Guten morgen,
bin neu hier und muß als erstes sagen: bin begeistert, dass es eine solche Community gibt!
Jetzt meine Frage bzw. Problem:
Ich habe letzte Woche einen schönen alten Kadett C, Bj. 78 im voll restaurierten Zustand verkauft. Das Auto ist quasi sowas wie ein sog. "Bastlerauto", nur dass der Preis nicht an Bastlerautos erinnert: ich habe diesen für 6900 Euro verkauft. Der Käufer hat sich den Wagen gründlichst angeschaut (ist angeblich selber vom Fach!) und auch Probegefahren. Nun ist es so, dass das Auto HU/AU neu bekommen mußte, und wir sind beim Vertragsabschluss so übereingekommen, dass ich die HU/AU vornehmen lasse, allerdings keinen genauen Termin durchgeben konnte. Eine Abholung seitens des Käufers sollte dann in den nächsten Tagen abgestimmt werden, allerdings ohne feste Terminvorgabe. Die Verträge sind unterschrieben worden, eine Anzahlung ist in Höhe von 500 Euro gelestet worden.
Nun der Shock: der Käufer will urplötzlich vom Vertrag zurücktreten. Konkrete Gründe gibt es nicht, lediglich wirre behauptungen, der Wagen sei Pfusch und Gebastelt, ich hätte zu lange gebraucht um die HU/AU durchführen zu lassen (1 Woche?) und er möchte sein Geld zurück haben.
a) darf der Käufer das so ohne weiteres?
b) gehört die Anzahlung mir?
c) wie kann ich auf Vertragserfüllung bestehen?
d) wie kann ich bei Sturheit des Käufers vorgehen?
Vielen herzlichen dank im voraus.
-- Editiert von hohlymoly am 27.09.2006 06:33:47
Kaufrücktritt seitens des Käufer
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
a): nein
b): ja
c): möglichst bald HU/AU machen lassen und Käufer zur Übernahme auffordern.
d) : Verkäufer zu Vertragserfüllung auffordern, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
PS: € 6.900,- für einen 28 Jahre alten Kadett? O weh!!!
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
ja.. 6900 Euro für solch einen Wagen ist in der Szene keine Seltenheit...!
selbst ein Gutachter hat den wagen auf knapp 9000 Euro geschätzt.
Ich hoffe, der Kauf geht ohne Probleme über die Bühne.
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Das Auto ist quasi sowas wie ein sog. Bastlerauto
Nein. Ein Bastlerauto ist eine Schrottkiste, an der man nur noch aus Interesse herumschraubt oder die man ausschlachtet oder die völlig neu aufgebaut werden muß.
Ein fachmännisch restaurierter Old- oder Youngtimer ist etwas völlig anderes.
ich würd sagen:
HU/ASU kann man
von Anzahlung nehmen
sonst: wo nix ist, ist nix
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"in dibusios defendo"
Wurde im Kaufvertrag schriftlich festgehalten, dasa das Auto erst noch neuen Tüv bekommt?
Dann dieses machen lassen und den Käufer auffordern, seinen vertrag einzuhalten.
Evtl. können hier 10 oder 15 % eingeklagt werden.
Einfacher ist es aber, die Anzahlung zu behalten und fertig.
Sie sollten den Käufer aber schriftlich aufordern, mit Fristsetzung den Wagen abzunehmen, wenn dieser fertig ist.
Erst nach Ablauf dieser Frist, können Sie das Fahrzeug anderweitig verkaufen
Gruß Spezi
P.s.
Vor Gericht mehr als die 500,- EUR zu bekommen, ist oft langwierig.
Also, einfach garnichts machen wäre falsch. Behalten können Sie die 500 EUR dann nicht. Der Rücktritt ohne vorangegangene Fristsetzung ist auf jeden Fall unwirksam. Allerdings, wenn Sie den Rücktritt annehmen, müssen Sie auch die Anzahlung zurückzahlen. Es entsteht dann ein Rückgewährschulderverhältnis und die beiderseitigen Leistungen sind zurückzugeben. Also mein Vorschlag: TÜV machen und dann auf Vertragserfüllung bestehen. Solange kein Mangel der Kaufsache o.ä. vorliegt, kann der Käufer nicht zurücktreten!
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