Kaution bei Einzug

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Klinsi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution bei Einzug

Hallo zusammen,

alle Beiträge bzgl. Kaution drehen sich um den Auszug. Ich würde aber gerne wissen, ab wann der Vermieter beim Einzug die Kaution verlangen kann. Drei Wochen vor dem Einzug? Bei Übergabe? Beim Einzug selber?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

Guido

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

§ 551 BGB regelt, dass der Mieter die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat. Es ist möglich, dass die Zahlung in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erfolgen kann. Die erste Rate ist zu dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Mietverhältnis beginnt. Die beiden weiteren Raten in Höhe je eines Drittels werden einen und zwei Monate später fällig. Dies gilt übrigens unabhängig von der vereinbarten Höhe der Mietkaution. In der Regel steht aber im Mietvertrag auch, wann die Kaution zu zahlen ist. Viele Vermieter erwarten die Kaution auch zur Schlüsselübergabe.

Gruß karamel

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