Kaufvertrag Küche: Preisfehler bei optionaler Sonderausstattung

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
dm0hr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Küche: Preisfehler bei optionaler Sonderausstattung

Hallo,

ich habe bei einem Küchenstudio einen Kaufvertrag über eine hochwertige Einbauküche unterschrieben (Gesamtpreis ca. 20.000€). Als Teil des Kaufvertrags hat der Verkäufer u.a. in einem Freitextfeld einen optionalen Mehrpreis für eine bestimmte Stahl-Arbeitsplatte von 1.500€ statt der enthaltenen Quarzstein-Arbeitsplatte festgehalten.

Am Tag nach der beidseitigen Unterschrift des Kaufvertrags, habe ich daraufhin eine Email vom Verkäufer erhalten, mit der Info, dass er sich beim Mehrpreis für die Stahlplatte geirrt hat und dieser 2.500€ beträgt.

Ist der Verkäufer verpflichtet, mir die Stahl-Arbeitsplatte für einen Mehrpreis von 1.500€ zu verkaufen, wenn ich mich dafür entscheide?

Danke schön!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist der Verkäufer verpflichtet, mir die Stahl-Arbeitsplatte für einen Mehrpreis von 1.500€ zu verkaufen, wenn ich mich dafür entscheide?


Nein. Er hat hier offenbar den Kaufvertrag angefochten.

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#2
 Von 
dm0hr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Meine Frage ist jedoch, ob das ein valider Anfechtungsgrund ist. Es handelt sich ja nicht um einen Tippfehler oder Ähnliches. Er hat einfach aus der Luft gegriffen diesen Preis in den Kaufvertrag geschrieben. Ist das nicht sein Problem, wenn er nicht vorher die Kalkulation überprüft?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Aus deiner Schilderung hatte ich geschlossen, dass es sich um einen nachvollziehbaren Erklärungsirrtum handelt (statt der 2 die 1 aufgeschrieben)...

So völlig aus der Luft gegriffen scheint mir das ja nicht zu sein. Ich glaube auch nicht, dass er für jeden Kunden die Kalkulation neu macht, sondern dass er sich vorgefertigter Werte bedient. Bin aber kein Fachmann...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von dm0hr):
Meine Frage ist jedoch, ob das ein valider Anfechtungsgrund ist.
Schwierig. Man müsste wissen wir der Preis von 1500€ zustande kam. Darüber hast du aber leider nichts geschrieben.

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#5
 Von 
dm0hr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Schwierig. Man müsste wissen wir der Preis von 1500€ zustande kam. Darüber hast du aber leider nichts geschrieben.


Für mich, wie gesagt, war der Preis aus der Luft (oder besser: aus dem Gedächtnis) gegriffen. Der Kaufvertrag schlüsselt diesen nicht auf. Der Verkäufer hat mir gegenüber mündlich angegeben, dass die 1000€ mehr daher kämen, da diese Arbeitsplatte nur von einem einzigen Hersteller hergestellt würde und dieser in Österreich sitzt und deswegen sehr hohe Verpackungs- und Versandkosten habe. Hätte er das nicht vorher wissen müssen, wenn er mir das anbietet?

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Gut, dass du diese wichtigen Infos nicht schon in deiner Frage bringst....

Mit dieser Erklärung scheidet für mich eine wirksame Anfechtung aus. Der Verkäufer hätte es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund eigener Versäumnisse nicht besser wissen können, er war also gar nicht im Irrtum

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Gut, dass du diese wichtigen Infos nicht schon in deiner Frage bringst....
:devil: :devil: :devil:
Hier sehe ich dann auch keinen Grund mehr den Vertrag anfechten zu können.

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