Kaufrecht Autokauf. Mündlicher Kaufvertrag mit Autohändler,dieser hat das Auto aber dennoch verkauft

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alex0412
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kaufrecht Autokauf. Mündlicher Kaufvertrag mit Autohändler,dieser hat das Auto aber dennoch verkauft

Wollte einen Seat Alhambra FR Line, schwarz, Tageszulassung vom Autohändler kaufen, der dort am Hof stand.

Habe am 2.11. einen komplettpreis incl. Winterreifen in einem persönlichem Gespräch mit dem Verkäufer vereinbart. Nach Rücksprache mit meinem Mann habe ich dann dem Auto zugesagt.
Wir wollten noch am selben Tag zum Autohaus fahren und den Vertrag unterschreiben, aber der Verkäufer meinte, er hat viel zu tun und wir sollen am nächsten Tag, Freitag, 3.11. um 9 Uhr kommen zur Vertragsunterschrift.
Somit hatten wir einen Termin und wir sind am Freitag um 9 Uhr (mein Mann hat extra Urlaub genommen) Zu unserem Termin eingetroffen meinte nur der Verkäufer, das ein anderer Mitarbeiter von dem Partner-Autohaus das Auto Abends verkauft hätte.
Dachte, das war schon die Spitze des Eisberges.
Nicht genug,...........ich habe erfahren, das der Verkäufer uns persönlich ins Gesicht angelogen hat und selbst das Auto verkauft hat, obwohl er die Zusage von uns hatte, mit uns einen Termin vereinbart hat, und wir einen mündlichen Kauf-Vertrag hatten.

Der Chef wurde von mir informiert und er bemühte sich, ein gleichwertiges Auto zu beschaffen.
Leider ohne Erfolg.

Nun habe ich am 16.11., muß sagen schon aus Verzweiflung, ein lt. Listenpreis gleichwertiges Auto gekauft, da es das einzige Fahrzeug weit und breit mit der gesuchten Ausstattung in Farbe schwarz war.

Abgesehen von dem Ärger, den ganzen Umständen, Ausfallzeit wegen des Termins, Leihauto von meinen Schwiegereltern, die noch ausstehende Zugfahrt, um das Auto jetzt abzuholen und das der Verkäufer uns dermaßen angelogen hat, entstehen folgende Mehrkosten (nur die Mehrkosten des Fahrzeuges)

1940 Euro hat das Auto nun mehr gekostet und die 3 Jahre Garantieverlängerung stehen noch aus.

Ich bin der festen Überzeugung, das das Autohaus zu Schadenersatz verpflichtet ist??????? oder sehe ich das falsch?

Der Chef hat mir nun einen kostenfreien Kundendienst angeboten. Er meinte, er ist zu keinen Schadensersatz verpflichtet. Erst wenn ich unterschrieben hätte, wäre der Kaufvertrag rechtsgültig. Mehr will und kann er für mich nicht tun.



-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 16:22

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 16:24

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 16:25

Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

die erste Frage wäre doch erst mal, kannst du den den mündlichen Kauf irgendwie beweisen?

Hast du wenigst eine Frist zur beschaffung eines anderen Fahrzeuges gesetzt? Wahrscheinlich nicht.

Zitat:
Ich bin der festen Überzeugung, das das Autohaus zu Schadenersatz verpflichtet ist??????? oder sehe ich das falsch?
Wenn du nichts beweisen kannst und auch keine Frist gesetzt hast, dan würde ich sagen, du siehst das falsch.

Zitat:
Der Chef hat mir nun einen kostenfreien Kundendienst angeboten.
Besser als gar nichts, würde ich mir aber schriftlich geben lassen...



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex0412
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Mann war Zeuge bei der telefonischen Zusage mit dem Autohaus. Aber der wird ja wohl kaum zählen.
Leider keine Frist gesetzt.
Nur in einer Mail alles nochmals zusammengefasst und geschrieben, das das Autohaus zu Schadensersatz wegen des mündlichen Kaufvertrages verpflichtet ist, mit bitte um Rückmeldung und Klärung.
Habe immer nur Rückrufe vom Chef bekommen.
Der Chef meinte nur am Telefon, es gibt zur Zeit kein gleichwertiges Auto. Er könne mir keines besorgen. Ich soll doch dann das von mir gefundene gleichwertige Auto kaufen.

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 16:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Mein Mann war Zeuge bei der telefonischen Zusage mit dem Autohaus.
Dem VK wurde das aber hoffentlich vor Beginn des eigentlichen Gespräches mitgeteilt! Wenn nicht, ist man ganz schnell im Strafrechtlichen Bereich gelandet! Hier sollte man sehr gut überlegen ob man dies als Zeugen angibt.

Alles in Allem aber würde ich sagen, mach Dir keine wieklichen Hoffnungen, du hast nichts beweisbares und müsstest klagen. Die Gegenseite wird dann von Allem nichts mehr wissen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex0412
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

da kann ich mir dann wohl keine Hoffnungen machen :???:
Der Verkäufer wußte, das mein Mann mit beim Telefongespräch dabei war(habe es aber nicht direkt dem Verkäufer gesagt), denn ich mußte ja Rücksprache halten wegen des Termins bei Vertragsunterschrift am nächsten Tag.
Wir waren auch zu zweit dann beim Termin und dort habe ich auch nochmals wiederholt gesagt, das ich doch zugesagt habe und wir einen mündlichen Vertrag hatten.
Der Verkäufer meinte nur, es tue ihm leid, er hätte mir gerne das Auto verkauft aber ein anderer Verkäufer vom Partnerautohaus habe das Auto verkauft. Er hat uns total angelogen,....... ich habe zufällig rausgekommen , das er das Auto selbst verkauft hat. Reicht das nicht. Da war mein Mann persönlich dabei.

