Keine Nebenkostenanrechnung für 2016

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine Nebenkostenanrechnung für 2016

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Mietverhältnis 01.03. bis 30.10.2016 für eine Neubauwohnung mit 5 Parteien.
Der Mietvertrag lautet unter dem Punkt Nebenkosten:

„Nebenkosten : 180,00 €
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc. eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich. Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."

Man liest richtig, es ist unter a) und b) vor „Euro" kein Betrag eingetragen.
Der Vertrag wurde so unterschrieben.

Seitens der Mieter wurde während des Mietverhältnisses immer wieder nachgefragt wie sich die NK zusammen setzen. Außer per SMS die Antwort: „so ca 125€ für Betriebskosten und Müll usw. der Rest ist für Strom, Wasser, Heizung" kam nichts mehr.

Zur Info: Strom sollte über vermietereigene PV-Anlage zum günstigen Preis abgerechnet werden. Heizung auch über Strom -> Wärmepumpe.

Wasser- und Stromzähler wurden in der Wohnung erst zum 01. Mai installiert und in Betrieb genommen. Geheizt wurde da bis zum Auszug nicht mehr.

Bei Auszug und Übergabe wurden Zählerstände für Wasser und Strom abgelesen, notiert und es hieß etliche Male: die Abrechnung kommt bald. Zuletzt im März 2017 sie Zusage dass die Abrechnung kommt da die Firma Ista nun im Januar schon abgelesen hätte,

Seither keine Info mehr. Nun ist das Jahr 2017 vorbei, der Vermieter hätte ja bis 31.12.17 Zeit gehabt...das ist klar.

Zählt der Wortlaut im Mietvertrag trotz Absprache über Abrechnung als Nebenkostenpauschale? Oder können die NK zunächst zurück gefordert werden bis nachgewiesen wird dass der Mieter tatsächlich NK verursacht hat?

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Viele Grüße
Max

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40 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von MilliMax):
für eine Neubauwohnung mit 5 Parteien.

5 Vertragsparteien oder 5 Mietparteien?



Zitat (von MilliMax):
Zählt der Wortlaut im Mietvertrag trotz Absprache über Abrechnung als Nebenkostenpauschale?

Man hat offenbar einen schrfitlichen Vertrag über eine Pauschale abgeschlossen.
Damit muss man erst mal keine Abrechnung machen und auch keine Aufschlüsselung liefern.

Wann war denn diese Absprache (vor oder nach der Unterschrift unter den schriftlichen Vertrag) und wie war der genaue Wortlaut der Absprache?




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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von MilliMax):
Seither keine Info mehr. Nun ist das Jahr 2017 vorbei, der Vermieter hätte ja bis 31.12.17 Zeit gehabt...das ist klar.


Mmh .. das kann man nicht sagen, Sie schreiben ja nicht über welchen Zeitraum das Abrechnugnsjahr geht, sondern nur, dass jährlich abgerechnet wird, ob das nun vom 1.1.-31.12. geht oder vom 1.3.-28.2. ... Wie sollen wir das wissen?

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#3
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

5 Mietparteien im Haus, nicht Vertragsparteien, das war unglücklich ausgedrückt.

Die Absprache gab es bei der Übergabe nach Mietende mündlich, und danach einige Male per SMS „Abrechnung kommt bald, demnächst, nächste Woche,..."

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Viele Grüße
Max

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#4
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Woher weiß ich das wenn dazu im Mietvertrag nichts steht? Ich bin dann davon ausgegangen dass das Abrechnungsjahr von 01.01.-31.12. geht.


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von MilliMax):
Seither keine Info mehr. Nun ist das Jahr 2017 vorbei, der Vermieter hätte ja bis 31.12.17 Zeit gehabt...das ist klar.


Mmh .. das kann man nicht sagen, Sie schreiben ja nicht über welchen Zeitraum das Abrechnugnsjahr geht, sondern nur, dass jährlich abgerechnet wird, ob das nun vom 1.1.-31.12. geht oder vom 1.3.-28.2. ... Wie sollen wir das wissen?

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Viele Grüße
Max

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von MilliMax):
Ich bin dann davon ausgegangen dass das Abrechnungsjahr von 01.01.-31.12. geht.


Da sollten SIe mal mit den ehemaligen Nachbarn sprechen, die könnten Ihnen da ja evtl Auskunft geben.

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#6
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von MilliMax):
Ich bin dann davon ausgegangen dass das Abrechnungsjahr von 01.01.-31.12. geht.


Da sollten SIe mal mit den ehemaligen Nachbarn sprechen, die könnten Ihnen da ja evtl Auskunft geben.


Das wird schwierig, es ist alles Familie der Vermieter und die Vermieter selbst.

