Kaufverträge über gebrauchte Software sind zulässig

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Der EuGH hat klargestellt, dass gebrauchte Software-Lizenzen weiterverkauft werden dürfen, wobei es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download gibt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 24.04.2012 entschieden, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf. ( Az. C 128/11)

Geklagt hatte die Softwarefirma Oracle International Corp. gegen die UsedSoft GmbH. Demnach ist es zulässig, Software zu kaufen, zu nutzen und wieder zu verkaufen, egal ob diese als DVD oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Hat der Hersteller einer Software diese in den Verkehr gebracht durch Verkauf, seien die an der Kopie bestehenden Rechte erschöpft. Es spiele dann keine Rolle mehr, ob es sich dabei auch nur um eine "nichtkörperliche Kopie" handele.

Steffen Bußler
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Der über die gebrauchte Software abgeschlossene Kaufvertrag ist zulässig. Der Erstkäufer der Software darf jedoch nach dem Weiterverkauf keine Kopie der Software behalten. Sofern ein Weiterverkauf stattfindet, muss der Erstkäufer alle erworbenen Lizenzen weitergeben. Er kann z.B. nicht von drei erworbenen Lizenzen die für ihn überschüssige dritte Lizenz verkaufen und die anderen beiden selbst nutzen.

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