Kein Einzelverbindungsnachweis bei Flatrate

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Gericht: Telefonanbieter muss die Telefonnutzung nicht einzeln aufschlüsseln

Wer einen Flatrate-Tarif für sein Handy gebucht hat, kann keine Auflistung von Einzelverbindungen verlangen. Das Amtsgericht Bonn widersprach einem Telefonkunden, der seinen Tarif und sein Telefonverhalten überprüfen wollte. Dazu wollte er von seinem Anbieter alle durchgeführten Telefongespräche aufgelistet haben.

Laut Gericht hatte er darauf aber keinen Anspruch: Eine Flatrate fällt unabhängig von Art und Umfang der Nutzung an. Der Telefonanbieter muss die Nutzung eines Telefons daher auch nicht einzeln aufschlüsseln. Diese zusätzliche Leistung ist vielmehr freiwillig.

Besonders interessant: Das Gericht wertete die Aufforderung des Kunden zusätzlich als "rechtsmissbräuchlich", da es mittlerweile genügend kostenlose Apps wie "DroidStats" oder "Stats Free" gibt, die genausogut eine Analyse der Telefonnutzung durchführen können. (Az 104 C 146/13)

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