Kaufvertrag Küche - Anzahlung

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bembeltown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaufvertrag Küche - Anzahlung

Guten Tag,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne eine Einschätzung :

Käufer geht Mitte Oktober 2015 ins Möbelhaus um sich nach Küchen umzuschauen, wird dort von einem Verkäufer auf Messe-Küchen (nach m) angesprochen. Klang alles gut, Käufer unterschreibt einen Messe-Kaufvertrag - voraussichtl. Liefertermin ist auf KW 12/2016 angesetzt, Anzahlung soll bis Ende Oktober 2015 erfolgen. Späteste Abnahme muss laut Vertrag bis KW 52/2017 erfolgen.
Der Verkäufer hat über wichtige Eigenschaften der Küche wissentlich falsche Angaben gemacht (dem Käufer wurde Lack-Laminat als Echt-Lack "untergejubelt"), so dass der K gleich, nachdem er über darüber von einem Bekannten aufgeklärt wurde, ein Schreiben an die Geschäftsführung aufgesetzt hat und vom KV zurücktreten wollte.
In der Zwischenzeit erfährt K, dass er an Krebs erkrankt ist und sich einer Chemotherapie unterziehen muss.
Dem stellvertretenden Geschäftsführer, der sich kurz danach mit K bzgl. seines Schreibens in Verbindung setzt, setzt er darüber in Kenntnis.
Man einigt sich mündlich (in Beisein von Zeugen, die das Telefonat über Lautsprecher mitgehört haben) auf folgendes:
- Die Lack-Laminat Küche muss nicht abgenommen werden, der K kann sich zum selben m-Preis eine Echt-Lack Küche aussuchen
- K soll sich in Ruhe Chemotherapie und Reha unterziehen, danach wird er sich zwecks Terminvereinbarung für Aufmaß etc. mit dem Möbelhaus in Verbindung setzen (dabei wurde ein voraussichtlicher Zeitraum von Mai/Juni 2016 ausgemacht)
- Die Anzahlung wird geleistet, sobald mit der Planung der Küche (sprich: Aufmaßnahme) begonnen wird
- Explizit meinte der stellvertretende Geschäftsführer, dass es "auch nicht schlimm sei", wenn der o.a. Zeitraum überschritten aufgrund des Krankheitsverlaufs überschritten werde

Leider ist es beim K zu Komplikationen gekommen und er muss sich einer weiteren Chemotherapie unterziehen, so dass er sich bis dato nicht beim Möbelhaus zwecks Terminvereinbarung gemeldet hat.
Die Leiterin der Verkaufsabteilung hat ihm nun einen bitterbösen Brief geschrieben, in dem Sie innerhalb einer Woche auf eine Terminnennung zur Küchenabnahme und auf die Anzahlung pocht. Anderenfalls würde man von einer Nichterfüllung seitens des K ausgehen, und 25% des Nettokaufpreises als Schadensersatz fordern.
Zum Schluß wies sie noch darauf hin, dass die Angelegenheit an die Rechtsabteilung abgegeben wird, sofern sich der K nicht innerhalb der gesetzten Frist äußert.


Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Kann das Möbelhaus den K über ein Jahr vor der vertraglich vereinbarten spätesten Abnahme derartig unter Druck setzen, bzw. gibt es eine rechtliche Handhabe gegen den K?
2. Wäre im Fall der Nichterfüllung der Schadensersatz sofort zu leisten oder muss der späteste Abnahmetermin verstrichen sein?

(Es sei angemerkt, dass K den Vertrag erfüllen möchte, jetzt jedoch noch keinen genauen Abnahmetermin nennen kann und will.)



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Bembeltown):
Die Leiterin der Verkaufsabteilung hat ihm nun einen bitterbösen Brief geschrieben, in dem Sie innerhalb einer Woche auf eine Terminnennung zur Küchenabnahme und auf die Anzahlung pocht.

Was genau steht denn zum Thema "Terminnennung zur Küchenabnahme" und "Anzahlung" in den vertraglichen Vereinbarungen?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bembeltown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldigung, mein Internet-Provider meinte wohl, dass seinen Kunden eine kleine Pause vom WWW ganz gut täte. :augenroll:
Im Vertrag steht "Gewünschter Liefertermin: KW12/2016" und "Anzahlung zum 30.10.2015".
Wie gesagt, beides wurde aufgrund der Erkrankung auf Datum X verschoben, bzw. wurde im Januar 2016 als voraussichtlicher Starttermin, sofern es der Genesungsprozess zulässt, für Planung, Aufmaß etc. Ende Juni 2016 vereinbart.
Dies hat der stellv. Geschäftsführer dem Kunden schriftlich bestätigt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Bembeltown):
Dies hat der stellv. Geschäftsführer dem Kunden schriftlich bestätigt.

Hervorragend.

Dann sollte man der Dame mal das Schreiben in Kopie zusenden und fragen, weshalb sie glaubt das die Abmachungen des stellv. Geschäftsführers weniger gelten sollen als ihre Forderung.



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#4
 Von 
Bembeltown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man der Dame mal das Schreiben in Kopie zusenden und fragen, weshalb sie glaubt das die Abmachungen des stellv. Geschäftsführers weniger gelten sollen als ihre Forderung.

Das sowieso.
Entweder weiß dort die eine Hand nicht, was die andere tut, oder es hat sich etwas in der Geschäftsführung geändert oder weiß der Himmel, wieso nun plötzlich diese Dame im Spiel ist.
Mich beschäftigt mehr folgender Aspekt: Der Vertrag wurde ja unter "guten Rahmenbedingungen" geschlossen, will heißen, dass der zeitnah das Aufmaß genommen werden und mit der Küchenplanung gestartet werden sollte. Dann wäre die Anzahlung ok gegangen, da das Möbelhaus ja für den K tätig geworden wäre.
Mit den jetzigen Rahmenbedingungen interessiert mich, ob dem K zugemutet werden "darf", dem Möbelhaus heute eine vierstellige Summe überweisen zu müssen, obgleich noch in den Sternen steht, wann mit dem Projekt "Neue Küche" überhaupt gestartet werden kann bzw. wenn die Abnahme erst bis Ende des kommenden Jahres zu erfolgen hat.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Bembeltown):
Mit den jetzigen Rahmenbedingungen interessiert mich, ob dem K zugemutet werden "darf", dem Möbelhaus heute eine vierstellige Summe überweisen zu müssen,

Ohne die Zusatzvereinbarung wäre die Anzahlung zumutbar und durchsetzbar.

Durch die Zusatzvereinbarung ist der Termin jedoch wieder offen.



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