Kaufvertrag für hochwertiges techn. Gerät, Nacherfüllungsversuche und Rücktritt vom Vertrag

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag für hochwertiges techn. Gerät, Nacherfüllungsversuche und Rücktritt vom Vertrag

Angenommen, ein Fall verhielte sich wie folgt:

aufgrund meiner Bestellung vom 03.11.2016 lieferten Sie mir – nach einer Teilnahme an einer Schulung am 17. und 18.11.2016 bei Ihnen vor Ort (xyz bei xyz) das bestellte Gerät xyz (Anmerkung des Autors: im Wert von ca. 20.000 EUR) inkl. zugehörigem Equipment am Di. 22.11.2016 persönlich durch Überbringung von Herrn xyz aus. Aufgrund von technischen Problemen, welche das Gerät einsatzunfähig machten, verbrachte ich das Gerät xyz wie seinerzeit besprochen zur Nacherfüllung zur Firma xyz (am 15. und 16.12.2016), wo sich zwei Ihrer Mitarbeiter – namentlich Herr xyz und Ihr Ingenieur Herr zyx - zu einer Auftragsausführung befanden, um dieses dort technisch überholen respektive den Fehler beheben zu lassen. Dieser Versuch misslang.

Ein zweiter Mangelbehebungsversuch erfolgte bei Ihrem Mitarbeiter Herrn xyz vor Ort in Musterhausen am 05.01.2017. Auch dieser Versuch misslang – der Fehler blieb bestehen. Weiters vereinbarten wir dann anschließend die Abholung des Geräts zwecks erneutem Nacherfüllungsversuch (Anmerkung: auf Basis von Kulanz des Kunden) hier in Beispielhausen am 12.01.2017. Die Abholung erfolgte am 12.01.2017 - die Rücklieferung dann am 18.01.2017 wie vereinbart.

Nun am 28.01.2017 haben wir uns im Kollegen-Kreise (mit Ihren Kunden Herrn A. Muster und Herrn B. Beispiel) in B-hausen getroffen - zwecks Tests unserer drei Geräte und Erfahrungsaustausch. Ich absolvierte dort vor Ort zwei Tests. Den ersten beanstandungslos. Beim zweiten Test fing die zweiachsige XYZ-Schwenk-Vorrichtung an unkontrolliert hin und her zu schlagen. Dies ist sowohl auf Video festgehalten (steht als Beweis auf Wunsch zur Verfügung) als auch durch meine anwesenden Kollegen A. Muster und B. Beispiel belegbar.
Weiters ist die Akku-Befestigung für den Akku nicht in Ordnung, so dass sich der Akku mit der installierten Vorrichtung nicht sicher arretieren läßt. Auch dies ist belegbar durch die Zeugen und durch Video.

Trotz mehrfacher Versuche, eine Mangelfreiheit des Gerätes im Wege von Reparatur/Fehlerbehebung/Austausch zu beheben, ist dies bis heute nicht gelungen. Weitere Nacherfüllungsversuche, welche nun erneut zu erfolgen hätten, sind – insbesondere auch aus Geschäftstätigkeitsgründen – nicht mehr zumutbar.

Ich erkläre daher hiermit den Rücktritt vom Vertrag und fordere Sie auf, die Ware nebst erworbenem Zubehör zurückzunehmen und bei mir abzuholen und mir den gezahlten Kaufpreis in Höhe von EUR 20.000 (Equipment gemäß Anlage) zu erstatten und diesen mir auf mein Konto mit der IBAN DE 12234567890 bei der XYZ Bank AG zu überweisen. Eventuelle Schadenersatzansprüche behalte ich mir vor. Die Rückzahlung erwarte ich bis zum 15.02.2017.

Bitte stimmen Sie den Abholtermin zeitnah telefonisch oder per Email mit mir ab.


Bitte des Thread-Eröffners um Einschätzung bzgl. Argumentation und die Chancen für den Käufer. Besten Dank vorab!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das alles XYZ ist, macht das ganze unnötig anstrengend zu lesen und zu verstehen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von imo123):
die Chancen für den Käufer.


Worauf? Auf Durchsetzung? 0%

Keine klare Fallbeschreibung.

Keine Zustellung an den Anspruchsgegner.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@radfahrer999: das wundert mich. Es gibt einen Ort xyz, ein Gerät xyz und zwei Personen: einen Herrn xyz und einen herrn zyx. kann man auch austauschen gegen alternative Variablen.

@hiphappy: wieso ist das keine klare Fallbeschreibung? Ergo ist doch: es gab immer wieder Fehler, die man versucht hat zu beheben. Ohne Erfolg. Zuletzt trat wieder ein neuer Fehler auf und der Käufer - welcher seit Monaten kein einsatzfähiges Gerät hat und eben dieses geschäftlich nutzen will/ muss, möchte nun - nach diversen Nacherfüllungsversuchen - nun von Vertrag zurück treten. Was genau ist daran unklar?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von imo123):
Ich erkläre daher hiermit den Rücktritt vom Vertrag

Auf welche Rechtsgrundlage möchte man sich denn da stützen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für´s "blabla". :sad:

Längst bewiesen. Sonst hätte man ja nicht bereits nachgebessert.....Und Video-Dokumentationen gibt es auch.

Und nein...wurde als Privatmann gekauft und erst dann ins Betriebsvermögen übernommen.

Grüße

imo

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#8
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für´s "blabla". Alles längst bewiesen. Sonst hätte man wohl kaum bereits dreimal nachgebessert. Und Video-Dokumentationen gibt es auch. Plus Zeugen.

Und nein...ist als Privatmann gekauft worden und erst danach ins Betriebsvermögen übernommen worden (im Rahmen einer Neugründung).

Grüße
imo

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Meine persönliche Einschätzung: Das riecht nach Ärger bei dieser Summe. Theoretisch hat der TE alles richtig gemacht und wird auch wohl eine Rückabwicklung durchsetzen können. Praktisch denke ich, das der VK hier nicht so ganz mitspielen möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von imo123):
Sonst hätte man wohl kaum bereits dreimal nachgebessert.

Och, da gibt es einiges an Schlupflöchern...
- Garantie
- Kulanz
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
- ...


Zitat (von imo123):
Und Video-Dokumentationen gibt es auch. Plus Zeugen.

Wovon? Doch wohl nur davon das in dem Monment ein Fehler vorliegt?
Das dürfte - wenn der Verkäufer sich quer stellt - nicht ausrechend sein.



Zitat (von imo123):
Und nein...ist als Privatmann gekauft worden und erst danach ins Betriebsvermögen übernommen worden (im Rahmen einer Neugründung).

Tja, der Trick funktioniert in der Regel leider nicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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