine Strafanzeige erstatten werden kann?
Inzwischen wurde auch bekannt, daß der Verkäufer auch in einem weiteren, ähnlich gelegenen Fall trotz mehrmaliger Ankündigung kein Geld zurückgezahlt hat.
Wie geht man in so einem Fall also am sinnvollsten vor?
Keine Rückzahlung nach Waren-Rücksendung
30. April 2002
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Frage vom 30. April 2002 | 18:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Rückzahlung nach Waren-Rücksendung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 30. April 2002 | 18:52
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Steed (?),
von einer Strafanzeige würde ich mir nicht allzu viel versprechen, erst recht keine Rückzahlung des Geldes.
Von einem von vorneherein vorsätzlichem Betrug wird man wohl nicht ausgehen können, da der Schuldner zumindest Waren geliefert hat und sich insoweit wohl immer auf Irrtum bzw. ein Versehen rausreden könnte. Daran würde vermutlich auch nichts der andere Fall ändern.
Von daher bleibt Ihnen wohl nur der Weg der Negativbeurteilung bei ebay über das Mahnverfahren hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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