Keine Krankenversicherung jahrel., was nachzahlen?

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)
Keine Krankenversicherung jahrel., was nachzahlen?

Guten Tag,

ich hatte bis 2006 im Ausland gelebt und habe mich im Sommer 2006 in deutschland selbständig gemacht. Für 1 Jahr habe ich einen Zuschuss von der ArGe erhalten, so auch die Bezahlung der Krankenversicherung bis Mitte 2007.
Im Rahmen einer Buchprüfung vom Finanzamt kam jetzt heraus, dass ich komplett ohne Krankenversicherung bin seit dem. Ich war im Glauben dass zumindest meine private aus dem Ausland noch bestand und war nicht sonderlich nervös, war auch nie beim arzt. Auf Nachprüfung habe ich gerade festgestellt, dass ich diese schon im Sommer 2006 gekündigt hatte. Ich bin also seit dem ohne Versicherung, sowohl Kranken wie auch diese Pflegepflicht.
Nun werde ich wieder angestellt in einer Firma und möchte mich gesetzlich versichern, die selbständigkeit ist bereits eingestellt.

Was kommt da jetzt auf mich zu? Komme ich in eine gesetzliche rein? Muss ich was nachbezahlen und wieviel? Kann mir eine gesetzliche Versicherung die Aufnahme verweigern? Und was dann?

Gruss

Franz.

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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Sie müssen die Beiträge ab dem Beginn der allg. Versicherungspflicht nachzahlen - das war der 01.01.2007. Der Beitrag beträgt 14,9 % Ihres Einkommens bei einem Mindestbeitrag von ca. 300 Euro. Für Existenzgründer kann der Mindestbeitrag auf 195 Euro ermäßigt werden. Und ja, die Kassen müssen Sie aufnehmen, sonst wäre die Pflicht zur Versicherung ja recht sinnlos.

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#2
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Was heisst das genau in Zahlen? Ich war seit August 2007 ohne Krankenversicherung. Die Firma war ein Einzelunternehmen, welches keine Gewinne erwirtschaftet hatte. Also nur Verluste. Lediglich das letzte Jahr 2011 war +/- 0, in sich betrachtet. 2011 standen aber immer noch höhere Verlustvorträge im Raum.
Danke schon mal für die Antwort.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Eigentlich können Sie das ja selbst ausrechnen, aber meinetwegen: Von 07/07 bis 01/12 sind 54 Monate verstrichen - im allergünstigsten Fall (195 Euro/Monat) fallen also 10.530 Euro Nachzahlung an. Und ehe Sie jetzt zu diskutieren anfangen - das ist der MINDESTBEITRAG, ob Sie nun Einnahmen hatten oder nicht.

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#4
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke.
Gibt es keine Verjährungsfristen? Es ist völlig illusorisch in meinem Fall, dass ich über 10.000 Euro nachzahlen könnte. Wo sollen die denn herkommen?
Wer wird die Beiträge einfordern? Wir reden von Beiträgen zur Krankenversicherung und auch Pflegepflichtversicherung? Obschon ich nichts in Anspruch genommen habe?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Der Sinn einer PFLICHTversicherung ist, daß alle drin sind und nicht nur die, die Leistungen daraus brauchen. Eingefordert werden die Beiträge natürlich von der Krankenkasse. Und wo die herkommen sollen, kann ich ja nun nicht wissen - es sind ganz so aus, als hätten Sie da schlicht eine offene Forderung, die Sie nicht begleichen können: Schulden halt.
Die Verjährung des Anspruches tritt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem er fällig wurde. Ansprüche für 2007 könnten also verjährt sein.

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#6
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Wo kann ich denn die Sätze für die Pflegepflicht nachschlagen? 195 Euro pro Monat mindestens, das kommt mir aber sehr hoch vor.
Ich sehe es doch richtig, daß ich nur zur Pflegeversicherung verpflichtet bin? Also können auch nur diese Sätze nachgefordert werden? Wie soll das zusammenpassen, wenn jemand z.B. nur 700 Euro verdient oder wie ich nie einen Euro Gehalt der Firma entnehmen konnte.
Ab wann ist man selbst pflichtig? Gehalt von 500 Euro und alleine 195 Euro Pflege? Da stimmt ja was nicht.

