Hallo
Meine Frau hat ein Auto gekauft.
Beim Händler nach einem Inserat bei autos..24
Dort war Top Zustand angegeben
Was auch stimmt.
Kleinere Mängel wurden mündlich genannt und sind schnell zu beheben.
Das Auto hat noch TÜV bis 10/2015
Fährt einwandfrei.
Im Kaufvertrag steht aber : "Im gebrauchten Zustand wie besichtigt und unter Ausschluß jeglicher Gewähleistung" und Ohne Garantie und Bastlerfahrzeug.
Das Inserat und der Kaufvertrag widersprechen sich also.
Darf ein Auto das fast keine Mängel und absolut fahrtüchtig ist als Bastlerfahrzeug verkauft werden?
Ist es einem Händler überhaupt erlaubt "Ohne Gewährleistund" in einen Kaufvertrag an Privat reinzuschreiben?
Ist ein Kaufvertrag dieser Art von einem eingetragenen Händler erlaubt oder rechtens?
valgard
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Kaufvertrag und Inserat Unterschied, Rechtens?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschliessen.
In der Verwendung des Begiffes "Bastlerfahrzeug" kann man unter Umständen eine unerlaubte Umgehung der Gewährleistung sehen.
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In diesem Fall alles gut aufbewahren und mal gucken ob der Händler nicht das Auto als sein Privatfahrzeug verkauft hat.
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Oder ob der Händler nur Vermittler in Auftrage eines Dritten war ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Es war nirgends ersichtlich noch wurde darauf hingewiesen das es ein Verkauf im Auftrag eines Dritten oder ein Privatverkauf gewesen sei.
Ansonsten könnte das jeder Händler ja im Nachhinein behaupten.
Und er wäre aus dem Schneider.
valgard
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Was steht denn dazu im Kaufvertrag? Das ist das Wichtige, zwecks Beweisbarkeit.
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