Hallo mal wieder,
ich habe eine kleine Frage zu einem Fehlversuch, der mir wider Erwarten dafür angekeidet wurde, dass ich eine Klausur nicht mitschrieb, für die ich gar keine Zulassung hatte.
Voraussetzung für den Erhalt der Zulassung war, dass man nicht mehr als zweimal unentschuldigt fehlte - ich war sogar nur zweimal im Kurs, weil ich nachrücken wollte und man mir dann mitteilte, dass es dafür bereits zu spät sei. Dh. die Anzahl der unentschuldigten Fehltage, die den Erhalt einer Zulassung verhindert, hatte ich deutlich überschritten.
Die Uni sieht sich dennoch im Recht. Ein Dozent in einem meiner Studienfächer sagte noch dieses Semester, die Anmeldungen seien verbindlich, SO man eine Zulassung besitzt - EDIT: um die Explikation nicht außen vor zu lassen; man werde automatisch gelöscht, wenn keine Zulassung besteht.
Was kann ich noch tun?
Vielen Dank.
-- Editiert von Flum2 am 05.02.2018 09:59
Keine Klausurzulassung, trotzdem Fehlversuch?
5. Februar 2018
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Frage vom 5. Februar 2018 | 09:49
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 29x hilfreich)
Keine Klausurzulassung, trotzdem Fehlversuch?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2018 | 10:34
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatWas kann ich noch tun? :
Widerspruch beim Prüfungsamt einreichen.
#2
Antwort vom 5. Februar 2018 | 10:52
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 29x hilfreich)
Das Problem scheint tatsächlich darin zu bestehen, dass man mir nicht glaubt, dass maxximal zweimaliges Fehlen Prämisse für den Erhalt der Zulassung ist. Die Frau vom Prüfungsamt teilte mir mit, es gebe keine Voraussetzungen für die Zulassung. Ich war für eine Prüfung bei einem bestimmten Lehrer eingetragen - wenn der die Prämisse setzt, und das darf er, da es sich generell um eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht handelt, dass man nur zwei Stunden fehlen dürfe, ist die Zulassung doch noch immer reglementiert?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2018 | 17:05
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 29x hilfreich)
Gut, im "Zweitversuch" scheine ich bestanden zu haben. Aber wäre generell gut zu wissen, wie man dagegen vorgehen kann.
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