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#7
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Ach so: Bisher gibt es keine Forderung, demnach auch keine Schulden. Also bitte sachlich bleiben!
Ich informiere mich hier nur über das, was evtl. auf mich zukommen könnte.

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#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich war im Glauben dass zumindest meine private aus dem Ausland noch bestand

Was war das denn genau für eine Versicherung?

quote:
Die Firma war ein Einzelunternehmen, welches keine Gewinne erwirtschaftet hatte. Also nur Verluste.

Haben Sie sich ein Gehalt ausgezahlt? Wovon haben Sie in diesem Zeitraum gelebt?

quote:
Gibt es keine Verjährungsfristen?

Ja, Beiträge vor dem 01.01.2008 sind verjährt.


quote:
Es ist völlig illusorisch in meinem Fall, dass ich über 10.000 Euro nachzahlen könnte. Wo sollen die denn herkommen?

Von Ihrem Gehalt als Arbeitnehmer - entweder sie machen eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse oder aber der Zoll pfändet den nicht-pfändbaren Betrag vom Gehalt. Um es sich mit dem neuen Arbeitgeber nicht zu verscherzen, würde ich lieber eine Ratenzahlungsvereinbarung machen (bei EUR 10000 aber mind. EUR 200 im Monat).
Als Alternative steht auch die Privatinsolvenz im Raum.
quote:
Wer wird die Beiträge einfordern? Wir reden von Beiträgen zur Krankenversicherung und auch Pflegepflichtversicherung?

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die Krankenkasse - bei Pfändung eben der Zoll.
quote:
Obschon ich nichts in Anspruch genommen habe?

Das ist völlig egal (Versicherungsprinzip).

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#9
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Bis 2006 war ich privat versichert, danach gesetzlich bis Juli 2007. Danach eben nicht mehr. Ich habe mir nie ein Gehalt aus der Firma genommen, weil sie Verluste gemacht hat. Wo soll auch das Gehalt herkommen. Ich habe genau genommen vom ersparten gelebt.
Ich nehme jetzt einen Teilzeit Job an und verdiene brutto 1.100 Euro monatlich und brauche also eine Krankenversicherung.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Die 195 Euro sind die MINDESTBEITRÄGE zur Krankenversicherung - die Pflegeversicherung kommt noch exta dazu, aber das ist nicht viel. Im Übrigen können Sie das den Webseiten jeder Krankenversicherung mit ordentlichem Webauftritt entnehmen (ich selbst habe es bei der TK nachgelesen). Und ob Ihnen das paßt oder nicht, wird den Kassen völlig schnuppe sein. Den Rest hat Steffen ja schon beantwortet.
Und natürlich haben Sie Schulden - daß die Kasse die noch nicht eingefordert hat, heißt ja nicht, daß sie es nicht sehr bald tun wird. Und daß Sie die Forderungen dann nicht zahlen können, haben Sie ja selbst dargelegt.

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#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich nehme jetzt einen Teilzeit Job an und verdiene brutto 1.100 Euro monatlich und brauche also eine Krankenversicherung.

Richtig, die letzte gesetzliche Krankenversicherung aus 2007 muss sie umgehend wieder aufnehmen.
Ich würde vorschlagen, eine Vollzeitstelle zu nehmen, denn bei einem Verdienst lässt sich die Kasse auf keine Ratenzahlungsvereinbarung ein. Eine Gehaltspfändung lässt sich da nicht vermeiden.

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#12
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Bei 1000 Euro Gehalt lässt sich nichts pfänden, schätze ich. Pfändung hin oder her, bisher weiß die Krankenversicherung noch von nichts. Also keine Forderung, keine Schuld.
Ich werde die Krankenversicherung morgen anrufen und mich da melden und klären, was zu tun ist.
Danke schon mal für die Hilfe.

Gruß

Franz.

