Kein Mietvertrag trotz schriftlicher Zusage

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Kein Mietvertrag trotz schriftlicher Zusage

folgender Sachverhalt:

Mietinteressent ist in Wohnungsbaugenossenschaft eingeschrieben.
Er erhält das Angebot für eine Wohnung. Nach Besichtigung wird ein Termin bei der Wbg vereinbart. Bei diesem Termin sind die Eltern des Mietinteressenten auch anwesend. In diesem Gespräch wird auf einen negativen Schufa Eintrag des Mietinteressenten Bezug genommen. Trotz dieses negativen Eintrags wird ihm mündlich zugesagt, die Wohnung zum x.2018 beziehen zu können. Der Interessent erhält daraufhin ein schriftliches Angebot inkl. Miethöhe mit der Bitte, dieses unterschrieben zurückzusenden und die Genossenschaftsanteile zu überweisen. Der Mietinteressent überweist also die Anteile und schickt das Angebot unterschrieben zurück. Kurz bevor der Mietvertrag bei der Wohnungsübergabe unterschrieben werden soll, möchte die Genossenschaft nicht mehr am Angebot festhalten, da sie weitere negative Schufa Einträge entdeckt hat.

Haben wir hier nicht durch das schriftliche (laut der alten Aussage der Genossenschaft, verbindliche) Angebot auf der einen Seite und der Annahme des Interessenten auf der anderen Seite einen gültigen Vertrag?

Über die Schufa Auskunft wurde vor Angebotserstellung bereits gesprochen. Kann die Genossenschaft im Nachhinein dennoch aus diesem Grunde das Angebot zurückziehen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
möchte die Genossenschaft nicht mehr am Angebot festhalten, da sie weitere negative Schufa Einträge entdeckt hat.

Zitat (von Dopavin):
Über die Schufa Auskunft wurde vor Angebotserstellung bereits gesprochen.

Das widerspricht sich. Wurden neue entdeckt oder nicht? Und warum waren die davor nicht zu sehen?

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#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Das ist eine gute Frage, die nur die Genossenschaft beantworten kann. :-)

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Haben wir hier nicht durch das schriftliche (laut der alten Aussage der Genossenschaft, verbindliche) Angebot auf der einen Seite und der Annahme des Interessenten auf der anderen Seite einen gültigen Vertrag?


Gibt es schon einen von der Genossenschaft unterschriebenen Mietvertrag? Nein, dann sind die Verhandlungen gescheitert.

Zitat (von Dopavin):
In diesem Gespräch wird auf einen negativen Schufa Eintrag des Mietinteressenten Bezug genommen.


Wurde ein aktueller Schufa-Auszug vorgelegt? Oder wurde das im Nebensatz erwähnt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Gibt es schon einen von der Genossenschaft unterschriebenen Mietvertrag? Nein, dann sind die Verhandlungen gescheitert.
Das ist so allgemein sicherlich nicht zutreffend.

Es geht um eine Genossenschaft. Die Genossenschaft hat den Teilnehmer bereits angewiesen, das Geld für die Genossenschaftsanteile zu überweisen. Dies ist geschehen. Ich kenne mich mit den Einzelheiten bei Genossenschaften nicht aus. Ich meine mich nur zu erinnern, dass ein Mitglied ein Anrecht auf eine Wohnung hat.

Im normalen Mietrecht wäre der Vorgang am ehesten mit Forderung und Zahlung einer Kaution zu vergleichen. Und das macht kein Sinn, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde. Denn dann hätte eine solche Forderung keine Rechtsgrundlage. Man könnte diskutieren, ob der Vertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen wurde (hier ausreichende Schufa-Auskunft). Aber einfach so vorschnell behaupten, die Verhandlungen wären gescheitert und es gäbe keinen Mietvertrag (wenn denn schon Zahlungen gefordert wurden und geflossen sind), wird sicherlich nicht funktionieren.

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#5
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Ver):
Gibt es schon einen von der Genossenschaft unterschriebenen Mietvertrag? Nein, dann sind die Verhandlungen gescheitert.
Das ist so allgemein sicherlich nicht zutreffend.

Es geht um eine Genossenschaft. Die Genossenschaft hat den Teilnehmer bereits angewiesen, das Geld für die Genossenschaftsanteile zu überweisen. Dies ist geschehen. Ich kenne mich mit den Einzelheiten bei Genossenschaften nicht aus. Ich meine mich nur zu erinnern, dass ein Mitglied ein Anrecht auf eine Wohnung hat.

