Person A und Person B wohnen in einer Reihenhauszeile nebeneinander. Da es dort sehr viele Katzen und Marder gibt, hat Person A einen Katzenschreck an seiner Haustürüberdachung angebracht. Der Katzenschreck gibt keine akustischen Signale ab die für das menschliche Ohr hörbar sind. Es leuchtet lediglich eine rote LED wenn sich eine Person, Katze oder Marder in deren Überwachungsbereich begibt.
Die Person B stört sich daran, dass jedes mal wenn sich jemand im Überwachungsbereich befindet, die rote LED leuchtet. Obwohl Person A der Person B erklärte es sei ein Katzenschreck, rief B die Polizei und bezeichnete den Katzenschreck dort als Kamera.
Die Polizei kam und verbot Person A diesen Katzenschreck an der Haustürüberdachung anzubringen.
Ict es tatsächlich nicht erlaubt so einen Katzenschreck anzubringen, außer der leuchtenden LED wir doch niemand gestört. Es können doch keine Bilder gefertigt werden.
Die Polizei riet Person B nach evtl. Einstellung der Strafanzeige einen Anwalt zu nehmen und Person A auf Unterlassung zu verklagen.
Katzenschreck erlaubt oder doch nicht ???
21. Februar 2017
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Frage vom 21. Februar 2017 | 13:01
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Katzenschreck erlaubt oder doch nicht ???
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2017 | 15:08
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDie Polizei kam und verbot Person A diesen Katzenschreck an der Haustürüberdachung anzubringen. :
Ich hätte mal nach der rechtlichen Grundlage dazu gefragt, bitte mit der zusammen in der steht, dass ich keine Bewegungsmelder auf meinem Grundstück anbringen darf.
ZitatDie Polizei riet Person B nach evtl. Einstellung der Strafanzeige einen Anwalt zu nehmen und Person A auf Unterlassung zu verklagen. :
Darauf würde ich es, sofort nachdem ich den Katzenschreck montiert hab, ankommen lassen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2017 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (38486 Beiträge, 14014x hilfreich)
Zumal die Polizei da gar nichts verbieten kann. Wirklich nicht. Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Frage. Die ist woanders zu klären.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 21. Februar 2017 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120337 Beiträge, 39878x hilfreich)
Wäre es eine Kamera, hätte die Polizie einschreiten können.
Aber bei einem Bewegungsmelder nicht. Nur hat halt nicht jeder Bürger und jeder Polizist eine ausreichende technische Grundlbildung.
Von daher sehe ich auch eine Unterlassungsklage als erfolgls an.
#4
Antwort vom 21. Februar 2017 | 16:43
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Um weiteren Ärger mit dem Nachbarn aus dem Weg zu gehen, einfach die rote LED mit etwas Isolierband abkleben und schon sollte sich der Nachbar nicht mehr gestört fühlen.
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