Wenn ich nun davon ausgehe dass das Abrechnungsjahr vom 01.01.-31.12. wäre...
Bleibt doch immer noch die Frage ob der Wortlaut im Mietvertrag und das Verhalten nach Mietende als Nebenkostenpauschale zu verstehen ist oder nicht?

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Viele Grüße
Max

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ja die Frage bleibt offen.
Die Rückfrage nach dem Originalwortlaut hast du ja bisher nicht beantwortet.

Zitat (von MilliMax):
"Nebenkosten : 180,00 €
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc. eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich. Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."
Man liest richtig, es ist unter a) und b) vor „Euro" kein Betrag eingetragen.


Mit den abgetippten Worten ist jedenfalls nicht viel anzufangen, da sich manches erst in der Original-Optik/dem Original-Layout erschliesst. Jedenfalls bezweifle ich, dass richtig lesen weiterhilft, weil du wohl schon nicht richtig abgetippt hast.

Dass über Voraussetzungen jährlich abgerechnet werden soll, habe ich jedenfalls noch nie in einem Mietvertrag gelesen.

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Dass über Voraussetzungen jährlich abgerechnet werden soll, habe ich jedenfalls noch nie in einem Mietvertrag gelesen.


Wir können wohl von einem Tippfehler ausgehen?

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#9
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ja die Frage bleibt offen.
Die Rückfrage nach dem Originalwortlaut hast du ja bisher nicht beantwortet.

Zitat (von MilliMax):
"Nebenkosten : 180,00 €
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc. eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich. Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."
Man liest richtig, es ist unter a) und b) vor „Euro" kein Betrag eingetragen.


Mit den abgetippten Worten ist jedenfalls nicht viel anzufangen, da sich manches erst in der Original-Optik/dem Original-Layout erschliesst. Jedenfalls bezweifle ich, dass richtig lesen weiterhilft, weil du wohl schon nicht richtig abgetippt hast.

Dass über Voraussetzungen jährlich abgerechnet werden soll, habe ich jedenfalls noch nie in einem Mietvertrag gelesen.


Es ist der originale Wortlaut im Vertrag. Wie im Eingangspost geschrieben. Lediglich das Wort Voraussetzungen ist meiner Autokorrektur geschuldet. Das soll natürlich „Vorauszahlungen" heißen.

Die Nachfrage nach dem Originalwortlaut bezog sich doch auf die Absprache über die Nebenkostenabrechnung. Und diese erfolgte, wie erläutert, mündlich und nochmal per SMS mit den Worten: „...die Abrechnung kommt auch bald".

Zum Layout:
Über dem Punkt „Nebenkosten" steht im Vertrag der Punkt „Miete" mit Höhe, Kautionshöhe und Mieterhöhung. Darunter lediglich auf welches Konto und zu welchem Zeitpunkt die Gesamtmiete zu überweisen ist. Und zu den Nebenkosten ausschließlich das von mir abgetippte.

Es ist kein vorgefertigter Mietvertrag, dieser scheint selbst vom Vermieter aufgesetzt.

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Viele Grüße
Max

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#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Im Mietvertrag ist keine Pauschale vereinbart. Wie wäre es mit einem Einschreiben mit Fristsetzung zur Abrechnung? Auch hier gilt erstmal nur, dass Nachzahlungen nicht geleistet werden brauchen und Guthaben auszuzahlen ist.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Im Mietvertrag ist keine Pauschale vereinbart.

Schön das DU den kompletten Inhalt kennst. An welcher Stelle steht denn noch was von Vorrauszahlung?
Die einzige Stelle wo das nahc Angaben des TS steht, ist nicht ausgefüllt.



Zitat (von MilliMax):
auf die Absprache über die Nebenkostenabrechnung. Und diese erfolgte, wie erläutert, mündlich und nochmal per SMS mit den Worten: „...die Abrechnung kommt auch bald".

Das ist eher keine Absprache. Sondern eine Mitteilung.
Und dann kann der Vermieter noch argumentieren, es sei ein Irrtum gewesen, hätte er erst beim lesen des Vertrages gemerkt, das gar keine vereinbart war.


Ist halt die Frage wie das dann ein Gericht sieht, kommt halt auf die Güte der Argumente an.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Im Mietvertrag ist keine Pauschale vereinbart. Wie wäre es mit einem Einschreiben mit Fristsetzung zur Abrechnung? Auch hier gilt erstmal nur, dass Nachzahlungen nicht geleistet werden brauchen und Guthaben auszuzahlen ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus=> es sind keine Vorauszahlungen vereinbart.
Das einzige was mich hier zögern lässt, ist dass die Pauschale für die Heizkosten unwirkssam sind und per HKVO zu Vorrauszahlungen werden. Die kann man aber mangels vereinbarung in der Höhe nicht beziffern.

