Keine Gutschrift nach 8 Wochen (Wenn vertrag nicht bis dahin eingeht)

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Soliky
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Gutschrift nach 8 Wochen (Wenn vertrag nicht bis dahin eingeht)

Hallo liebe Mitglieder des 123recht.net Forums,

ich habe am 16.08.2017 einen Vertrag über Sparhandy abgeschlossen, dabei handelt es sich um einen Mobilfunkvertrag mit Vodafone.

Dieser wurde angepriesen mit 27,99 Pro Monat, nach einer 300€ Auszahlung ergeben sich aber auf die Laufzeit umgerechnet 14.99.

Nun wunderte ich mich warum meine Gutschrift schon seit 2 Monaten+ nicht auf meinem Konto eingegangen sind und versuchte die Hotline anzurufen (nun der vierte Tag in dem die Ansage kommt das Wartungsarbeiten durchgeführt werden). Naja nachdem ich den Vertrag gelesen hatte, wurde ich dann im kleingedruckten darauf Aufmerksam gemacht das ich innerhalb von 8 Wochen den Unterschriebenen Vertrag einreichen müsste um die Gutschrift zu erhalten.

Jetzt bin ich relativ verwirrt, da der Vertrag ja an mich übergeben wurde und durch Postident auch registriert wurde, wieso muss ich dann noch mal den Vertrag zusenden? (Ist er damit überhaupt rechtens)?

Habe ich einen Anspruch unabhängig von diesen 8 Wochen meine Gutschrift zu erhalten, oder muss das unter "Zu dumm um die Vertragsbedingungen zu lesen" abgestempelt werden. Diese 8 Wochen wurden nur in einer einzigen Email ausgewiesen, und das war die Antragsgenehmigung.


Hier noch mal der Auszug aus der Email:

SH Telekommunikation Deutschland GmbH, Kundenservice, Porschestraße 7, 44809 Bochum
Geschäftsführer: Wilke Stroman, Handelsregister Köln, HRB 64068 Amtsgericht Köln
UStId-Nr.: DE261788342, Finanzamt Köln-Mitte, StNr.: 215/5839/3920


