Hallo zusammen,
ich habe für nächstes Jahr Pfingsten für mich und meine Freundinnen (insg. 7) ein Ferienhaus (4 Tage) in Holland gebucht und schon die Hälfte angezahlt. Nach 13 Tagen kam eine Email, ob wir damit einverstanden wären 500 Euro Kaution pro Person zu bezahlen. Ich habe sofort geantwortet und gesagt, dass wir dazu nicht bereit sind und den Vertrag kündigen wollen. Von dem Anbieter kommt nun seit einer Woche gar nichts mehr und auf der HP steht, dass wir kein 14 tägiges Rücktrittsrecht haben. In den AGBs steht, dass es bei einer außergewöhnlichen Gruppenzusammensetzung zu erhöhter Kaution kommen kann. Aber sind da gleich 3500 € gerechtfertigt? Wir mussten unsere Geburtsdaten angeben (27-33 Jahre alt) und daraufhin kam die Email mit der hohen Kaution.
Was soll ich tun??
Vielen Dank im Voraus.
Kaution 500 € Pro Person
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Du hättest gar nichts tun müssen: Der Vetrag war geschlossen, die Anzahlung geleistet. Der VM hat sich eine Kaution "gewünscht", kann die aber scheinbar nicht verlangen, da dazu vertraglich nichts geregelt ist. Eine "außergewöhnliche Gruppenzusammensetzung" sehe ich hier nicht. Das ist auch ein sehr dehnbarer Begriff.
Also meinen Sie, wir sollten es drauf anlegen und einfach so dahin fahren?
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ZitatDu hättest gar nichts tun müssen: Der Vetrag war geschlossen, die Anzahlung geleistet. Der VM hat sich eine Kaution "gewünscht", kann die aber scheinbar nicht verlangen, da dazu vertraglich nichts geregelt ist. :
Zumindest für Deutschland wäre das korrekt.
Nun ist Holland aber kein Teil von Deutschland ...
Die Frage wäre also wo hat an gebucht? Internet-Vermittler, Reisebüro, dirket beim Vermieter in Holland, ...
Wo hat der seinen Firmen-/Wohnsitz?
Wir haben bei einem online-Vermittler gebucht.
Zitat:Wir haben bei einem online-Vermittler gebucht.
Und der hat nur vermittelt oder auch gleich den Vertrag gemacht und die Anzahlung kassiert?
Wo sitzt denn der Vermittler?
Sie sehen: Es kommt auf Feinheiten an, ob überhaupt deutsche Gesetze maßgeblich sind oder holländische. Und es hängt von Feinheiten an, welches Gericht im Zweifelfsfall zuständig ist (deutsches oder niederländisches).
Der Vermittler ist in Holland ansässig und hat den Vertrag mit uns geschlossen und auch die Anzahlung kassiert.
Hallo,
Sie schreiben das die Kaution auch hoeher als bisher gefordert sein kann und das das auch in den AGB steht.
Wie hoch sollte denn eigentlich die Kaution sein? Haben Sie diese Kaution bereits geleistet? Wie hoch ist der Gesamtmietpreis fuer die FEWO?
Viele Gruesse
bernardoselva
In den Angaben stand: Achtung: separate Kaution bei Risikogruppe. Sehen Sie auf unsere Seite für weit.
Der Gesamtmietpreis ist 862 €. Wir haben noch keine Kaution bezahlt.
Zitat......Achtung: separate Kaution bei Risikogruppe...... :
Da muss der Anbieter definieren was eine Risikogruppe ist und was nicht. Sind Alleinreisende eine Risikogruppe oder nicht.
Wenn in den AGB drin steht, dass Kautionen verlangt werden koennen, dann haetten Sie das vor verbindlicher Buchung klaeren sollen. Ich bin der Auffassung, dass der Vermieter eine Kaution verlangen darf.
Viele Gruesse
bernardoselva
Ja, das habe ich mir schon gedacht und wir hätten auch gar kein Problem, eine Kaution zu bezahlen. Dennoch ist eine Kaution in Höhe von 3500 € sehr überzogen.
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