Kauf eines Wagen mit einem Unfallschaden als Unfallfrei

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
goeast7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Kauf eines Wagen mit einem Unfallschaden als Unfallfrei

Kauf eines Wagen mit einem Unfallschaden als Unfallfrei. Angebot eines MB W124 Coupe über Mobile.de als Unfallfrei durch den Händler XXX. Händler bei mobile.de seit 2011.
Kontaktaufnahme mit dem Händler für einen Besichtigungstermin über die in der Anzeige angegebene Rufnummer. Vor Ort sind mehrere Personen die für mich offenbar zum Händler gehören. Herr A fuhr dann den Wagen zur Besichtigung aus der Fahrzeugreihe. Für die Probefahrt montierte er ein vorhandenes Rotes Kennzeichen.
Zu keiner Zeit kam der Hinweis das der Wagen von Privat oder im Kundenauftrag verkauft wird. Ich war immer im Glauben, dass ich vom Händler gekauft habe. Der Vertrag ging zwar nicht über den Händler, aber es war ein Mustervertrag vom KFZ Handwerk und für eine Firma. Der Vertragsvordruck ist kein richtiger Kaufvertrag, sondern ein Vordruck für „eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges."
Der Wagen hat ersichtliche Roststellen und eine Beschädigung an der Tür und an der Stoßstange hinten rechts. Die Probefahrt verläuft gut. Der Kauf erfolgt am 28.3.2015. Die Abholung des Fahrzeuges erfolgt am 2.4.2015. Bedingt durch die Osterfeiertage und Probleme mit dem Zündschloss, komme ich erst am Wochenende 18./19.4. zu den ersten Arbeiten am Wagen. Nach der Demontage der Kofferrauminnenverkleidung fiel mir das „pockige" Blech auf. Nach einer Demontage der Rückleuchte konnte ich dann deutlich sehen, dass der hintere linke Kotflügel nach einem Unfallschaden gespachtelt worden ist. Darauf wende ich mich an den Verkäufer wegen der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Er teilt mir aber mit, dass es ein Privatverkauf war und die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht findet sich aber im Vertrag nicht. Er habe den Wagen als Unfallfrei gekauft und dieses nur weitergegeben. Im Kaufvertrag ist Nein angekreuzt, auf die Frage: „Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt". Ich kann nicht wirklich glauben, dass er den Unfallschaden nicht erkannt hat, denn als er sich bei der Besichtigung meinen Wagen aus einer Entfernung von ca 5 Meter angeschaut hat, sagt er das mein Auto nachlackiert worden sein. Das war auch richtig. Er sagte später im Telefonat, dass er früher Lackierer gelernt hat. Außerdem hat der Händler, der Herrn A den Wagen verkauft hat, an Herrn A. von Händler zu Händler ohne Gewährleistung verkauft.
Habe ich einen Anspruch auf Rückabwicklung oder evtl. doch noch ein Widerrufsrecht? Kann ich Ersatzweise meine Ansprüche beim Händler anmelden? Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Da stellen sich doch ein paar Fragen:

Zitat:
Der Vertragsvordruck ist kein richtiger Kaufvertrag, sondern ein Vordruck für „eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges."

Und wenn ich das weiter verstehe:
Zitat:
Außerdem hat der Händler, der Herrn A den Wagen verkauft hat, an Herrn A. von Händler zu Händler ohne Gewährleistung verkauft.

Dann wäre es trotz Agenturgeschäft ein Kauf von gewerblich gewesen.
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebrauchtwagen-ratgeber/Auto-wird-im-Kundenauftrag-verkauft-worauf-Sie-bei-Vertragsabschluss-achten-sollten_53170

Scheint eben leider bei den Autohändlern ein beliebter Trick zu sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Bist du Unternehmer oder Privatperson?
Wer steht denn im Vertrag als Verkäufer?



Und das hier:

Zitat:
Er teilt mir aber mit, dass es ein Privatverkauf war

Zitat:
Er habe den Wagen als Unfallfrei gekauft

widerspreicht sich ja schon mal eklatant.
Sind diese Aussagen gerichtsfest nachweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goeast7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich bin Privatperson ( nenne mich mal Person W) und "Autokauflaie". Nachdem ich dem Verkäufer ( Person A) schriftlich über die Rückabwicklung des Vertrages informiert habe, teilte er mir am Telefon mit, dass er den Wagen als Privatperson an mich verkauft hat. Beim Verkaufsgespräch war das er nie ein Thema, ich hatte immer das Gefühl, dass ich den Wagen von dem bei mobile.de inserierenden Händler kaufe. Aufgrund der Angaben im Fahrzeugbrief konnte ich die Vorbesitzer ausfindig machen und mit dem Händler sprechen, der meinem Verkäufer A den Wagen verkauft hat. Dieser Händler hat meinem Verkäufer A den Wagen von Gewerbe zu Gewerbe unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft. Im Vertrag steht Verkaufer A handschriftlich im Vertragskopf mit dem Hinweis: " Bei obengenannter Firma ( Verkäufer) bestellt hiermit der Kunde ( Person W). Beim Verkaufsgespäch war mein Sohn mit vor Ort. Das Telefonat, indem mir Herr A. mitteilte, dass er den Wagen nicht zurücknimmt weil er als Privatperson verkauft hat, habe nur ich geführt.

-- Editiert von goeast7 am 17.05.2015 12:43

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Bei obengenannter Firma ( Verkäufer) bestellt hiermit der Kunde ( Person W).

Nun dann wäre diese hier genannte Firma der Verkäufer, und einfach diese Firma zur Rückabwicklung auffordern, jedoch in Schriftform, mit einer Kopie des Vertrages.
Wenn jetzt die Firma antworten würde, sie hätten das Auto an den Verkäufer verkauft, ist erwiesen das der Verkäufer hier nur das Agenturgeschäft als Vorwand betreibt um die Gewährleistung zu umgehen.

4x Hilfreiche Antwort

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