Kaution 500 € Pro Person

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution 500 € Pro Person

Hallo zusammen,
ich habe für nächstes Jahr Pfingsten für mich und meine Freundinnen (insg. 7) ein Ferienhaus (4 Tage) in Holland gebucht und schon die Hälfte angezahlt. Nach 13 Tagen kam eine Email, ob wir damit einverstanden wären 500 Euro Kaution pro Person zu bezahlen. Ich habe sofort geantwortet und gesagt, dass wir dazu nicht bereit sind und den Vertrag kündigen wollen. Von dem Anbieter kommt nun seit einer Woche gar nichts mehr und auf der HP steht, dass wir kein 14 tägiges Rücktrittsrecht haben. In den AGBs steht, dass es bei einer außergewöhnlichen Gruppenzusammensetzung zu erhöhter Kaution kommen kann. Aber sind da gleich 3500 € gerechtfertigt? Wir mussten unsere Geburtsdaten angeben (27-33 Jahre alt) und daraufhin kam die Email mit der hohen Kaution.
Was soll ich tun??
Vielen Dank im Voraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du hättest gar nichts tun müssen: Der Vetrag war geschlossen, die Anzahlung geleistet. Der VM hat sich eine Kaution "gewünscht", kann die aber scheinbar nicht verlangen, da dazu vertraglich nichts geregelt ist. Eine "außergewöhnliche Gruppenzusammensetzung" sehe ich hier nicht. Das ist auch ein sehr dehnbarer Begriff.

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#2
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meinen Sie, wir sollten es drauf anlegen und einfach so dahin fahren?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Du hättest gar nichts tun müssen: Der Vetrag war geschlossen, die Anzahlung geleistet. Der VM hat sich eine Kaution "gewünscht", kann die aber scheinbar nicht verlangen, da dazu vertraglich nichts geregelt ist.

Zumindest für Deutschland wäre das korrekt.
Nun ist Holland aber kein Teil von Deutschland ...



Die Frage wäre also wo hat an gebucht? Internet-Vermittler, Reisebüro, dirket beim Vermieter in Holland, ...
Wo hat der seinen Firmen-/Wohnsitz?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben bei einem online-Vermittler gebucht.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wir haben bei einem online-Vermittler gebucht.

Und der hat nur vermittelt oder auch gleich den Vertrag gemacht und die Anzahlung kassiert?
Wo sitzt denn der Vermittler?

Sie sehen: Es kommt auf Feinheiten an, ob überhaupt deutsche Gesetze maßgeblich sind oder holländische. Und es hängt von Feinheiten an, welches Gericht im Zweifelfsfall zuständig ist (deutsches oder niederländisches).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermittler ist in Holland ansässig und hat den Vertrag mit uns geschlossen und auch die Anzahlung kassiert.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie schreiben das die Kaution auch hoeher als bisher gefordert sein kann und das das auch in den AGB steht.

Wie hoch sollte denn eigentlich die Kaution sein? Haben Sie diese Kaution bereits geleistet? Wie hoch ist der Gesamtmietpreis fuer die FEWO?

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#8
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In den Angaben stand: Achtung: separate Kaution bei Risikogruppe. Sehen Sie auf unsere Seite für weit.

Der Gesamtmietpreis ist 862 €. Wir haben noch keine Kaution bezahlt.

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von kathi8ro):
......Achtung: separate Kaution bei Risikogruppe......

Da muss der Anbieter definieren was eine Risikogruppe ist und was nicht. Sind Alleinreisende eine Risikogruppe oder nicht.

Wenn in den AGB drin steht, dass Kautionen verlangt werden koennen, dann haetten Sie das vor verbindlicher Buchung klaeren sollen. Ich bin der Auffassung, dass der Vermieter eine Kaution verlangen darf.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
kathi8ro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich mir schon gedacht und wir hätten auch gar kein Problem, eine Kaution zu bezahlen. Dennoch ist eine Kaution in Höhe von 3500 € sehr überzogen.

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