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#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Bei 1000 Euro Gehalt lässt sich nichts pfänden, schätze ich

Der Arbeitgeber wird trotzdem eine Gehaltspfändung vom Zoll zugestellt werden. Da kann man sich schon auf ein schönes Gespräch einstellen. Ich würde dem vorbeugen.
Man kann schon daran denken, sich ein P-Konto einrichten zu lassen.

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#14
 Von 
fraurot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ich werde die Krankenversicherung morgen anrufen und mich da melden und klären, was zu tun ist."

Hallo Franziskus,
mich würde mal interessieren was bei dem "klärenden" Anruf bei Deiner Krankenversicherung herausgekommen ist. Ich habe auch schon seit ein paar Jahren kein KV, bin allerdings selbständig.

Gruß
Fraurot

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#15
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Zunächst hat sich nichts ergeben, da die gesetzliche Versicherung bei der ich bis 2007 versichert war meinte, daß ich mich privat versichern müsste.
Ich habe dann einfach online die Mitgliedschaft beantragt, hat 2-3 Wochen gedauert und alles war klar. Es kam dann noch mal ein Fragebogen wegen der Einstufung, da ich bei der neuen Firma als Geschäftsführer angestellt bin. Dennoch verdiene ich nur 1.100 Euro, aber das war ja so klar.
Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Diskussion über evtl. offene Beiträge, geschweige denn eine Nachforderung.

Gruß

Franz.

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#16
 Von 
fraurot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ja erstmal ganz gut an. Hoffe nicht, aber kann ja alles noch kommen. Vielleicht bist du ja auch für die gar nicht präsent, weil du im Ausland warst?
Bist du denn jetzt wieder bei deiner alten (gesetzlichen) oder bei einer privaten KV? Das habe ich nicht so ganz verstanden?

Gruß
fraurot

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich bin jetzt wieder bei meiner gesetzlichen KV, bei der ich ohnehin bis 2007 versichert war. Seit dem war ich ohne Versicherungsschutz, also während der Selbständigkeit als Einzelunternehmer bis Anfang diesen Jahres. Das erste Jahr von 2006 bis 2007 hatte noch die ArGe das bezahlt, quasi als Starthilfe für die neue Firma.
Im Grunde kann man den Umstand daß ich nicht versichert war auch als Versäumnis der gesetzlichen KV zuschieben. Ich denke die hätten sich ja mal darum kümmern müssen, daß die Beiträge weiter fliessen, nachdem das Arbeitsamt nicht mehr gezahlt hatte. Denen sollte doch eine Pflichtversicherung bekannt sein. Wie auch immer, ich bin jetzt ordentlich versichert und bisher gab es keine Nachforderung oder Diskussion darum.

Gruß

Franz.

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#18
 Von 
fraurot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage bezüglich deines Onlineantrags, du wurdest ja bestimmt auch nach folgendem gefragt:

Angaben zum letzten Versicherungsverhältnis
Ich war zuletzt versichert bei Krankenkasse, Ort von bis
pflichtig freiwillig
privat familien- versichert
Die Kündigungsbestätigung liegt bei wird nachgereicht

sowie nach Versichertennr. (von der Krankenkassenkarte) und Rentenversichertennr.
Und würdest du mir sagen bei welcher du bist?

Sorry, wenn ich nerve, aber ich will nichts falsch machen und bin ja bestimmt nicht die einzige, die sowas interessieren könnte.

Vielen Dank
fraurot



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich bin bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ich auch zuletzt von 2006-2007 versichert war. Das geht auch gar nicht anders, man muß zu seinem letzten Versicherer.
Kündigung gab es keine, das Arbeitsamt hat schlicht nicht mehr weitergezahlt nach dem Jahr.
Ich schätze, daß ich ganz normal pflichtversichert war.
Natürlich habe ich auch die Versicherungsnr. usw. wahrheitsgemäß angegeben, ich hatte ja sogar noch meine alte Karte.
Es gibt keine andere Möglichkeit als sich an den letzten Versicherer zu wenden. Eine andere Versicherung lehnt darum immer ab.

Gruß

Franz.

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