Ich weiß nicht wie groß die Wohnung war, wahrscheinlich wären irgendwas zwischen 140-200€ angemessen gewesen und man müsste mit ungewissem Ausgang klagen. Bei den hier vorliegenden Möglichkeiten von Vorabeinsatz, Gewinnchancen und Verlustriskio würde ich persönlich lieber Rubbellose kaufen als mich als Mieter auf den Rechtsstreit einlassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
st halt die Frage wie das dann ein Gericht sieht, kommt halt auf die Güte der Argumente an.


Zitat (von Akkarin):
Umgekehrt wird ein Schuh draus=> es sind keine Vorauszahlungen vereinbart.


Gequirrlter Quatsch, woraus sollte sich eine Pauschale ergeben? Im Zweifel ist der Vertrag auszulegen und dazu wird auch die anschließende Kommunikation hilfreich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Gequirrlter Quatsch, woraus sollte sich eine Pauschale ergeben? Im Zweifel ist der Vertrag auszulegen und dazu wird auch die anschließende Kommunikation hilfreich sein


War es nicht so, dass es - wenn es nicht eindeutig ist - unwirksam ist?

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von MilliMax):
„Nebenkosten : 180,00 €
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc. eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich. Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."


Das ist nicht ausreichend um es richtig beurteilen zu können. Am besten Sie fotografieren mal diese Seite des Vertrages und verlinken dieses Foto hier im Forum. Ich bin der Meinung, da fehlt mehr als die Hälfte. Sie lassen uns - naturgemäß - nur das lesen, was Ihren Wünschen hilfreich ist, verständlich aber der Sache nicht dienlich.

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#16
 Von 
MilliMax
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von MilliMax):
„Nebenkosten : 180,00 €
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc. eine Vorauszahlung i.H.v. Euro monatlich. Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."


Das ist nicht ausreichend um es richtig beurteilen zu können. Am besten Sie fotografieren mal diese Seite des Vertrages und verlinken dieses Foto hier im Forum. Ich bin der Meinung, da fehlt mehr als die Hälfte. Sie lassen uns - naturgemäß - nur das lesen, was Ihren Wünschen hilfreich ist, verständlich aber der Sache nicht dienlich.


https://www.pic-upload.de/view-34629952/F8484256-6664-475B-B530-DD33E0D6AF94.jpg.html

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Viele Grüße
Max

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie zahlten mtl. 180 EUR auf die jährlich abzurechnen NK. Da ist nix mit Pauschale, das sind Vorauszahlungen.

Fordern Sie Ihren VM schriftlich (Einwurf-Einschreiben, oder Einwurf durch Boten) auf, die NK abzurechnen. Und dann mal abwarten was passiert.

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#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):


Zitat (von Akkarin):
Umgekehrt wird ein Schuh draus=> es sind keine Vorauszahlungen vereinbart.


Gequirrlter Quatsch, woraus sollte sich eine Pauschale ergeben? Im Zweifel ist der Vertrag auszulegen und dazu wird auch die anschließende Kommunikation hilfreich sein.


Das hatte ich auch mal gedacht, Bevor ich es nachgeguckt habe. Tatsächlich geht man in der Rechtsliteratur aber davon aus, dass Vorrauszahlungen explizit vereinbart sein muessen.
Fehlt diese Vereinbarung oder die Formulierung ist wie hier missverständlich, wirkt sich das negativ fuer den Verwender aus. Die Folge ist dass keine Vorrauszahlungen vereinbart sind. Der Mieter muss dann zwar nicht nichts zahlen, sondern eben eine Pauschale.

Und hier wurde meines Erachtens versehentlich eine Pauschale abgeschlossen, als man vergessen hat die Felder in Höhe von mit einem Eurobetrag zu beziffern.
Und damit hat der Mieter auch keinen Anspruch auf die Abrechnung.
Es mag ja sein, dass das anders gemeint war, aber steht da halt nicht.

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#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Vorauszahlungen wurden unmissverständlich vereinbart, was nicht vereinbart wurde ist die Aufschlüsselung in HK- und BK, macht am Ende aber mE keinen Unterschied.

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#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Tja, man sollte sich aber schonmal ueberlegen, was man macht, wenn der Vermieter vor Gericht sich vorträgt, dass er die beiden Betragsfelder extra nicht ausgefüllt hat, weil er eben keine Vorrauszahlungen vereinbaren wollte.

Möp!

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#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Tja, man sollte sich aber schonmal ueberlegen, was man macht, wenn der Vermieter vor Gericht sich vorträgt, dass er die beiden Betragsfelder extra nicht ausgefüllt hat, weil er eben keine Vorrauszahlungen vereinbaren wollte.

Möp!


Echt jetzt ... da würde ich mir als Mieter keine Gedanken machen. ... möp`?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Echt jetzt ... da würde ich mir als Mieter keine Gedanken machen. ... möp`?

