Kaution Rückzahlung nach 10 Jahren

26. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Iliena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Rückzahlung nach 10 Jahren

Hallo Zusammen,

ich hab folgendes Anliegen!
Meine Eltern wohnen nun schon seit 10 Jahren in einer Wohnung eines 2 Familienhaus. Dies wurde nun verkauft und meine Eltern müssen ausziehen.
Nun die Frage: darf der neue Vermieter die Kaution behalten auch nach so langer Zeit?
Eine sehr arrogante Frau die sagt: wenn der Gestank nicht aus der Wohnung geht dann bekommen Sie Ihre Kaution nicht zurück.
Meine Eltern haben vor einigen Wochen erst alles renoviert - also gestrichen und PVC verlegt (noch bevor das Haus verkauft wurde)
auch wissen wir vom alten Hausbesitzer das die neuen die Wohnung kaputt machen wollen...also Wände raus reißen usw.

Was denkt Ihr darüber?
Freue mich auf hilfreiche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabetta

-- Editier von Iliena am 26.08.2016 12:27

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein er darf die Kaution nicht einfach so behalten. Er kann mit Gegenansprüchen aufrechnen, aber das muss er erst einmal ordentlich begründen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Nach § 566 BGB tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein. Dazu gehört auch die Rückzahlung der verzinsten (!) Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter kann sich dabei aber durchaus Zeit lassen. In der Regel machen Klagen auf Kautionsrückzahlung erst 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache hin. Spätestens dann muss der Vermieter nämlich über die Kaution abrechnen. Darin muss Kaution und Zinsen ausgewiesen sein und die Forderungen des Vermieters, mit welchen er aufrechnen möchte, müssen abgezogen werden.

Wir kennen hier natürlich den/ die Vermieter nicht. Es klingt ein bischen so, als ob da jemand für den EIgenbedarf die Immobilie gekauft hat. Wenn das also unerfahrende Vermieter sind, so sollten die Mieter aufpassen. Die neuen Vermieter wissen möglicherweise selber nicht, was sie dürfen und was sie müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach dem Grundbucheintrag erfolgen kann und nach zehn Jahren eine Frist von 9 Monaten einzuhalten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Iliena):
Dies wurde nun verkauft und meine Eltern müssen ausziehen.


Warum? Wurde ihnen gekündigt?

Der Vermieter, ob alter oder neuer ist egal, darf die Kaution nach Mietende bis 6 Monate einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat. Danach muß er die Kaution erstatten bzw. begründen warum er welchen Teil noch länger oder ganz einbehält.

Mit der Dauer des Mietverhältnisses hat das nichts zu tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Iliena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihnen wurde wegen Eigenbedarf gekündigt, das ist ja auch nicht das Problem sondern eher wegen was dürfen sie die Kaution behalten da wir wissen das Sie alles kaputt machen in der Wohnung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120072 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Iliena):
dürfen sie die Kaution behalten da wir wissen das Sie alles kaputt machen in der Wohnung?

Gerüchte was Vermieter nach Auszug angeblich vorhaben sind nicht relevant.
Also müsste manabwarten, was sie tatsächlich machen.

Desweiteren dient die Kaution ja nicht nur für Schäden in der Wohnung, sondern auch für Nebenkosten etc.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Iliena):
Ihnen wurde wegen Eigenbedarf gekündigt, das ist ja auch nicht das Problem sondern eher wegen was dürfen sie die Kaution behalten da wir wissen das Sie alles kaputt machen in der Wohnung?


Was die Vermieter nach Mietende alles "kaputt" machen ist irrelevant. Wichtig ist in welchem Zustand die Mietsache zurück gegeben wird. Darum ist ein detailliertes Übergabeprotokoll wichtig.

Die Kaution dient ja nicht nur als Sicherheit für evtl. Schäden die der Mieter zu verschulden hat, sondern u. a. für evtl. Mietrückstände und Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Was die Vermieter nach Mietende alles "kaputt" machen ist irrelevant.

In der Regel stimmt das. Es gibt soweit ich weiß nur eine Ausnahme: Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann sich in eine Ausgleichspflicht in Geld wandeln, wenn eine Renovierung sinnlos wäre. Dies hat der BGH entschieden, siehe z.B. http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-trotz-sanierung/. Böse wird es, wenn der Vermieter dem Mieter über die Sinnlosigkeit einer Renovierung informiert hat und der Mieter nach dieser Information dennoch Arbeiten ausführt. Diese Arbeiten sind dann nämlich meines Wissens nach für die Katz und der Mieter müsste trotzdem einen Geldausgleich leisten.

