Kein Führerschein trotzdem MPU

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 19:14:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Führerschein trotzdem MPU

Hallo,

Mein Freund ist vor ca. 1 Jahr mit einer geringen Menge (0,011g) Amphetamin "erwischt worden" die Substanz befand sich minimal auf seinem Smartphone. Er selbst musste keinen Test machen, wir sprechen also nur über den Besitz. Heute wollten wir ihn beim kvr für den Führerschein anmelden und der Sachbearbeiter meinte er muss erst ein Schreiben von der Polizei anfordern und prüfen lassen ob noch mehr vorliegt. Sobald dieser Bescheid da ist (>3 Monate) wird entschieden ob eine MPU notwenig ist.
Jetz meine Frage -> Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er die MPU machen muss? (Bayern) (Sonst keine BTM Einträge)

Vielen Dank im voraus

-- Editier von Ninab123 am 27.09.2017 23:03

-- Editier von Ninab123 am 28.09.2017 06:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17022 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Ninab123):
die Substanz befand sich minimal auf seinem Smartphone.
Zitat (von Ninab123):
wir sprechen also nur über den Besitz.

Spuren auf dem Handy werden sicherlich nicht als Besitz gewertet. Du verschweigst da noch etwas.

Signatur:

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Spuren auf dem Handy werden sicherlich nicht als Besitz gewertet.

Es war aber keine Spur, sondern 0,011g. Das ist zwar total wenig, aber wenn eine Menge vorliegt, die konsumierbar ist, reicht das für eine Besitzstrafbarkeit aus. Und wenn man die Menge wiegen konnte, hätte man sie auch konsumieren können. Dass die Menge so groß ist, dass es für eine Wirkung reicht, ist nicht Voraussetzung für eine Strafbarkeit.

Zitat:
Jetz meine Frage -> Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er die MPU machen muss?

Der reine Besitz rechtfertigt keine MPU, sondern "nur" eine ärztliche Begutachtung (quasi der kleine Bruder der MPU). Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr hoch.
Die Frage ist aber, ob wirklich keine Anhaltspunkt für Konsum vorliegt. Wenn die BtM-Reste quasi konsumfertig da liegen, es das eigene Handy ist und auch niemand anderes sonst in der Nähe ist, dann ist die Schlussfolgerung "das BtM ist zum Eigenkonsum bestimmt" ja nun nicht ganz fernliegend.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
guest-12320.06.2018 19:14:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wisst ihr nach welchen Richtlinien das gewertet wird? Und vorallem wer das entscheidet? Oder sitzt da einer bei der Polizei der nach Lust und Laune entscheidet X)

Ich

Zitat (von drkabo):
Der reine Besitz rechtfertigt keine MPU, sondern "nur" eine ärztliche Begutachtung (quasi der kleine Bruder der MPU). Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr hoch.


In diese Richtung hab ich auch gedacht allerdings ist es in Bayern meinst kein Vergleich zu anderen Bundesländern.

Er durfe für diese geringe Menge bereits 1.500€ zahlen und sich in der Drogenberatung vergnügen was ich persönlich komplett fern von Gut und Böse finde, da wie gesagt noch nicht mal ein Test statt fand, dass er etwas konsumiert hat.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Ninab123):
Er durfe für diese geringe Menge bereits 1.500€ zahlen und sich in der Drogenberatung vergnügen


Dann wird es ja auch ein entsprechendes Verfahren gegeben haben.
Ihr Freund wird auch damals irgendeine Aussage gemacht haben, oder eben KEIN plausible Erklärung geliefert haben, wie denn der Stoff an sein Handy gekommen sein soll.

Wie soll man irgendwas bewerten, wenn man nur einen Bruchteil der Vorgeschichte kennt?
Ich vermute langsam aber sicher, dass auch Sie selbst nicht die ganze Geschichte kennen.

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#5
 Von 
guest-12320.06.2018 19:14:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie soll man irgendwas bewerten, wenn man nur einen Bruchteil der Vorgeschichte kennt?


Wie recht sie haben. Entschuldigung dafür, ich habe wohl ein wichtiges Detail ausgelassen.

Also nochmal auf Anfang

Er war mit Freunden unterwegs wurde dann von der Polizei kontrolliert. Der Beamte hielt seinen Freund für den Besitzer, daraufhin gab mein Freund zu "Nein es ist mein Zeug".
Wie schon erwähnt hat er nur den Besitz angegeben. War aber wohl "offensichtlich", dass sie etwas konsumiert haben. Wurden jedoch nicht danach befragt. Es wurden 0,1g gefunden mit einem aktiven Wirkstoff von 0,011g was das Labor ergab.
Daraufhin kam es zur Anklage (musste nicht vor Gericht). Er hat die Auflage von 1.500€ bezahlt und is zur Drogenberatung gegangen, damit war die Sache erledigt.
Jetzt 1 Jahr später wollte er sich eben für den Führerschein anmelden (nimmt keine Drogen mehr). Wie zu erwarten wird jetz entschieden ob er ihn ohne mpu antreten kann. Hier zurück zu meiner Frage : Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er diese absolvieren muss und nach welchen Richtlinien wird das entschieden?

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wisst ihr nach welchen Richtlinien das gewertet wird?

Nach §14 FeV. Das Problem: Da steht ein "kann".

Zitat:
Und vorallem wer das entscheidet?

Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle.

Zitat:
Oder sitzt da einer bei der Polizei der nach Lust und Laune entscheidet

Nicht bei der Polizei, sondern bei der Führerscheinstelle. Aber dass es da einen großen Ermessensspielraum gibt, trifft zu.

Zitat:
In diese Richtung hab ich auch gedacht allerdings ist es in Bayern meinst kein Vergleich zu anderen Bundesländern.

Eigentlich ist man in Bayern bei Fahreignungszweifeln eher großzügig. Liegt vielleicht daran, dass Bayern eine große Tradition in Sachen Rausch & Auto hat: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/autofahren-nach-zwei-mass-bier-moeglich-aid-1.2305240

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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