Und dann brav die Kostennote des gegenerischen Anwalts bezahlen?
Das bisschen Text kann schon zur kompletten Klageabweisung führen.

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich bleibe dabei, ich sehe eine Pauschale als vertraglich vereinbart an.



Zitat (von Tasti123):
Im Zweifel ist der Vertrag auszulegen und dazu wird auch die anschließende Kommunikation hilfreich sein.

Ja, und da kommt dann halt die Güte derArgumente ins Spiel ...



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#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Und dann brav die Kostennote des gegenerischen Anwalts bezahlen?
Das bisschen Text kann schon zur kompletten Klageabweisung führen.


Das denke ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nachdem man jetzt mal den Text im Original-Wortlaut und -Layout sehen durfte, ist meine Meinung: hier wurde eine Vorauszahlung vereinbart, weil sich nirgendwo eine nicht-angekreuzte Wahlmöglichkeiten findet, weil das Wort "Pauschale" nirgendwo auftaucht, weil 2mal von Vorauszahlungen gesprochen wird.

Wenn der Vermieter bei seinem selbstgestrickten Vertrag überhaupt die Alternative Pauschale überhaupt in Betracht gezogen hatte, warum hat er dann keine Wahlmöglichkeit vorgesehen?
M.E. ist hier lediglich die vorgesehene Aufsplittung der beabsichtigen Vorauszahlung nicht erfolgt.

Aber letztendlich kommt es halt darauf an, wie ein Gericht diesen Vertrag interpretiert - und nicht darauf, wie vielleicht eine Mehrheit hier im Forum den Vertrag auslegt.

Wäre ich Mieter, dann würde ich halt einfach mal vernünftig überlegen:
Mietverhältnis 01.03. bis 30.10.2016 = keine Möglichkeit zum Einbehalt von (vermeintlichen) Vorauszahlungen gegeben = der Mieter muss auf Rückzahlung der Vorauszahlungen klagen und/oder auf Abrechnungserteilung
Was kann dabei herumkommen???
180 Euro Vorauszahlungen kann zuviel aber kann auch zuwenig sein > aber die Fläche ist ja unbekannt - ob überhaupt eine Erstattung in Betracht kommen könnte, kann also nur der Mieter selber überschlagen *)
Die eigenen Anwaltskosten fallen dagegen sicher an und auch der Gerichtskostenvorschuss ist (zunächst) selber zu zahlen.
Eigenes Kostenrisiko in Euro so führt das zu nichts
Besser zum Rechtsanwalt gehen und sich kostenpflichtig die weiteren Würmer aus der Nase ziehen lassen

Signatur:

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#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Lolle

Bei einer 4-Zimmer Maisonette sind 180 € inkl. HK (geht man von normal großen Räumen aus), akzeptabel.

Ich stoße mich ein wenig daran, dass man nur 8 Monate dort wohnte, das ist für Wohnraum dieser Größe unüblich, da hats bestimmt schon eine Geschichte, aus dieser resultiert wahrscheinlich auch der menschlich zwar verständliche, kaufmännisch aber nicht nachvollziehbare Unwille des VM hier zu eilen.

Der TE sollte hier den Anspruch auf Abrechnung schriftlich einfordern.

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#27
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Für mich ist die Auslegung von Lolle überzeugend.
Vor allem der ja korrigierte Satz statt "Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."
in: "Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet" zeigt doch deutlich das abgerechnet werden muss.
Warum dieser Satz aber nur unter b) steht ??

Fraglich ist für mich, der Umfang der Abrechnung, wenn es im Mietvertrag tatsächlich nur

Zitat:
für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr etc.
Müllabfuhr etc. heißt ?

Aber vielleicht gibt es im Mietvertrag ja auch die Klausel, dass der Mieter die anteiligen Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung zu zahlen hat.


-- Editiert von Spezi-2 am 11.01.2018 11:12

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Aber vielleicht gibt es im Mietvertrag ja auch die Klausel, dass der Mieter die anteiligen Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung zu zahlen hat.


Halte ich auch für sehr wahrscheinlichh.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Millimax,

gibt es im Mietvertrag eine weitere Passage, die die umzulegenden Betriebskosten im Einzelnen auflistet und den dazu gehörigen Verteilungsschlüssel nennt.

Falls nein, schließe ich mich den usern an, die von einer Pauschale ausgehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für mich ist die Auslegung von Lolle überzeugend.
Vor allem der ja korrigierte Satz statt "Über die Voraussetzungen wird jährlich abgerechnet."
in: "Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet" zeigt doch deutlich das abgerechnet werden muss.


Das über Vorauszahlungen jährlich abzurechnen ist, ist binse.
Der Text ist eine reine Wiederholung der gesetzliche Regelung, für den Fall, dass das Vorrauszahlungen vereinbart sind.

§556 BGB
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen

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