Das ist aber natürlich ein ziemlicher Spezialfall. Solange der Vermieter nicht mitgeteilt hat, welche Arbeiten sinnlos wären, kann der Mieter problemlos die Arbeiten ausführen. Sofern er denn überhaupt zu welchen verpflichtet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Iliena, gib doch bitte mal das Kündigungsschreiben wieder ...wenn's geht und es dir vorliegt.

Uns würde zB. interessieren, zu welchem Termin denn überhaupt gekündigt wurde. Wie Retels schon richtig sagte, gibt es bei deinen Eltern eine 9-monatige Kündigungsfrist.

Signatur:

" In der Hand halte ich 4 Asse, .....doch das Leben spielt Schach mit mir. "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Iliena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an euch alle... Super lieb das Ihr mir bei meinem Gedankenchaos hilft.

Also Gekündigt wurde auf Ende April - die Kündigung kam per Einschreiben am 01.08.2016. Das hat alles seine Richtigkeit!
Da aber meine Eltern eine Wohnung schnell gefunden haben und wegen den momentan schlimmen Wohnungsmarkt nicht warten möchten, ziehen Sie schon am 15.09.2016 aus, selbstverständlich mit Erlaubnis der neuen Vermieter - auch schriftlich!

Meine Eltern haben alle Räume vor ca. 2 Monaten frisch gestrichen und im Flur - Wohnzimmer PVC verlegt!
Das nach 10 Jahren vieles nicht mehr NEU aussieht - ist ja klar!

Wir möchten einfach nur gerne wissen was man denn noch unbedingt Renovieren muss - da Besenrein neues Gesetz ? - und nach 10 Jahren nun eben Spuren des Wohnens da sind die man ja nicht vermeiden kann.

Es sind "NUR" 800€ aber für meine Eltern ist das sehr viel - das Nebenkosten abgerechnet werden ist klar, aber was könnte noch abgezogen werden?

Uns kommt es auf jeden fall so vor als ob die nicht wirklich Ahnung haben, denn das wir 9 Monate Kündigungsfrist haben wussten die auch anfangs nicht.

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#11
 Von 
Iliena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dazu gehört auch die Rückzahlung der verzinsten (!) Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.


Kannst du mir das genauer erklären?
Bedeutet das, es sind nach 10 Jahren keine 800€ Kaution sondern mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn man was dazu sagen soll wegen der Renovierungen, dann müsstest Du mal hier den genauen Wortlaut der Klausel posten

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120072 Beiträge, 39826x hilfreich)

Erstmal müsste eine wirksame Schönheitsreparaturklausel und die Fälligkeit der Renovierungspflicht beim Auszug vorliegen, damit der Mieter überhaupt renovieren muss. Das müsste man mal prüfen.

Genauer Wortlaut der Klausel(n)?



Mit etwas Pech haben die Eltern durch die voreilige und eventuell nicht sachgerechte Renovierung gleich 2 Porbleme geschaffen:
1.) Es könnte sein, das die voreilige Renovierung dazu führt, das sie bei gültiger Schönheitsreparaturklausel dem Vermieter dennoch einen Ausgleich in Geld zahlen müssen. Dazu komnt es darauf an, wann sie Kenntnis von dem Abriiss/Auskerung der Wohnung erfahren haben.
2.) Es könnte sein, das eine nicht sachgerechte Renovierung vorliegt, dann wäre das keine Schönheitsreparatur sondern eine Beschadigung der Mietsache. Dann wären sie trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel zum Schadenersatz verpflichtet.



Zitat:
Bedeutet das, es sind nach 10 Jahren keine 800€ Kaution sondern mehr?

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Iliena):
Zitat (von cauchy):
Dazu gehört auch die Rückzahlung der verzinsten (!) Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.


Kannst du mir das genauer erklären?
Bedeutet das, es sind nach 10 Jahren keine 800€ Kaution sondern mehr?


Geringfügig mehr. Die Zinsen für Spareinlagen betragen im Moment so etwa 0,2 % pro Jahr. Vor 10 Jahren können die höher gewesen sein.

Aber angenommen es waren 10 Jahre lang 0,2 %, dann wären Zinsen in Höhe von etwa 16 € zusammengekommen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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