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alex0412):
das ich doch zugesagt habe und wir einen mündlichen Vertrag hatten.

Nur weil der Käufer zusagt, entsteht noch lange kein Kaufvertrag.
Zumal man sich hier ja von Seiten des Verkäufer offenbar ausdrücklich den Abschluß Vertrages in schriftlicher Form vorbehalten hat.



Zitat (von Alex0412):
Er hat uns total angelogen,....... ich habe zufällig rausgekommen , das er das Auto selbst verkauft hat. Reicht
das nicht.

Nö, solche Lügen lösen keinen Schadenersatz aus.


Die vergeblichen Aufwendungen für den vergeblichen Termin wäre wohl zu tragen. Das wäre schon mal die Fahrtkorsten. Zeitaufwand - da käme es auf die genauen Umstände an.



Zitat (von Alex0412):
ein lt. Listenpreis gleichwertiges Auto gekauft, [/quote
Ob das Fahrzeug laut Listenpreis ein gleichwertiges Auto wäre ist nicht relevant. Es geht un die genaue Aussattung.
Wenn das nun gekaufte also ein gekühltes Handschuhfach hat, das 500 EUR wert wäre, dann würde man die von dem Mehrpreis abziehen.
Weiniger Kratzer im Lack, meuer Bremsen, ... alles Abzüge.
Und die volle Beweislat liegt beim Käufer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Alex0412):
Wollte einen Seat Alhambra FR Line, schwarz, Tageszulassung vom Autohändler kaufen

"Wollte kaufen" heißt nicht "habe gekauft". DAs zieht sich so durch den ganzen Thread

Zitat (von Alex0412):
Nach Rücksprache mit meinem Mann habe ich dann dem Auto zugesagt.

Das ist dann der "mündliche Vertrag" auf den du dich berufen möchtest?
Durch die Rücksprache entstand eine Nichtannahme des Angebotes nach §147 Abs 1 Satz 1 BGB .
Die Zusage nach erfolgter Rücksprache ist demnach ein neues Angebot nach §150 Abs 1 BGB .
Hier kam imho kein Vertrag zu Stande.

Zitat (von Alex0412):
Wir wollten noch am selben Tag zum Autohaus fahren und den Vertrag unterschreiben

Deutet für mich darauf hin, dass dir bewusst war, dass der Vertrag konstitutiv durch das Schriftstück Vertrag zustande kommt und keine deklaratorische Wirkung aufweist.

Zitat (von Alex0412):
ich habe erfahren, das der Verkäufer uns persönlich ins Gesicht angelogen hat und selbst das Auto verkauft hat
Prinzipiell kein feiner Zug. Aber da war wohl einer schneller als du. First come, first serve

Zitat (von Alex0412):
Ich bin der festen Überzeugung, das das Autohaus zu Schadenersatz verpflichtet ist?

Bei einer Schadensersatzpflicht aus einer Nicht-Vertragserfüllung müsste erst einmal ein Vertrag vorliegen. Ergo kein Schadensersatz, weil kein Vertrag

Zitat (von Alex0412):
Er meinte, er ist zu keinen Schadensersatz verpflichtet. Erst wenn ich unterschrieben hätte, wäre der Kaufvertrag rechtsgültig.
Deckt sich mit meiner Ausführung

-- Editiert von radfahrer999 am 25.11.2017 17:14

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alex0412
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)


Ich war alleine beim Verkäufer und habe den Preis verhandelt. Ich bin mit den Verkäufer so verblieben, das ich heimfahre und den Preis mit meinem Mann abkläre und ich mich dann nochmal telefonisch bei ihm melde, ob wir das Auto nehmen.
Das habe ich dann auch getan. Telefonisch zugesagt und wir wollten am selben Tag noch zur Unterschrift kommen, aber der Verkäufer hatte keine Zeit und hat uns einen Termin am nächsten Tag wegen der Vertragsunterschrift gegeben.
Er hat dann Abends das Auto selbst verkauft. ;-(

Hätte schon gedacht, das daher ein mündlicher Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.

Aber Danke für die Info, das es nicht so ist.

Ich finde nur, das man sich nicht alles gefallen lassen darf. :sad:









-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 17:26

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 17:26

-- Editiert von Alex0412 am 25.11.2017 17:27

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alex0412):
Hätte schon gedacht, das daher ein mündlicher Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.


Das Problem ist das
Zitat (von Alex0412):
und ich mich dann nochmal telefonisch bei ihm melde, ob wir das Auto nehmen.

damit hat man eine eventeuell erfolgte vertragliche Einigung zunichte gemacht.

Es war dann noch nicht mal eine Reserviereung erfolgt (aus der hätte man eventeull noch was ableiten können).


Was noch bleibt, ist die nicht erfolgte Terminabsage. Die hätte der Verkäufer machen müssen, als er das Auto verkaufte um euch unütze Aufwendungen für dieFahrt zum Termin zu ersparen.
Das dürfte vermutlich mit dem kostenlosen Service abgegolten sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alex0412
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Beiträge.
Ihr habt mir alle sehr weiter geholfen. :)

0x Hilfreiche Antwort

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