Hallo liebe Forumsgemeinde ,
ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbildung und um diese zu finanzieren, bin ich nebenbei im Einzelhandel als Aushilfe, genauer gesagt als Minijobber tätig.
Ich hatte heute ein recht interessantes Gespräch mit meiner Chefin, sie sagte mir, dass ich während der Schulferien keinen Urlaub nehmen dürfe. Im Vertrag steht davon allerdings kein Wort, sie beharrt aber darauf, dass das rechtlich so geregelt wäre. Hat sie da tatsächlich recht? Ich habe jetzt das gesamte Internet abgesucht und finde dazu rein gar nichts, was mich natürlich in meiner Annahme bestärkt, dass das alles totaler Blödsinn ist... Ich wollte mich jetzt einfach mal erkundigen, ob hier jemand was genaueres dazu weiss.
Liebe Grüße,
Lilly
-----------------
""
Kein Urlaubsanspruch in den Schulferien?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist kompletter Blödsinn, was Ihre Chefin da redet.
Aber wenn sie meint, das wäre rechtlich so geregelt, dann müßte sie Ihnen ja ohne Probleme die Rechtsgrundlage zeigen können.
-----------------
""
Unabhängig davon gibt es dennoch ein Recht des Arbeitgebers, Urlaubsanträge abzulehnen. Allerdings darf dies nicht willkürlich passieren und muss ausgewogen sein über die betrieblichen Notwendigkeiten und die Urlaubsanträge der Kollegen. Mit ein Grund, warum einige Arbeitgeber sagen: Regelt das im Team, wer wann Urlaub bekommt, es dürfen nicht alle auf einmal weg und wenns Ärger gibt, entscheide ich für euch.
Es kann beispielsweise sein, dass man in einem Restaurant gesagt bekommt: "Im Dezember sind derart viele Weihnachtsfeiern, da brauchen wir jeden, wir sind jetzt schon täglich ausgebucht, da ist Urlubssperre."
§7
Bundesurlaubsgesetz sagt dazu:
quote:<hr size=1 noshade>
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. <hr size=1 noshade>
Mit einfachen Worten: Ein pauschales: In den Ferien darfst du nicht, ist nicht erlaubt. Hingegen könnte ein "In den Wochen XYZ darfst du nicht, weil du keine Kinder hast und deine Kollegin hat schulpflichtige Kinder und macht ihren Sommerurlaub in diesen Ferienwochen" in gewissen Rahmen durchaus erlaubt.
ergänzend zu Hamburgerin: Das darf nur im Tarifvertrag stehen. §13 Bundesurlaubsgesetz.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
die Praxis ist leider die, im Bereich "Urlaubsgewährung" ist man dem AG ziemlich ausgeliefert
ohne Genehmigung des AG Urlaub zu nehmen, kann wegen Selbstbeurlaubung zur fristlosen Kündigung führen,
obwohl man unabdingbar Anspruch auf Urlaub hat
und obwohl der AG Urlaub nur unter zwei Gründen ablehnen dürfte
(§ 7 Abs.1 BUrlG
)
man muß also bei Unstimmigkeiten über die Lage des Urlaubs als AN immer ein Gericht anrufen, wenn man wie gewünscht urlauben will, der AG einen aber nicht lässt
(außer ein Betriebsrat würde hier erfolgreich unterstützen)
da dies erfahrungsgemäß und auch aus verständlichen Gründen kaum ein AN macht, kann der AG hier ziemlich nach Lust und Laune agieren,
egal, ob er es nach dem Gesetz dürfte oder nicht
hier ist die Rechtslage extrem AN-unfreundlich
-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Man ist insbesondere dann ausgeliefert, wenn in einem Betrieb viele Mitarbeiter mit Schulkindern arbeiten. Denen ist nämlich wiederum der Arbeitgeber ausgeliefert, weil deren Belange (gemeinsamer Urlaub mit den Kindern) vorzugehen haben, leider. Ist nicht fair gegenüber den anderen, m.E., die vielleicht auch mal im Sommer wegfahren wollen, vielleicht sogar mit Freunden, die Schulkinder haben.
wirdwerden
-----------------
""
Ich würde nicht sagen, dass die Rechtslage arbeitnehmerunfreundlich ist, ganz im Gegenteil. Sie ist sehr arbeitnehmerfreundlich (mal die gesamte Belegschaft betreffend).
Was besser sein könnte ist die Praxis, denn urlaub "einzuklagen" macht in der Praxis wenig Sinn. Davon ab wird sich ein vernünftiger Arbeitgeber zweimal überlegen, Urlaub zu verweigern. Leider gibt es nicht immer nur vernünftige Arbeitgeber ;-)
Man könnte hier eventuell einfach für die Praxis etwas tun, damit einem AN bei Urlaubsstreitigkeiten zeitnah und vernünftig geholfen wird.
-----------------
""
@ mepeisen: das meinte ich doch. Nur vom Arbeitgeber wird häufig die Quadratur des Kreises erwartet. Und dann sind die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen, und m.E. ALLER Mitarbeiter, und nicht nur von denen mit Kindern. Mir haben einfach die jungen Männer ohne Kinder leid getan. Wenn man die urlaubstechnisch immer in die "Randzeiten" schiebt, nur weil immer die Eltern mit Kindern Vorrang haben, dann macht man diesen Mitarbeitern doch ihr außerdienstliches soziales Umfeld kaputt.
Ich machs nicht mehr!
wirdwerden
-----------------
""
Ich denke, dass die TE in der Urlaubsplanung den Mitarbeitern mit Kindern gleichgestellt werden muss, da sie eine schulische Ausbildung macht und somit auch nur in den Schulferien Urlaub machen kann.
Gruß
Shihaya
-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Die Chefin hat LillyLazer gegenüber behauptet, es wäre rechlich geregelt, dass diese keinen Urlaub in den Schulferien nehmen dürfe. Und das ist schlichtweg falsch.
Da es ja stimmt, dass hier auch kein Urlaub während der Unterrichtszeit genommen werden kann, wäre ein Gespräch mit dem für Azubis Zuständigen bei der IHK hilfreich.
-- Editiert hamburgerin01 am 15.10.2012 09:35
Schulische Ausbildung hat nicht unbedingt was mit der IHK zu tun.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten