Keine Bestätigung bei Stornierung nötig

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Widerruf im Fernabsatz ist auch ohne Bestätigungsmail gültig

Eine Widerrufserklärung im Fernabsatz muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Das Amtsgericht München erklärte die entsprechende Praxis eines Unternehmens für rechtswidrig. (AZ 261 C 3733/14)

Im Fall ging es um eine lernwillige Schwimmerin, die einen Kraulkurs online gebucht hatte. Im Anschluss an die Buchung nutzte die Frau aber das Stornierungsformular auf der Webseite. Nach Absendung des Formulars erhalten die Nutzer laut AGB des Unternehmens eine Mail mit einer Bestätigungsmail.

Erst wenn dieser Link angeklickt wird, soll die Stornierung wirksam sein. Bei der Schwimmerin kam diese Bestätigungsmail nie an, weshalb sie den Link nicht klicken konnte.

Das Unternehmen ließ den Widerruf nicht gelten und verlangte Zahlung des Kurses in Höhe von 117 Euro, wurde aber vom Gericht eines Besseren belehrt: Es handelt sich um einen Widerruf im Fernabsatz, der mit Absendung des Storno-Formulars wirksam erklärt wurde. Das Unternehmen hätte den Widerruf problemlos zuordnen können - eine zusätzliche Bestätigung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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