Kauf per Rechnung nicht möglich

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Kauf per Rechnung nicht möglich


Guten Tag .Ich hatte mir was per Rechnung bestellt nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird um das der Artikel geliefert wird solle ich per Vorkasse zahlen.

Nun meine Frage ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, muß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche oder wird die meine bestellung dann storniert?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Nun meine Frage ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen,

Sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, wann genau einKaufvertrag zustande kommt.



Zitat (von Scrooge):
muß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche

Das wäre sehr zu empfehlen.



Zitat (von Scrooge):
wird die meine bestellung dann storniert?

Ob er sie storniert oder nicht, mit dem Zugang des wirksamen Widerrufes ist Kraft Gesetzes der Kaufvertrag aufgelöst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hm. wie müsste das formuliert sein in den AGB´s ab wann die bestellung bindend ist?

Sollte in den AGB´s was stehen gibt es ein einheitliches Musterschreiben wie ein widerruf auszusehen hat oder reicht ein.. Hiermit widerrufe ich meine am xx.yy bestellte Ware ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Ich hatte mir was per Rechnung bestellt ... ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen?


Wenn ( aus Sicht des Käufers ) der Verkäufer den Abschluß eines Kaufvertrags angeboten hatte einschließlich des Angebots, den Kaufpreis erst nach Erhalt (der Ware bzw. der Rechnung) zahlen zu müssen -

dann wäre die "Bestellung" als Erklärung der Annahme des Verkäufer-Angebots zu verstehen, und die gegenseitige Verbindlichkeit ( d.h. der Kaufvertrag ) somit als geschlossen anzusehen.

Zitat:
nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird


Wenn ein verbindlicher Vertrag schon zustandegekommen sein sollte, dann wäre der Händler an die getroffene Vereinbarung gebunden.

Zitat:
ich solle per Vorkasse zahlen.


Das Gesetz besagt: Solange der Verkäufer nicht liefert, kann die Zahlung verweigert werden, und solange der Käufer nicht zahlt, darf die Lieferung verweigert werden.

Das Gesetz verpflichtet weder den Käufer, noch den Verkäufer zur Vorleistung. Eine Vorleistungspflicht kann daher NUR aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung bestehen. Wurde im Vertrag vereinbart, daß Vorkasse geleistet werden muß?

Zitat:
muß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche


Nur wenn im Fernabsatz-Vertrag verbindlich vereinbart worden wäre, daß Vorkasse geleistet werden muß - nur dann müßte die eigene Vertragserklärung widerrufen werden, wenn man sich von ihr (insbesondere von der Vorkasse-Verpflichtung) wieder lösen wollte.

Ansonsten wäre man zur Vorkasse eben NICHT verpflichtet und könnte vielmehr die Zahlung verweigern, solange noch nicht geliefert wurde!

RK

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#4
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Darf ich hier ein Link zu den AGB´s des Shops einsetzen das ihr da mal ein blick drauf werfen könnt ?

-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 11:47

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
.Ich hatte mir was per Rechnung bestellt nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird um das der Artikel geliefert wird solle ich per Vorkasse zahlen.

Steht vielleicht in der AGB was von Bonitätsprüfung drin?
Nicht wenige behalten sich vor, erst mal Auskünfte über den Kunden ein zu holen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Darf ich hier ein Link zu den AGB´s des Shops einsetzen das ihr da mal ein blick drauf werfen könnt ?

Mach mal. Dann hat man was konkretes zum diskutieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich hatte den Shop per Mail angeschrieben mit angabe meiner Kundenr. hab ich gefragt ob ich meine bestellung schriftlich widerrufen kann wenn ich die Zahlart nicht wünsche.

Als Antwort kam. Als netten gratis Hinweis hätte ich in der Betreffzeile noch eine Nr angeben sollen die ich aber auf dem Schreiben leider nicht entdecken konnte naja,.weiter steht... Stornierung wurde vorgenommen. Der Vertrag ist nicht zu zustande gekommen


Ist es damit für mich rechtlich abgegolten oder hätte das schriftlich erfolgen müssen um rechtssicher zu sein?

-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 13:43

-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 13:45

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Nein, weiter ist nichts nötig. Bestätigung gut aufheben

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Überhaupt kein Grund, sich einen Kopf zu machen. Du hast zwei Wochen Widerrufsfrist ab ZUSTELLUNG. Ich sehe nicht, wie da irgendwas passieren könnte.

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