Keine Lohnzahlung nach fristloser Kündigung, unerlaubte Entfernung vom Arbeitsplatz ??

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Keine Lohnzahlung nach fristloser Kündigung, unerlaubte Entfernung vom Arbeitsplatz ??

Guten Abend :-)

Meine Frau hat am 05.10.2017 mit Wirkung zum 06.10.2017 ihr Arbeitsverhältnis bei einer Reinigungsfirma fristlos gekündigt. Am 02.10. hat sie zuletzt für den Arbeigeber gearbeitet und vom 04.10. bis 06.10.Urlaub gehabt.

Die Kündigung meiner Frau wurde vom Arbeitgeber ohne weitere Reaktion akzeptiert was in der Lohnabrechnung für Oktober 2017 in Höhe von 60 Euro zu sehen ist. Dort ist als Datum des Betriebsaustritts der 05.10.2017 eingetragen.

Am 07.11. haben wir dem Arbeitgeber ein Fax geschickt, mit der Bitte um eine aktualisierte Lohnabrechnung sowie die Zahlung von weiteren 20 Euro für den 03.10 als gesetzlichen Feiertag. Meine Frau hätte am 03.10. gearbeitet !!!

Die wöchentlichen Arbeitszeiten waren von Montag bis Freitag mit einer Bezahlung von 4x 20 Euro sowie 1x 15 Euro.

Die Reaktion des Arbeitgebers war eine Gegenforderung von 420 Euro ( = 210 Euro pro Woche ) für 2 Wochen weil sich meine Frau angeblich unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt hat. In einer Woche wurde angeblich eine notwendige Ersatzkraft eingearbeitet und in der zweiten Woche wurde angeblich eine feste Nachfolgekraft eingearbeitet.
Wir haben Grund zu der Annahme, daß diese Einarbeitungen nie stattgefunden haben. Die Drohnung mit dem Anwalt seitens des Arbeitgebers hat dieser bis dato auch nicht umgesetzt.

Allerdings hat der Arbeitgeber die ursprünglichen 60 Euro bis dato nicht überwiesen, obwohl dafür eine Lohnabrechnung existiert.

Hat jemand einen Rat, was wir in dem Fall tun können !!??

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von micstoec):
weil sich meine Frau angeblich unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt hat.

Und? Gab es irgendwas in der Richtung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein. Sie hat wie gesagt am 05.10. zum 06.10.2017 gekündigt. Das wurde vom Arbeitgeber akzeptiert. Während der gesamten Arbeitszeit ist nichts dergleichen vorgekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung braucht es einen Grund.


Zitat (von micstoec):
Das wurde vom Arbeitgeber akzeptiert.

Bewahrt aber nicht vor Schadenersatzforderungen.



Hier müsste man also mal prüfen, ob die Gegeseite nur blufft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Schadensersatzforderungen sind ALLGEMEIN sicherlich in Ordnung, aber im konkreten Fall hat der Arbeitgeber - ein unerlaubtes Entfernen vorausgesetzt - nichts direkt dagegen unternommen. Es kam keine Nachricht am 09. oder 10.10. warum meine Frau nicht am Arbeitsplatz erschienen ist.

Da greift doch meiner Meinung nach auch die Schadensminderungspflicht eines Arbeitgebers !!??

Wir haben weiterhin Grund zu der Annahme, daß die Gegenforderung vom Arbeitgeber haltlos ist, da eine solche Einarbeitung höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wenn Deine Frau am 05.10. die Arbeit eingestellt und kundgetan hat, dass sie fortan nicht mehr arbeiten werde, liegt es doch nahe, dass sich der Arbeitgeber um eine andere Kraft, die einzuarbeiten war, gekümmert hat.

Zitat (von micstoec):
aber im konkreten Fall hat der Arbeitgeber - ein unerlaubtes Entfernen vorausgesetzt - nichts direkt dagegen unternommen.
Wogegen sollte er Deiner Meinung nach etwas unternehmen? Deine Frau zur Arbeit zwingen?

Zitat (von micstoec):
Es kam keine Nachricht am 09. oder 10.10. warum meine Frau nicht am Arbeitsplatz erschienen ist.


Warum sollte nachgefragt werden? Sie hat doch durch ihre Kündigung klargemacht, dass sie die weitere Arbeit verweigert.

Zitat (von micstoec):
Da greift doch meiner Meinung nach auch die Schadensminderungspflicht eines Arbeitgebers !


Woraus sollte die sich ergeben? Er hat aber doch angemessen reagiert, indem er sich zügig um eine Ersatzkraft kümmerte.

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Gab es irgendwas in der Richtung?

Die Frage wurde bisher nicht beantwortet.
Man gewinnt den Eindruck, dass das Verhalten doch nicht so korrekt war, oder ist der Eindruck falsch?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Da wäre der Wortlaut der Kündigung mal interessant.



Zitat (von Sir Berry):
Woraus sollte die sich ergeben?

Aus dem Gesetz.