Im normalen Mietrecht wäre der Vorgang am ehesten mit Forderung und Zahlung einer Kaution zu vergleichen. Und das macht kein Sinn, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde. Denn dann hätte eine solche Forderung keine Rechtsgrundlage. Man könnte diskutieren, ob der Vertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen wurde (hier ausreichende Schufa-Auskunft). Aber einfach so vorschnell behaupten, die Verhandlungen wären gescheitert und es gäbe keinen Mietvertrag (wenn denn schon Zahlungen gefordert wurden und geflossen sind), wird sicherlich nicht funktionieren.


so einfach sicherlich nicht, wenn selbst mündlich ein Mietvertrag geschlossen werden kann und wir hier von einem Gespräch zu viert reden, in dem die Zusage der Wohnung, die Miethöhe, die individuellen Umbauwünsche und der Einzugstermin besprochen wurde. Darüber hinaus haben wir nach dem Gespräch ein schriftliches Mietangebot in diesem Fall, welches mit Unterschrift verbindlich sein soll.

Eine Schufaauskunft wurde nicht vorgelegt, da die Genossenschaft eine Schufaauskunft eingeholt hat.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Eine Schufaauskunft wurde nicht vorgelegt, da die Genossenschaft eine Schufaauskunft eingeholt hat.
Es ist möglich, Verträge unter sogenannten auflösenden Bedingungen abzuschließen. Möglicherweise ist dies hier geschehen.

Wann wurde denn die Schufaauskunft eingeholt? Vor oder nach diesem Gespräch zu viert, bei dem die Details des Mietvertrages besprochen wurde?

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mal anders gefragt, sind die Schufaeinträge zu Recht? Wie schwer wiegend sind die ?
Und wie stehen die in dem Zusammenhang zu dem

Zitat (von Dopavin):
nd. In diesem Gespräch wird auf einen negativen Schufa Eintrag des Mietinteressenten Bezug genommen.


Hintergrund der Frage ist wurde der Vertragspartner getäuscht? Also erzählt wurde es gibt einen kleinen Saldo, Jugendsünde, nicht der rede wert.. und als er die Schufa abrief, kam Sie nicht mit dem "Briefträger" sondern mit DHL?

Oder gibt es schlicht 10x den gleichen Saldoeintrag quartalsweise um 1 € Zinsen erhöht?
oder..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Dopavin):
Eine Schufaauskunft wurde nicht vorgelegt, da die Genossenschaft eine Schufaauskunft eingeholt hat.
Es ist möglich, Verträge unter sogenannten auflösenden Bedingungen abzuschließen. Möglicherweise ist dies hier geschehen.

Wann wurde denn die Schufaauskunft eingeholt? Vor oder nach diesem Gespräch zu viert, bei dem die Details des Mietvertrages besprochen wurde?


die Schufa Auskunft wurde vor dem gespräch von der Genossenschaft eingeholt und im Gespräch zu viert als erstes angesprochen. Laut Genossenschaft wäre es ja nicht so viel, wohl nur ein Eintrag und der stehe dem Mietvertrag nicht entgegen. Der Mietinteressent wies darauf hin, dass er dachte, die Schufa sei ein Problem, weshalb er seine Eltern als potentielle Bürgen mitgebracht hat. Allerdings war die Schufa laut Genossenschaft kein Problem. Daher sprach man direkt über die Mietkonditionen und beglückwünschte zur neuen Wohnung.

In der Schufa Selbstauskunft stehen tatsächlich 5 Einträge.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
die Schufa Auskunft wurde vor dem gespräch von der Genossenschaft eingeholt und im Gespräch zu viert als erstes angesprochen.
Okay, der Punkt ist wichtig. Wenn vor dem Gepräch alle notwendigen Informationen vorhanden waren und wenn die Beteiligten des Gesprächs von Seiten der Genossenschaft entscheidungsbefugt waren, dann sieht die Situation für den Mieter deutlich besser aus.

Auch wenn's nervt, an dem Punkt nochmal eine konkrete Nachfrage: War wirklich schon eine vollständige Schufa-Auskunft vorhanden und ist das beweisbar? Wie begründet die Genossenschaft die spätere Absage? Sagt sie z.B., dass die weiteren Einträge erst später aufgefallen sind oder sagt sie, dass diese Informationen erst später eingeholt wurden?

Und noch eine Nachfrage: Kannst du dieses Angebot
Zitat (von Dopavin):
Der Interessent erhält daraufhin ein schriftliches Angebot inkl. Miethöhe mit der Bitte, dieses unterschrieben zurückzusenden und die Genossenschaftsanteile zu überweisen.
einscannen, anonymisieren, irgendwo hochladen und den Link dazu hier einstellen? Es wäre wichtig einzuschätzen, wie verbindlich dieses Schreiben von Seiten der Genossenschaft ist.

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