Kein Führerschein vorhanden - wann zahlt das Amt?

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)
Kein Führerschein vorhanden - wann zahlt das Amt?

Ich bin es noch mal. Mich würde mal interessieren, in welchem Fall das Jobcenter einen Führerschein finanziert.

Ich schreibe momentan massenweise Bewerbungen, aber entweder bin ich zu alt - weil ich e ine neue Ausbildung machen möchte bin 40 Jahre alt, weiblich keine Kidner...(wie woanders schon erwähnt) oder ich werde definitiv abgelehnt, weil ich keinen Führerschein habe. Ich habe beim Jobcentern schon mit mehreren SBs gesprochen und die haben mir alle fast die gleiche Antwort gegeben, ich bekäme nur den Führerschein finanziert, wenn ich eine feste Stelle nachweisen kann. Da fall ich echt vom Glauben ab.

Wenn ich bei Firmen nachfrage, ob Führerschein Pflicht ist und ich dann nicht genommen werde, weil ich keinen habe, kann es ja nicht sein, das man doch erst eine feste Stelle nachweisen muss? Ich würde sogar Essen auf Rädern ausfahren, aber dazu brauch ich ja nun mal auch den Führerschein. Auch einige Bundesfreiwilligenstellen verlangen Führerschein (selbst die Johanniter). Wenn ich den Führerschein in der Tasche hätte, hätte ich garantiert schon einen Job in der Tasche. Nur so stehe ich komplett aufm Schlauch und bin langsam verzweifelt, weil ich halt nicht so flexibel sein kann, wie ich es gerne möchte. Allerdings ein eigenes Auto kann ich mir natürlich nicht leisten. Das müsste der AG machen und mein Privatwagen würde ich auch nicht für Firmenzwecke (wegen Abnutzung und anderer Kosten) auch noch zur Verfügung stellen.

Kann ich diesbezüglich in Sachen Führerschein gar nix machen? Meine Fahrschule ist direkt nebenan, noch relativ günstig, aber wenn ich das alles zusammen rechne (plus die nicht mit gezählten Fahrstunden), dann komme ich auf an die 1000 Euro. Sorry, das ich hier so jammere, aber ich weiß bald in Sachen Jobsuche nicht mehr weiter, weil viel vom Führerschein heutzutage abhängt. Leider haben meine Eltern mich damals nicht unterstützt und wollten nicht, das ich den mache und nun hänge ich in der Luft rum. Mit den Augen müsste ich zwar noch klären, aber ich denke, das dürfte das geringere Problem sein.

Kann ich das Jobcenter irgendwie festnageln, das die mir doch die Fiannzierung für einen Führerschein gewähren? Mit 40 ist man mit Sicherheit dafür nicht auch schon zu alt, einen zu machen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Ein Führerschein kann finanziert werden über [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html]SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget[/URL] - beim Bezug von ALG II in Verbindung mit [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html]SGB II § 16 Absatz 1 [/URL].

"kann " heißt: In Ausnahmefällen, die genau begründet sein müssen und genau passen müssen für die einzelne Person.

Als ein solcher Fall gilt bislang: Eine Firma gibt eine verbindliche Zusage für einen Arbeitsvertrag unter der Bedingung, dass die Person demnächst einen passenden Führerschein erwirbt.

Nicht als ein solcher Fall gilt bislang: Es erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Firma einen Arbeitsvertrag unterschreiben wird.

Also: Zusage = gut, Wahrscheinlichkeit = nicht gut.

Denn mehr als tausend Euro für ein reines Lottospiel auszugeben, das gibt § 44 nicht her.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

Ein hallo nach Berlin,

Gerd welche Firma macht das denn heutzutage eigentlich noch, das sie eine verbindliche Zusage für einen Führerschein gibt, wobei man noch gar keinen hat? Immerhin muss dieser auch bestanden werden. Wie ist das wenn man bei der Theorie durchfällt? Leider ist in meinen Freundeskreis das auch schon passiert, das die Theorie nicht auf Anhieb bestanden wurde. Natürlich würde ich es versuchen, es in einen Rutsch zu bewältigen (ist ja im Grunde genommen nur auswendig lernen)

Daher frag ich mich wie eine Firma eine Zusage geben würde, wenn man wie gesagt noch nicht sicher weiß, ob das Amt den finanziert. Dann ist die Stelle doch schon längst weg, aber wenn man gleich am Telefon abgewiesen wird, brauch ich es ja erst gar nicht versuchen. Beim DRK hatte ich auch schon angefragt, Essen auf Rädern auszufahren (nehmen die überhaupt Fahranfänger?), die stellen ja auch nur welche mit Führerschein ein und die private Fahrpraxis würde mir auch fehlen, weil ich mir zu dem Zeitpunkt kein eigenes Auto leisten kann.

Habe auch mal gehört, je älter man wird, desto mehr Fahrstunden bräuchte man, aber ich denke, die These ist längst überholt. Und ich habe ja noch das Glück das ich die Fahrschule direkt nebenan habe, ohne weiter Kosten für das Amt zu verursachen z. B. noch Fahrkosten für die Öffis. Momentan hab ich um überhaupt flexibel zu sein, eine Monatsfahrkarte mit dem Sozialtarif, ist zwar auch schon fast an die 40 Euro bei uns, aber das kann ich mir grad noch so abzwacken, allerdings nur für die Stadt, für die Region müsste ich mehr bezahlen, aber das ist mir schon wieder zu teuer.

