Kein Verkauf bei *ONLINEAUKTIONSHAUS* in Insolvenz????

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fiona73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Verkauf bei *ONLINEAUKTIONSHAUS* in Insolvenz????

Hallo,

KEIN *ONLINEAUKTIONSHAUS*- VERKAUF BEI INSOLVENZ????

eigentlich habe ich für mich selbst diese Frage schon beantwortet bekommen

von meinem Insolvenz Treuhänder.

Allerdings höre ich nun von einer Bekannten, die gerade den Antrag auf

Insolvenz mit ihrem Anwalt bearbeitet, dass DIESER ihr nun sagte, sie solle

*ONLINEAUKTIONSHAUS* (Verkauf) bloss lassen!!!! ....??????.......


Dies ist mir nun nicht so ganz klar. Mein Treuhänder hatte mir zu Beginn

meiner Insolvenz gesagt, wenn man nicht gerade Autos oder Antiquitäten

verkauft, sprich grosse Kohle macht, wäre es in Ordnung.


Es handelt sich bei mir, wie auch bei meiner Bekannten wirklich lediglich um

Peanutsbeträge, bis höchstens mal 50 Euro(gesamt!!) im Monat (wobei es ja

auch nicht monatlich ist, sondern immer mal) und dann sind es ja Sachen, die

man VON SICH verkauft. Kinderkleider z.B die nicht mehr passen oder eben

sonstige Kleinigkeiten.


Es ist ja wirklich nicht so, dass man da riesige Geschäfte macht ??

Werde mit meinem Treuhänder nochmal reden, wollte mich aber doch

trotzdem mal informieren, ob hier irgendwelche Erfahrungen gemacht wurden.


Meine Insolvenz läuft nun 2 Jahre und es hat bisher niemand ein Problem

damit gehabt, dass ich bei diesem *ONLINEAUKTIONSHAUS* ab und an was

verkaufe.


Wäre nett und interessant, wenn vielleicht jemand antwortet

Lieber Gruss Fio

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn man nur auf das rechtliche abstellt, dann müsste der Schuldner im Insolvenzverfahren den Erlös, den er aus den Onlineauktionen erzielt beim Insolvenzverwalter oder Treuhänder abliefern. Die Kaufpreisforderungen wären nämlich pfändbar. Das führt dazu, dass sie gem. § 35 I, 36 I InsO Insolvenzmasse darstellen.

Wenn man mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder vernünftig und offen und ehrlich umgeht, dann wird er vermutlich ein Auge zudrücken und den Schuldner gewähren lassen, da es im Regelfall ja wirklich um sehr geringe Beträge geht. Es gibt aber wahrscheinlich auch Insolvenzverwalter/Treuhänder, die sich strikt an das Gesetz halten und dann die Erlöse einfordern. Die Wahrscheinlichkeit ist um so größer, je mehr der Insolvenzverwalter/Treuhänder das Gefühl hat, dass der Schuldner falsch spielt und bewusst etwas verschweigt.

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#2
 Von 
Fiona73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,

vielen Dank für die Antwort.
Also fahre ich ganz genau richtig damit, dass ich mit meinen Treuhändern offen über alles spreche.
Ich habe bei Beginn meiner Insolvenz ganz offen und ehrlich darüber gesprochen und gefragt, wie es mit solchen Verkäufen ist.

Und ich habe in diesem Fall das Glück eines
toleranten Treuhänders.
Allerdings nutze ich dies auch in keinster
Weise aus.

Diese Verkäufe mache ich lediglich, um meinen
Kindern dadurch auch mal eine kleine Freude
machen zu können bzw. dieses Geld wiederum
in Kleider für die kids zu investieren.
Und diese ersteigere ich auch meist bei
diesem Online Auktionshaus.

Meine Bekannte lässt es momentan aber sein.
Bei ihr ist es momentan die Vorarbeit zur
Insolvenz mit ihrem Insolvenzanwalt.
Sie wird dann, wenn es soweit ist, lieber auch erst mal mit dem ihr zugewiesenen Treu-
händer darüber sprechen.

Vielen Dank für die Auskunft!!

Einen schönen Abend und liebe Grüsse Fio

0x Hilfreiche Antwort

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