Hallo,
meine Schwiegermutter hat am 18.08.2011 bei einem freien Händler einen Golf V gekauft und in Bar bezahlt.
In den Kaufvertrag haben wir, vom ihm handschriftlich eintragen lassen, dass er Winterreifen nachreichen wird.
Seit Wochen nun versuchen wir ihn per Telefon und Handy sowie auch Email zu kontaktieren. Wenn er dann mal rangeht drückt er uns entweder weg oder sagt er hätte grade einen Kunden oder er würde zurück rufen aber nichts passiert.
Nun habe ich schon ein wenig gegoogelt und würde Ihm gerne eine Frist von 10 (?) Tagen setzen. Geht das?
Und wenn ja, kann mir jemand sagen wie ich das am besten formuliere?
Vielen Dank schonmal fürs lesen.
Liebe Grüße
Kaufvertrag nicht eingehalten - was tun?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn Sie anführen, dass die Winterreifen Teil des Kaufvertrages darstellen, haben Sie selbstverständlich auch einen Anspruch darauf.
Fordern Sie den Verkäufer schriftlich zur Herausgabe der vereinbarten Winterreifen auf und setzen eine angemessene Frist. Meines Erachtens sollten 7-10 Tage Frist absolut ausreichend sein.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsvorteil) oder Minderung verlangen.
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Die ist klar "was für Reifen" das sein werden. Alte Dinger mit gerade mal soviel Profil wie nötig ist - Wert 50 Euro.
quote:
Sehr geehrter.....
Liefern oder übergeben Sie, wie vereinbart bis XX.XX.XXXX die 4 Winterreifen wie im Kaufvertrag vom ........
Danach werde ich ohne weitere Mahnung meine Rechtschutzversicherung beauftragen Klage einzureichen
Einschreiben Rückschein
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde den Satz
quote:
Danach werde ich ohne weitere Mahnung meine Rechtschutzversicherung beauftragen Klage einzureichen
etwas modifizieren:
quote:
Sollte diese letzte Frist fruchtlose verstreichen, werde ich ohne weitere Mahnung meinen Anwalt beautragen alle notwendigen zivil- wie strafrechlichen Schritte einzuleiten.
1. Wenn der Verkäufer geliefert hat muss man keine Klage mehr einreichen. Die Drohung könnte soger einen Abwehranspruch des Verkäufers entstehen lassen.
2. Eine Rechtschutzversicherung bezahlt die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, reicht aber keine Klage ein oder führt gar den Prozess. Darum muss sich der Versicherte selbst kümmern.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Klingt besser - ich würde aber "Rechtschutzversicherung" erwähnen - damit der Gegner sieht wie gering die Hemmschwelle zu klagen ist.
Klar klagt die nicht :-)
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