Gruß Nicki

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ach Nicki/Bauzer,

wie oft denn noch. Gerade ältere Bewerberinnen werden gerne in Ausbildungen genommen. Weil, sie werden nicht mehr schwanger, ist einfach unproblematischer. Du wirst nicht genommen, weil Du bisher nichts Gescheites auf die Reihe gebracht hast. Ausser 1000 verschiedenen Ansätzen, die nichts brachten.

Nunmehr kannst Du wegen Rückenproblemen weder im Büro arbeiten, noch in einem Beruf, in welchem körperliche Anstrengung gegeben ist. Z.B. Helfer in einem Altenpflegeheim. Mit DER Beeinträchtigung kannst Du auch nicht Auto fahren, berufsmässig, und zusätzlich noch Essen zu Fuss treppauf, treppab transportieren.

Abgesehen davon, ich bin Personalerin für Mitarbeiter im 5-stelligen Bereich verantwortlich, ist mir nicht bekannt, dass wir auf dem Level, für den Du überhaupt in Betracht kämst, jemals einen Führerschein verlangt hätten. Und wenn ja, dann gibt es einen Vorvertrag, der beim Job-Center vorgelegt wird. In diesem verpflichten wir uns, den Bewerber zu nehmen, sofern er einen Führerschein erwirbt. Kein Problem, auf gute Leute, die "passen" wartet man auch gerne. Nur, das sind Leute mit Ausbildung, oder zumindest einem sauberen beruflichen Lebensweg.

Und niemand, der keine Ausbildung abgeschlossen hat, hinter auch nichts auf die Beine stellte. Ausser Träumereien. Und es immer auf andere schiebt, und wenn das nicht mehr geht, dann eben auf das Alter. So läuft das Leben nicht ab!

Schlag endlich mal auf dem Boden der Realität ein. Dann wird es vielleicht auch mal was mit einem Job. Auch ganz ohne Führerschein.

wirdwerden

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10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gerd welche Firma macht das denn heutzutage eigentlich noch, das sie eine verbindliche Zusage für einen Führerschein gibt, wobei man noch gar keinen hat? Immerhin muss dieser auch bestanden werden. <hr size=1 noshade>


Das ist die falsche Frage, Nicky. Die Firma gibt die Zusage: "Wir stellen dich ein, wenn, sobald du den Führerschein bestanden hast!" Mit diesem Vor-Vertrag (s. wirdwerden) geht man dann zum Jobcenter und beantragt eine Führerschein-Förderung nach SGB III § 44 .

Das Jobcenter kann natürlich auch sagen: "In unserer Gegend werden so dringend Fahrer gesucht, und du bist dazu hervorragend geeignet - wir fördern deinen Führerschein schon mal auf Verdacht, auch ohne Vorvertrag!"

Ob das aber schon mal vorgekommen ist, das weiß ich nicht. Bekannt ist mir die Umschulung von Kraftfahrern zu LKW-Fahrern. Bei „Kann"-Leistungen wie die des § 44 muss der Sachbearbeiter ermessen, ob die Leistung unter den konkreten Umständen bei der konkreten Person ausnahmsweise zulässig ist.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat aber entschieden: Das Ermessen des Sachbearbeiters reduziert sich auf Null, es muss ein Führerschein finanziert werden, wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt: http://sozialrecht-spezial.blogspot.de/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html

Ansonsten gibt es noch die Förderungen nach SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dies gilt für nicht so leicht vermittelbare Arbeitssuchende als „Soll "-Leistung: „Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen."

Dabei kann es auch Eingliederungs-Zuschüsse geben.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Gerd,

danke Dir für den Tipp. Das wusste ich noch nicht genau. Ich bin ja auch schon sehr lange arbeitslos, weil ich einfach nix finde aufm Arbeitsmarkt und hatte ja auch schon mal aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auch versucht Rente zu beantragen, wurde mir aber jetzt abgelehnt.

Allerdings weiß ich das ich Autofahren darf, also da hab ich jetzt keine gesundheitlichen Einschränkungen. Denn es kann ja nicht sein, das man ständig Absagen oder gleich am Telefon gesagt bekommt, wir nehmen Sie nicht, weil sie keinen Führerschein haben. Das find ich nicht so in Ordnung. LKW Fahrerin wollte ich jetzt aber nicht werden und Taxifahrerin ist mir als Frau auch zu gefährlich geworden, wozu man ja eh da einen Persönenförderungsschein braucht.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

In übrigen ist ein Beruf der überwiegend aus Autofahren besteht (wie z.B. Essen auf Rädern) nicht kompatibel mit den gesundheitlichen Problemen.

Von daher wird kein Amt etwas fördern das die baldige Arbeitsunfähigkeit fördert.
Da kann man das Geld gleich verbrennen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pema
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo auch wenn es etwas spät wird da ich es jetzt erst gelesen, habe weiß ich nicht was ich glauben sollte. Denn habe etwas schriftliches vom Arbeitgeber für das Amt bekommen FS zahlen die mir nicht weder Klasse B noch C1-E.
Was kann ich dagegen machen?

17x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ausser das Amt höflich zu bitten? Nichts. Du hast schlicht keinen Anspruch darauf. Das ist alles eine KANN Bestimmung.

1x Hilfreiche Antwort

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