Kaufpreis Erstattung nach Reparatur & neuem Gerät

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb467584-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufpreis Erstattung nach Reparatur & neuem Gerät

Hallöchen,

ich habe einen Kinderwagen gekauft. Dieser quietsche dermaßen bei nassen Wetter, dass ich diesen zum Händler zurück gebracht habe. Der Händler hat daraufhin den Kinderwagen zum Hersteller eingesendet, damit dieser repariert wird.

Nachdem ich diesen zurück bekommen habe quietschte er noch immer. Die Verkäuferin sagte mir damals noch, dass man bei diesen Kaufpreis nicht großes erwarten darf ( 170,00 EUR NP ). Der Kinderwagen wurde erneut eingeschickt - Also zum zweiten mal.

Danach gleiches Spiel erneut - Daraufhin bekam ich nun einen komplett neuen Kinderwagen - selbes Modell - Und nun: Natürlich wieder dasselbe Spiel.

Kann ich hier nachdem der alte nun zwei mal "repariert" worden ist und ich daraufhin einen neuen bekommen habe mit selbigen Fehler vom Kaufvertrag inkl. des bezahlten Betrages komplett zurück treten?

Oder müsste ich hier den Wagen erst wieder einschicken und reparieren lassen?
Zwei Freundinnen haben denselben Wagen, allerdings ohne dieses Gequitsche.

Falls ich vom Kaufvertrag zurück treten kann - Wird mir der volle Preis erstattet, oder kann der Händler hier sogar noch "Nutzungsgebühren" abziehen?

Letztendlich kann ich ja nichts für den Schaden, ich wollte lediglich einen Kinderwagen welcher in Ordnung ist und nicht quietscht.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ob es sich beim Quietschen um einen Mangel handelt, will ich nicht einschätzen. Wenn aber ja, kommt es noch auf die Erheblichkeit an; ggf kann man statt zurückzutreten "nur" den Kaufpreis mindern.

Weitere Versuche halte ich nicht für erforderlich; der Versuch der Nacherfüllung ist bereits fehlgeschlagen.

Im Fall des Rücktritts ist, grob gesagt, der Nutzen, den man hatte, herauszugeben; ist wohl auch nicht ganz unfair. Über die Höhe kann man sicher streiten.

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#2
 Von 
fb467584-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja - Meiner Meinung nach ist es schon unfair, denn das einzige was ich wollte ist ein einwandfreier Kinderwagen ohne heftiges Gequitsche, wofür ich auch bezahlt habe.

Natürlich verstehe ich auch den Händler, dass er die Ware nicht per als Neu verkaufen kann. Aber das müsste er meiner Meinung nach mit seinen Lieferanten oder Hersteller ausmachen, welcher letztendlich dafür verantwortlich ist. Dafür kann ich ja nun nichts als Endverbraucher.

Aber das sei mal dahin gestellt: Der neue Kinderwagen ist nun zwei Wochen alt: Was wäre denn hier ein angemessener Kaufpreis, welchen man erstattet bekäme, wenn an dem Kinderwagen sonst keine Mängel sind bei einem Neupreis von 179 EUR?

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn du den Wagen nutzen konntest, dann ist dieser Nutzen zu vergüten - das ist fair. Vielleicht leuchtet dir dieses Prinzip eher bei einem Herd ein: den man ggf zwei Jahre lang nutzt und dann aufgrund eines Mangels zurückgibt.

Ob es sich wirklich beim Quietschen um einen Mangel handelt und ob er erheblich ist, weiß ich nicht. Ich kann auch nicht raten, wie hoch der Nutzen zu bewerten ist; darüber lässt sich streiten. In Österreich geht man zB danach, wie viel man für die Miete einer entsprechenden Sache hätte zahlen müssen. In Deutschland legt man der anteiligen Berechnung eher die typische Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des Restverkaufswertes zugrunde.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Für den Gebrauch des ersten Kinderwagens, den er durch einen neuen ersetzt hat, kann er keinen
Wertersatz einfordern.

Beim zweiten dürfte ein Nutzungsersatz wohl eher theoretischer Natur sein.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Wertersatz für den ersten wird ja nicht verlangt. Natürlich hast du in der Sache recht; ich bin auf diesen Punkt nicht so sehr eingegangen, weil ich mich gedanklich schon irgendwie auf die Minderung festgelegt hatte, wo die Nutzungen ohnehin keine Rolle spielt - und dass der Nutzungsersatz marginal ausfällt, war mir irgendwie zu selbstverständlich :D

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