Katzenkauf Schutzvertrag von privat

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
toni66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Katzenkauf Schutzvertrag von privat

Hallo zusammen

kurz zu mir und meiner Familie. Uns wurde vor etwa einem Jahr unser Hund auf seiner Gassitour vernichtet. Seither haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Hunde (Jetzt auch Katzen) aus Tötungstationen, als Pflegefamilie auf zu nehmen bis sie vermittelt worden sind.

Vor ca. 3 Monaten hatten wir die Idee uns 2 (Pärchen) Langhaarkatzen zuzulegen, da wir gerne mal kleine Langhaarbabys hätten.

Ich hatte dann auch was privat gefunden. Dort mußte ich dann volgenden (Schutz)Vertrag unterschreiben:
Name/Adresse und das ich wenn ich die beiden dann nicht mehr möchte der Exbesitzerin zurückgeben muß. Und der Kaufvertrag wurde darauf festgelegt.

Nach etwa 6 Wochen, den beiden Katzen + andere ging es gut, merkten wir das solche Langhaarkatzen nicht nur einen guten Platz brauchen, sondern auch Pflege (Haare kämmen). Im Netz in verschieden Foren hatten wir gelesen das so ein Vertrag, wenn von Privat und auch ein Bezahlbetragbetrag vorkommt, nichtig wäre.

Also hatten wir neue Besitzer gesucht und die beiden wieder verkauft.

Jetzt meldet sich die Exbesitzerin und will die Katzen wieder.
Ich erzählte ihr anfangs die wären beide gestorben aber nach einiger rechersche hat sie unsere Anzeigen im Netz gefunden, weis nun das wir sie verkauft haben und will uns jetzt anzeigen.

Wie was muß ich jetzt da rechnen ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Also in diesem Fall glaube ich das es durchaus möglich ist das die Frau die Rückgabe verlangt. Ich gehe davon aus das in dem Vertrag auch geregelt ist was ihr an Geld wieder bekommen hättet.
Weiter gehe ich davon aus, das ihr beim Verkauf einfach mehr bekommen habt als ihr von ihr zurück bekommen hättet und es deshalb auch so gemacht habt.

ZU EUCH ALLGEMEIN:
Ihr habt es euch zur Aufgabe gemacht Hunde aus Tötungsstationen als Pflegefamilie zu übernehmen bis diese vermittelt sind.
Soll hier einer Danke sagen???
Sowas machen viele, aber bei euch macht es den Eindruck, alle paar Wochen/Monate ein neues Vieh ist ja auch spannender als immer das selbe. Viele Kosten werden übernommen und man kann sich als Retter der Nation aufblasen...
Ich habe auch zwei Hunde aus der Tötung (Ausland) und einen aus dem TH, aber ich gebe ihnen ein Zuhause in dem sie tatsächlich auch gebürstet werden.

Das mit den Katzen ist der Witz schlechthin. Weil wir mal Langhaarwelpen haben wollten (bleiben ja auch so lange Welpen). Dann habt ihr gemerkt das man diese bürsten muss. Oh wie clever, sowas ist einem vorher ja nicht klar.
Also entledigt man sich der "aufwedigen Viecher" und nimmt dafür dann halt mehr als man bei Rückgabe bekommen würde.

Zu allem Überfluss geht man in ein Forum und hofft für seinen rücksichtslosen und pflichtvergessenden Umgang mit Tieren noch eine gute Rechtsberatung zu bekommen. Weil man sich nicht an einen Vertrag halten möchte, der die Tiere vor solchen Leuten wie euch schützen soll.

Ich hoffe es gibt für die Dame eine Rechtsgrundlage und ihr dürft zumindestens Strafe/Entschädigung zahlen.












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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ohne den genauen Wortlaut des "Schutzvertrages" kann man hierzu nichts konkretes sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Allgemein kann man sagen: ein Vertrag mit Vorkaufsrecht für den VK im Falle eines Wiederverkaufs ist grundsätzlich zulässig.

Ob im Einzelfall der Wortlaut des Vertrages zu einer Nichtigkeit führt, wird man schauen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

da ihr einen kaufvertrag, nennen wir ihn schutzvertrag, abgeschlossen habt und nun
nicht erfüllt habt, müsst ihr mit konsequenzen von seiten eures vertragspartners (verkäufer) rechnen.
züchter, tierheime... nennen ihre kaufverträge oftmals schutzvertrag um nochmal
mit dem wort "schutz" auf einen bestimmten punkt aufmerksam zu machen.
eine "pflegefamilie" für tiere sollte es aber besser wissen.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Der Verkäufer kann die Tiere lt Vertrag zurück fordern,
da diese ohne sein Wissen weiter veräußert wurden.
Als "Tierliebhaber " solltest du über Sinn und Unsinn von solchen
Kaufverträgen ( Schutzverträgen) aber bescheid wissen. ;)


-- Editiert am 19.01.2010 13:19

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toni66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Das finde ich auf etlichen Seiten, wenn ich nach Schutzvertrag google:

"Auf keinen Fall" aber dürfen Sie eine schriftliche Bestätigung geben, daß Sie Ihr Tier gegen Bar abgegeben haben, denn dann zählt es als "verkaufte Sache" auf die Sie keinerlei Anrecht mehr haben!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@toni66, ich weiß zwar nicht wo du dieses her hast, aber wie schon gesagt:
Vertrag ist Vertrag! Ein genannter Schutzvertrag ist auch ein Vertag, deren beide
Parteien ( Verkäufer und Käufer) nach Unterzeichnung einzuhalten haben.
Natürlich gehöhren dir die Katzen, weil du sie käuflich erworben hast, aber die Bedingungen (Klausel) mußt du trotzdem einhalten.
Ich gehe auch davon aus, daß du zu nichts gezwungen wurdest! ;)
Bemerkung: wenn ich einen Kaufvertrag "Weihnachtsmann" nenne muß ich ihn trotzdem einhalten. :???:
Es kommt in erster Linie auf den Inhalt eines Vertrages an.
Bei einigen Tierheimen und Züchtern ist es nun mal so, daß die ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen um den Erwerbern von Tieren eine "klare Ansage" auf den Tisch legen zu können.



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-- Editiert am 21.01.2010 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Spielt doch keine Rolle, denn ihr habt ein Vorkaufsrecht zu einer bestimmten Summe ausgemacht und ihr habt dagegen verstossen.

Ihr müsstet die Katzen dann ja auch nicht kostenlos wieder abgeben. Es kann sein, das ihr zumindest eine Art Entschädigung aufbringen müsst, was ich persönlich schon ok finden würde, so hätte das Bereichern an den armen Tieren nicht funktioniert.

Wenn man ein Haus verkauft und sich das Vorkaufsrecht sichert, dann kann der neue Eigentümer es auch nicht einfach verkaufen, sondern muss zumindest die Zustimmung des alten Eigentümers haben und so ein Haus kostet auch Geld und es ist gültig. Wenn du also schon mit Tieren als Sache kommst, bei Sachen ist das durchaus üblich und machbar.

Aber es ist ja schön zu lesen, das ihr "Tierschützer" froh zu sein scheint, eine (nach eurem Erachten) Möglichkeit der Umgehung gefunden zu haben. Ich würde mit dieser Problematik einfach mal zu dem Verein gehen, bei dem ihr Pflegestelle macht. Ihr solltet euch aber nicht wundern, wenn ihr dann kein Tier mehr bekommt. Denn selbst wenn der Vertrag ungültig wäre, habt ihr Menschlich schwere Defizite.



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