Kaution wie vom Erdboden verschluckt

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
schotty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution wie vom Erdboden verschluckt

Liebe Community,

als Neuling in diesen Reihen starte ich gleich mal mit einem etwas vertrackten Problem:

Vor einigen Jahren habe ich eine Immobilie von meiner Großmutter geerbt, die sie noch zu ihren Lebzeiten vermietet hatte. Die Mieterin hat das Mietverhältnis im vergangenen Jahr gekündigt. Nach der Wohnungsübergabe sollte sie die hinterlegte Kaution wieder zurückbekommen. Soweit ein normaler Ablauf. Doch die Verwaltung (die ich nach dem Tod meiner Großmutter ins Boot geholt habe) kann das Kautionssparbuch nicht ausfindig machen. Auf Nachfrage bei der Bank stellte sich heraus: Es gibt keines!

So wie es aussieht, ist die Kaution nie bezahlt worden. Im Mietvertrag ist die entsprechende Passage zwar ausgefüllt, doch offensichtlich hat es einen entsprechenden Geldfluss nie gegeben.

Dazu muss man wissen: Meine Großmutter hat ihre Wohnungen über Jahrzehnte selbst gemanagt, dabei Kautionen auf einem speziell dafür eingerichteten Konto gesammelt. Im Mietvertrag steht also noch ein Bankkonto, auf welches die Kaution eingezahlt werden sollte. Erst später hat meine Großmutter Kautionssparbücher eingeführt. Jeder bestehende (und künftige) Mieter bekam also sein eigenes Kautionssparbuch. Aber für eben jene Mieterin hat es nie eines gegeben. Warum dies meiner Großmutter damals nicht aufgefallen ist, kann ich mir nicht erklären. Allerdings war sie zum Zeitpunkt der Vermietung schon über 80 ...

Ich habe die Bank gebeten, sich das das o.g. Bankkonto nochmal vorzunehmen und zu schauen, ob die Kaution überhaupt jemals dorthin überwiesen worden ist. Jedoch besteht die Gefahr, dass der Vorgang zu lange zurückliegt und die Daten nicht mehr aufgerufen werden können (klärt sich in den nächsten Tagen). Dann kann ich von meiner Seite nichts mehr zur weiteren Aufklärung leisten.

Aber wie ist das mit der Gegenseite? Hat diese nicht auch eine Beweispflicht? Diese blockt nämlich ab. Wobei man fairerweise sagen muss: Die Mieterin selbst ist damit gar nicht mal gemeint, sondern vielmehr ihr Betreuer. Sie ist aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig.

Unsere Bitte einfach mal zu schauen, ob nicht irgendwo noch ein alter Kontoauszug herumfliegt, der wiederum für Klarheit sorgen könnte, wird ignoriert. Der Betreuer spielt den Ball immer wieder zurück, sieht ausschließlich mich (bzw. die Verwaltung) in der Pflicht.

Die Situation wird immer komplizierter. Was kann man noch tun? Vor allem: Ist die Gegenseite nicht irgendwie auch dafür verantwortlich Aufklärungsarbeit zu leisten? Habt ihr schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Es ist ja sehr löblich von dir, dass du dich so bemühst, die Kaution aufzuspüren.
Aber dein schleichender Verdacht ist schon richtig: Der Mieter (bzw. der Betreuer) hat zu beweisen, dass er die Kaution gezahlt hat.
Die blosse Tatsache, dass eine Kaution vereinbart war, bedeutet noch nicht, dass sie auch gezahlt wurde.

Liest du z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Neukauf-ETW-MIETUeBERNAHME-KAUTION-Rueckzahlung-__f143012.html

oder auch woanders:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kautionszahlung-beweislast-rueckzahlungsanspruch.htm



-- Editiert quiddje am 04.01.2013 10:02

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#2
 Von 
schotty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das hilft auf jeden Fall schon mal weiter!!!

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Aber wie ist das mit der Gegenseite? Hat diese nicht auch eine Beweispflicht? Diese blockt nämlich ab. Wobei man fairerweise sagen muss: Die Mieterin selbst ist damit gar nicht mal gemeint, sondern vielmehr ihr Betreuer. Sie ist aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig.
Unsere Bitte einfach mal zu schauen, ob nicht irgendwo noch ein alter Kontoauszug herumfliegt, der wiederum für Klarheit sorgen könnte, wird ignoriert. Der Betreuer spielt den Ball immer wieder zurück, sieht ausschließlich mich (bzw. die Verwaltung) in der Pflicht.


Ist doch wurscht was dieser Betreuer glaubt. Der Mieter ist in der Beweispflicht, dass eine Kaution gezahlt wurde. Wird dieser Beweis nicht erbracht - sowas von Pech aber auch. Also lehne dich zurück und warte ab. Sollte er klagen wird er spätestens vor Gericht diesen Beweis erbringen müssen.

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#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Möchte mich mal einklinken.

Als ich meine aktuelle Wohnung anmietete, durfte ich einer Quittung für die Kaution auch eine Weile hinterherrennen - habe sie dann aber noch erhalten. Die Frage, die ich mir bis dahin stellte war jedoch, ob eine entsprechende Passage im Mietvertrag nicht auch ein Nachweis der Zahlung ist?

Im meinem Mietvertrag beispielsweise ist die Zahlung der Kaution inkl. Höhe ebenfalls erwähnt (à la "Kaution in Höhe von xxxx EUR wurde entrichtet") und nachdem beide unterschrieben haben, dachte ich bis dato, dass dies ebenfalls der Nachweis einer erfolgten Zahlung wäre.

Ist dem nicht so?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
"Kaution in Höhe von xxxx EUR wurde entrichtet"


Hier liegt ggfs. der Unterschied. Bestätigt der Vertrag, dass die Kaution gezahlt wurde, ist er Beweis über eine Tatsache (gezahlt) und derjenige der diese bestreitet ist in der Beweispflicht.

Legt der Vertrag nur eine Pflicht fest ("hat zu zahlen") geht der Beweis nur darauf, nicht aber darauf, dass dieser Pflicht auch nachgekommen wurde.

Auch hier käme es daher auf den genauen Wortlaut an.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn das wortwörtlich so drin steht, dann ist das so. Es ist halt ein Unterschied ob die Kaution nur vereinbart wird oder direkt bei Unterzeichnung auch bezahlt wird und dann so ein Satz steht wie bei dir.

Wenn sie nur vereinbart wird, beispielsweise "Mietkaution beträgt XXXX€" dann gilt der unterzeichnete Mietvertrag nicht wirklich als Beleg, dass sie gezahlt wurde.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

So, jetzt doch nochmal nachgesehen:

quote:
Der Mieter entrichtet zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von xxxx EUR.

Da sich dies für mich wie eine Verpflichtung, aber nicht wie eine Dokumentation einer geleisteten Zahlung liest, würde ich ohne Quittung als Mieter den Kürzeren ziehen, sehe ich das richtig?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 04.01.2013 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Da sich dies für mich wie eine Verpflichtung, aber nicht wie eine Dokumentation einer geleisteten Zahlung liest, würde ich ohne Quittung als Mieter den Kürzeren ziehen, sehe ich das richtig?


Das siehst Du richtig.

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