Zitat (von Sir Berry):
Er hat aber doch angemessen reagiert, indem er sich zügig um eine Ersatzkraft kümmerte.

Eben.
Die Frage ist ja, welche Kosten wären bei fristgerechter Kündigung ebenfalls angefallen. Die darf er nicht berechnen.
Wenn er hier z.B. einen Leiharbeiter nehmen musste oder einen aus einem Vermittlungspool, dann wären die höheren Kosten vom säumigen Arbeitnehmer zu erstatten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Im Prinzip möchte ich ja wissen, ob das Verhalten meiner Frau rechtlich korrekt oder angreifbar war. Sie hat aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses und der schlechten Zahlungsmoral des Arbeitgebers gekündigt. Es hat vorher ungefähr ein halbes Dutzend Versuche gegeben, daß Geld vom Arbeitgeber zu bekommen.

Meine Frau hat sich zusammen mit einer Kollegen um ein Objekt gekümmert. Da für die Kollegin ein Kuraufenthalt anstand, wäre diese Arbeit am 20.10. sowieso abgeschlossen gewesen. Die Kollegin hat darauf bestanden, die Arbeit bis dahin alleine zu erledigen. Ihre Äußerungen in dem Zusammenhang lassen darauf schließen, daß dies auch so passiert ist.

Deswegen haben wir Grund zu der Annahme, daß niemals eine direkte Ersatzkraft eingearbeitet wurde und der Nachfolger, der die Arbeit nach dem 20.10. übernehmen sollte, war bereits bei der Firma angestellt.

Der Arbeitgeber setzt seine angebliche Forderung von 210 Euro pro Woche aus 2h pro Tag x 5 Tage a 21 Euro zusammen. Meine Frau hat pro Woche 95 Euro bekommen. Die Mitarbeiter der Firma werden aus dem Etat bezahlt, daß er von den Kunden bekommt !!!

Klar hätte der Arbeitgeber meine Frau nicht zur Arbeit zwingen können, aber ich denke, daß man im Rahmen der Schadensminderungspflicht erwarten kann, daß sich der Arbeitergeber bei einer fristlosen Kündigung wegen ausbleibender Zahlungen direkt um das Problem kümmert. Die hier naheliegendste Lösung ist jedoch ausgeblieben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Im Prinzip möchte ich ja wissen, ob das Verhalten meiner Frau rechtlich korrekt oder angreifbar war.


Das Verhalten Deiner Frau war nicht rechtlich korrekt. Vor einer fristlosen Kündigung hätte sie den AG abmahnen müssen oder hat sie das gemacht?

Zitat:
Deswegen haben wir Grund zu der Annahme, daß niemals eine direkte Ersatzkraft eingearbeitet wurde und der Nachfolger, der die Arbeit nach dem 20.10. übernehmen sollte, war bereits bei der Firma angestellt.


Die Annahme mag berechtigt sein. Wenn Deine Frau ihren AG auf den ausstehenden Lohn verklagt, dann wird der AG diese Behauptung beweisen müssen.

Zitat:
aber ich denke, daß man im Rahmen der Schadensminderungspflicht erwarten kann, daß sich der Arbeitergeber bei einer fristlosen Kündigung wegen ausbleibender Zahlungen direkt um das Problem kümmert.


Das hat der AG doch gemacht.

Zitat:
Die hier naheliegendste Lösung ist jedoch ausgeblieben.


Welche wäre das nach Deiner Auffassung? Vielleicht habe ich ja gerade ein Brett vor dem Kopf, aber ich weiß nicht wirklich, was Du meinst.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine persönliche Meinung ist einfach, daß sich der AG mit meiner Frau hätte in Verbindung setzen müssen ( moralisch, rechtlich ist eine andere Frage ), um das Problem bzw. den Kündigungsgrund meiner Frau mit ihr direkt zu klären.

Allgemein gesagt kann ich verstehen, wenn er sich um eine Ersatzkraft bemüht, aber das ist doch eher Plan B ...

Eine Abmahnung im klassischen Sinne ist nicht erfolgt. Der AG hat mündlich zugesagt, den ausstehenden Lohn zu bezahlen und in bar bei einem direkten Treffen mitzubringen. Meine Frau und ihre Kollegin haben mehrmals auf den AG gewartet, der trotz Zusage nicht erschienen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Meine persönliche Meinung ist einfach, daß sich der AG mit meiner Frau hätte in Verbindung setzen müssen ( moralisch, rechtlich ist eine andere Frage ), um das Problem bzw. den Kündigungsgrund meiner Frau mit ihr direkt zu klären.


Hätte das etwas geändert? Deine Frau hat den Kündigungsgrund doch im Kündigungsschreiben angegeben oder nicht?
Nachgefragt hat der AG durch seine beiden Nachrichten in ausreichendem Maße.

Zitat:
Allgemein gesagt kann ich verstehen, wenn er sich um eine Ersatzkraft bemüht, aber das ist doch eher Plan B ...