1 Einmaliger Preis der Hardware inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tarifdetails des jeweiligen Tarifs. Die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt kostenfrei per DHL. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Abbildungen ähnlich. Alle Angebote unverbindlich und nur solange Vorrat reicht.
2 Einzelheiten zu der Anschlussgebühr entnehmen Sie bitte den Tarifdetails des jeweiligen Tarifs.
3 Gilt bei Abschluss eines Vodafone Datentarifvertrages im Tarif Vodafone DataGo L 2017 Aktion (Originaltarif: DataGo L Sim Only ). Mindestlaufzeit: Unbefristeter Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Grundgebühr: Ihr Vertragspartner Vodafone stellt Ihnen eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 29,99 Euro in Rechnung. Aktion: Bei positiver Vertragsprüfung bis zum 31.08.2017 erhalten Sie während der Mindestvertragslaufzeit von Ihrem Vertragspartner Vodafone eine monatliche Rechnungsgutschrift in Höhe von[color=#ff0000] 2,50 Euro. Die Grundgebühr verringert sich dadurch auf 27,49 Euro. Zusätzlich erhalten Sie von der SH Telekommunikation Deutschland GmbH eine Einmalzahlung in Höhe von 300,- Euro (entspricht 24 x 12,50 Euro) auf Ihr Konto überwiesen. Verrechnet man die reduzierte monatliche Grundgebühr in Höhe von 27,49 Euro mit der Erstattung der SH Telekommunikation Deutschland GmbH in Höhe von 12,50 Euro ergeben sich während der Mindestvertragslaufzeit effektive Fixkosten in Höhe von 14,99 Euro pro Monat. Die Gutschrift der SH Telekommunikation Deutschland GmbH erfolgt einmalig zum Monatsende des Folgemonats nach positiver Bonitätsprüfung auf das angegebene Bankkonto. Die Auszahlung kann erst angewiesen werden, wenn der SH Telekommunikation Deutschland GmbH der vom Kunden unterschriebene Mobilfunkvertrag vorliegt.[/color] Bitte senden Sie die Vertragsunterlagen an folgende Adresse: SH Telekommunikation Deutschland GmbH Vertragsrückführung, Porschestraße 7, 44809 Bochum. Fax: 0234 - 298 296 80, E-Mail-Adresse: vertrag@sparhandy.de. Für Mobilfunkverträge, die nicht oder nach Ablauf der genannten acht Wochen Frist eingereicht wurden, erfolgt keine Gutschrift durch die SH Telekommunikation Deutschland GmbH. Sollten Sie Ihren Vertrag nicht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen berechnet Ihnen Vodafone ab dem 25. Vertragsmonat den normalen Paketpreis in Höhe von 29,99 Euro. Anschlussgebühr: Ihr Vertragspartner Vodafone stellt Ihnen keine Anschlussgebühr in Rechnung. Inklusivleistung: Sie können über den APN web.vodafone.de mit den Vodafone DataGo-Tarifen unbegrenzt Daten nutzen: 12 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit der maximal verfügbaren Datenrate (bis zu 500 Mbit/s; örtliche Verfügbarkeit und geeignetes Endgerät vorausgesetzt), danach maximal 64 kbit/s. SMS in alle deutschen Netze kosten 19 Cent, MMS in alle deutschen Netze 29 Cent. Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Sollten Sie nach Zustandekommen des Vertrages zusätzliche Vergünstigungen (z. B. Schwerbehindertenrabatt, Vergünstigung für Selbstständige) bei Vodafone beantragen ist es möglich, daß dadurch aktionsgebundene Tarifbestandteile entfallen. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrem Vertragspartner Vodafone über die Möglichkeiten den von Ihnen gewählten Tarif mit zusätzlichen Vergünstigungen zu versehen. Die Mindestlaufzeit des unbefristeten Vertrags beträgt 24 Monate. EU-Roaming: Sie nutzen Ihren Vodafone-Inlandstarif jetzt auch ohne Zusatzkosten im EU-Ausland wie zuhause. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen. Nach Verbrauch Ihrer Highspeed-MB können Sie, wie in Deutschland, zusätzliches Datenvolumen erhalten, z.B. über Vodafone SpeedGo. Das zusätzliche Volumen gilt dann im besuchten Land und Deutschland. Die Nutzung Ihres Tarifs ohne Zusatzkosten gilt lediglich für vorübergehende Reisen im EU-Ausland. Entsprechend der gültigen Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung ist Vodafone berechtigt, regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben, nachdem Sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet waren und der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit 3,8 Ct. pro Minute für abgehende Anrufe, 1,28 Ct. pro Minute für eingehende Anrufe, 1,19 Ct. pro SMS und 0,89 Ct. pro MB fürs Surfen. Sie werden mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge per SMS benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit innerhalb der zwei Wochen Ihr Nutzungsverhalten entsprechend den oberen Kriterien anzupassen, um eine Abrechnung der regulierten Aufschläge zu verhindern. Mehr Infos: www.vodafone.de/privat/service/ausland-und-roaming.html Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die in Ihrem Tarif enthaltenen Leistungen (SMS-Flat, Internetnutzung o.ä.) ausschließlich für den Gebrauch im Inland vorgesehen sind. Diese Leistungen gelten auch nicht für Service- und Sondernummern, Rufumleitungen, Datenanrufe, Faxdienste (CSD), Auslandsnutzung o.ä. Die Kosten für diese Sondernummern und Mehrwertdienste entnehmen Sie bitte den Preislisten Ihres Mobilfunkanbieters. Vodafone Secure Net: Secure Net, powered by Kaspersky, ist ein Sicherheitsservice für Vodafone-Kunden. Er schützt Ihr mobiles Gerät vor Viren, gefährlichen Dateien und schädlichen Webseiten, unabhängig vom Gerät oder Betriebssystem. Nutzen Sie den Service bequem online ohne Installation oder über die Secure Net App. Der Schutz ist nur aktiv, wenn Sie das mobile Vodafone-Netz nutzen. Das gilt auch für Reisen ins Ausland. Dort schützt Secure Net Ihr Gerät auch beim Roaming. In fremden Netzen funktioniert Secure Net nicht. Die Testphase beginnt automatisch mit Vertragsabschluss, egal ob Sie den Service aktivieren oder nicht. Den Dienst sehen Sie in den ersten 6 Monaten auch auf Ihrer Rechnung, aber immer mit einer Gutschrift von 1,99 Euro. Läuft Ihre Testphase ab, informiert Vodafone Sie per SMS. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu, bleibt der Dienst aktiv. Sie zahlen dann 1,99 Euro pro Monat. Die Option kann jederzeit über das Secure Net Portal gekündigt werden. Je nach Kündigungsdatum wird der Preis anteilig auf der Rechnung ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vodafone.de/privat/service/secure-net.html. Für Ihren Tarif zahlen Sie den monatlichen Basispreis immer im Voraus. Auf der 1. Rechnung zahlen Sie zusätzlich den anteiligen Basispreis für den 1. Monat. Eventuelle Rabatte zieht Vodafone jeweils ab (Kunden im Rahmenvertrag sind hiervon ausgeschlossen). Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform bei Ihrem Vertragspartner Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen, kündbar. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Preise enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer.


Grüße

Roman

-- Editiert von Soliky am 10.11.2017 08:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Für mich klingt das auf Anhieb sehr überraschend. Wenn sonst nirgendwo deutlich auf diese Bedingungen hingewiesen wurde, dann ist das aus meiner Sicht nicht wirksam

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das zitierte ist wohl der "Sternchentext" aus der Bestätigung.
Im Angebot, in den AGB, sonstigen vertraglichen Vereinbarungen findet sich rein gar nichts zu dem Thema "Bonus"?


Dann dürfte das nicht gültig sein.
Ob "überraschend" sei mal dahingestellt. Das man für das Erlangen von Boni öfter mal tätig werden muss ist jetzt eingentlich nicht überraschend.
Aber es stellt eine nachträgliche einseititge Vertragsänderung dar. Und das dürfte eher nicht gerichtsfest sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Kopie per Einschreiben hinschicken und Auszahlung des Bonus zum 30.11. fordern.
Es ist nicht nur unklar, ob das Vertragsbestandteil geworden sein soll, sondern auch, ab wann eine angebliche 8-Wochenfrist beginnen und enden soll. Das würde ich auch falls nötig nach dem 30.11. per Mahnbescheid und Klage klären lassen.

1x Hilfreiche Antwort

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