Katzenschreck erlaubt oder doch nicht ???

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hans03
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Katzenschreck erlaubt oder doch nicht ???

Person A und Person B wohnen in einer Reihenhauszeile nebeneinander. Da es dort sehr viele Katzen und Marder gibt, hat Person A einen Katzenschreck an seiner Haustürüberdachung angebracht. Der Katzenschreck gibt keine akustischen Signale ab die für das menschliche Ohr hörbar sind. Es leuchtet lediglich eine rote LED wenn sich eine Person, Katze oder Marder in deren Überwachungsbereich begibt.
Die Person B stört sich daran, dass jedes mal wenn sich jemand im Überwachungsbereich befindet, die rote LED leuchtet. Obwohl Person A der Person B erklärte es sei ein Katzenschreck, rief B die Polizei und bezeichnete den Katzenschreck dort als Kamera.
Die Polizei kam und verbot Person A diesen Katzenschreck an der Haustürüberdachung anzubringen.
Ict es tatsächlich nicht erlaubt so einen Katzenschreck anzubringen, außer der leuchtenden LED wir doch niemand gestört. Es können doch keine Bilder gefertigt werden.
Die Polizei riet Person B nach evtl. Einstellung der Strafanzeige einen Anwalt zu nehmen und Person A auf Unterlassung zu verklagen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Hans03):
Die Polizei kam und verbot Person A diesen Katzenschreck an der Haustürüberdachung anzubringen.


Ich hätte mal nach der rechtlichen Grundlage dazu gefragt, bitte mit der zusammen in der steht, dass ich keine Bewegungsmelder auf meinem Grundstück anbringen darf. ;)

Zitat (von Hans03):
Die Polizei riet Person B nach evtl. Einstellung der Strafanzeige einen Anwalt zu nehmen und Person A auf Unterlassung zu verklagen.


Darauf würde ich es, sofort nachdem ich den Katzenschreck montiert hab, ankommen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Zumal die Polizei da gar nichts verbieten kann. Wirklich nicht. Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Frage. Die ist woanders zu klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wäre es eine Kamera, hätte die Polizie einschreiten können.

Aber bei einem Bewegungsmelder nicht. Nur hat halt nicht jeder Bürger und jeder Polizist eine ausreichende technische Grundlbildung.

Von daher sehe ich auch eine Unterlassungsklage als erfolgls an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Um weiteren Ärger mit dem Nachbarn aus dem Weg zu gehen, einfach die rote LED mit etwas Isolierband abkleben und schon sollte sich der Nachbar nicht mehr gestört fühlen.

3x Hilfreiche Antwort

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