Ob die Schadenersatzforderungen vor Gericht Bestand haben würden darf man durchaus bezweifeln. Für eine Lohnzahlungsklage würde ich durchaus gute Erfolgsaussichten sehen.

Zitat:
Eine Abmahnung im klassischen Sinne ist nicht erfolgt.


Einer fristlosen Kündigung wegen verspäteter Lohnzahlungen muss regelmäßig eine Abmahnung vorausgehen, in der die fristlose Kündigung für den Wiederholungsfall angedroht wird.

Zitat:
Der AG hat mündlich zugesagt, den ausstehenden Lohn zu bezahlen und in bar bei einem direkten Treffen mitzubringen. Meine Frau und ihre Kollegin haben mehrmals auf den AG gewartet, der trotz Zusage nicht erschienen ist.


Recht und Moral fallen manchmal auseinander. Moralisch verstehe ich das.
Rechtmäßig war die fristlose Kündigung Deiner Frau aber genauso wenig wie das Verhalten des AG.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von micstoec):
Nein. Sie hat wie gesagt am 05.10. zum 06.10.2017 gekündigt. Das wurde vom Arbeitgeber akzeptiert.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Entweder ist diese wirksam oder auch nicht. Welchen Grund gab es für eine fristlose Kündigung?
Zitat (von micstoec):
Meine persönliche Meinung ist einfach, dass sich der AG mit meiner Frau hätte in Verbindung setzen müssen ( moralisch, rechtlich ist eine andere Frage ), um das Problem bzw. den Kündigungsgrund meiner Frau mit ihr direkt zu klären.
Die fristlose Kündigung ist als endgültige Arbeitsverweigerung zu sehen. Es gibt keinen Grund für den AG sich noch einmal mit deiner Frau in Verbindung zu setzen.

Zitat (von micstoec):
Eine Abmahnung im klassischen Sinne ist nicht erfolgt.
Bei einer fristlosen Kündigung ist das meist auch nicht erforderlich, denn wenn ein Umstand eintritt der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, dass ist das eben, wie es der Name sagt: Frist-los, weil eben ein weitere Arbeiten nicht zumutbar ist. Da bedarf es meist keiner Abmahnung von Seiten des AN. Bei schlechter Zahlungsmoral des AG kann der AN aber nicht ohne vorherige Mahnung fristlos kündigen, das ist einer der Fälle in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Die Kündigung war also unwirksam und deine Frau ist unerlaubt vom Arbeitsplatz fern geblieben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Alles klar, kapiert. VOR einer fristlosen Kündigung wegen ausstehender Lohnzahlungen hätte eine Abmahnung erfolgen müssen ....

@hh: Tut mir leid, aber die Aussage "Nachgefragt hat der AG durch seine beiden Nachrichten in ausreichendem Maße." verstehe ich nicht ganz. Der AG hat zu keinem Zeitpunkt bei meiner Frau von sich aus nachgefragt. Erst nachdem meine Frau, die Lohn-Nachforderung geschickt hat, kam dessen Gegenforderung.

Der Kündigungsgrund war angegeben, sinngemäß schlechte Zahlungsmoral und dadurch zerstörtes Vertrauen.

Die Frage, die ich noch habe, ist warum der AG SEINE Forderung erst dann stellt, wenn meine Frau die Bezahlung für den Feiertag - an dem sie gearbeitet hätte - einfordert. Es war Ruhe vom 05.10 bis 10.11.

Gilt beim Arbeitslohn eigentlich die Gleichung Lohnabrechnung = Geld !!?? Ich meine damit, ob man sein Geld auf jeden Fall bekommen muss, wenn eine Lohnabrechnung zugeschickt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Nachtrag:

Ist der Vorwurf des AG's "unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz" wegen der nicht-rechtmässigen fristlosen Kündigung gerechtfertigt !!?? Unabhängig von der Höhe seiner Forderung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von micstoec):
Ist der Vorwurf des AG's "unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz" wegen der nicht-rechtmässigen fristlosen Kündigung gerechtfertigt !!??


Da man es vorzieht entsprechnende Nachfragen unbeantwortet zu lassen, wird man das nicht diskutieren können.
Die Indizien sprechen allerdings für eine Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin.


Allerdings ist der Vorwurf "unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz" nach bisheriger Schilderung nicht korrekt, das sie sich ja nicht vom Arbeitsplatz entfernt hat, sondern die Arbeit verweigert hat.
Korrekt wäre also eher "unerlaubtes Verweigern der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung"



Zitat (von micstoec):
Die Frage, die ich noch habe, ist warum der AG SEINE Forderung erst dann stellt, wenn meine Frau die Bezahlung für den Feiertag - an dem sie gearbeitet hätte - einfordert. Es war Ruhe vom 05.10 bis 10.11.

Eventuell hat er sich erst mal rechtlich beraten lassen?
Eventuell wollte er auch es auf dich beruhen lassen und mit der Forderung wurde der berühmte "schlafende Hund" geweckt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen