Kauf, Zwangsvollstreckung und Erbschein...

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
wuschel2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf, Zwangsvollstreckung und Erbschein...

Kann mir jemand bei der wirren Geschichte helfen?
Der Vater stibt, die uneheliche einzige Tochter bekommt einen Erbschein. Der Vater vererbt ein Grundstück, auf dieses wird eine Briefhypothek aufgenommen. Es kommt zur Zwangsversteigerung des Grundstücks. Dann wird ein Testament gefunden, indem die Freundin des Vaters alles erbt. Das Gericht will den Erbschein zurück. Die Tochter verkauft daher schnell 2 Maschinen. Einmal eine Maschine, die nur nachts auf dem Grundstück steht, sonst woanders eingesetzt wird und zum anderen einen Traktor. Der Käufer weiß da noch nichts vom Erbschein. Die eine Maschine nimmt er gleich mit, der Traktor soll erst repariert werden. Der käufer holt den Traktor nach Zustellung des Zwangsversteigerungsbeschlusses ab, diesmal zeigt ihm die Tochter den Erbschein. Das Grundstück wird versteigert und das auch ins Grundbuch eingetragen. Zuvor kam ein Schreiben vom Gericht, welches leider nicht geöffnet wurde und abhanden gekommen ist.
Kann derjenige, der den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erhalten hat, die Herausgabe beider Maschinen vom Käufer verlangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Letzten Ende wird es darauf ankommen, ob der Käufer das Eigentum an den Maschinen gutgläubig erworben hat und inwieweit § 1120 BGB ggf. entgegen steht. Das ist eine umfassende Prüfung, bei der man alle Einzelheiten und insbesondere auch die genauen Zeitangaben benötigt. Außerdem kommt man hier auf einen Umfang, der schon fast für eine Klausur im Examen reicht. Das wird sich in einem Laienforum wohl kaum klären lassen.

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#2
 Von 
wuschel2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer war gutgläubig. Wonach würde sich dann der Anspruch richten? Dementsprechend (1120) dürfte der Käufer doch die Maschine, die da nur nachts untergestellt war, behalten? Nur der Traktor könnte zurückgefordert werden, oder? Auch wenn der Käufer von alledem nichts wusste? Aus welchen §§ würde sich dann ein Anspruch von dem, der das Grundstück ersteigert hat, gegen den Käufer richten?? Dazu hab ich im BGB bsp.weise ncihts gefunden.

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