Guten Tag,
ich habe vor kurzem (knapp drei Monate her) einen neuen Stromvertrag über ein sog. Haustürgeschäft abgeschlossen. Was ist damals noch nicht wusste ist, dass der Vertrag eine Laufzeit von mind. 2 Jahren hat und das ist mir zu lang. Da der Abschluss nun schon mehr als 14 Tage zurück liegt, steht mir eigentlich kein Widerrufsrecht zu.
Jedoch bin ich auf einen Artikel im Internet gestoßen, der besagt, dass dem Kunden die Widerrufsbelehrung samt Unterschrift als Kopie ausgehändigt werden muss. Andernfalls beginnt die Widerrufsfrist nicht an zu Laufen.
https://www.rbh-recht.de/bgh-aushaendigung-mindestens-einer-kopie-des-vertrags-mit-unterschrift-des-kunden-erforderlich/
Nun wollte ich nachfragen, ob bei nicht ausgehändigter Widerrufsbelehrung ich nun immer noch den geschlossenen Vertrag widerrufen kann?
Danke für die Hilfe![/link]
-- Editier von OLindemann am 22.06.2017 17:26
Keine Kopie der Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft
22. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2017 | 17:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Kopie der Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft
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#1
Antwort vom 22. Juni 2017 | 19:31
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ja, kannst du.
#2
Antwort vom 22. Juni 2017 | 22:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Das Problem ist gerade folgendes, dass der Stromanbieter den Widerruf ablehnt mit der Begründung, dass dieser nicht innerhalb der Widerrufsfrist eingereicht worden ist...
Ich werde dem Anbieter dann morgen eine Mail, basierend auf dem Gerichtsentscheid, zukommen lassen, in der ich den Widerruf erneut einfordere.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2017 | 00:17
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
zur eigenen Sicherheit auch noch im Antrag nachschauen, ob man da nicht den Empfang einiger Unterlagen bestätigt hat.
Berry
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