Katzen und Schönheitsreparaturen

8. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Katzen und Schönheitsreparaturen

Hallo,
in unserem Mietvertrag ist nicht geregelt, wer die Schönheitsreparaturen auszuführen hat ( also gilt wohl, der Vermieter hat dies zu tragen).
Problem: meine Katzen haben im Laufe der inzw. über 10 Jahre Mietdauer die Tapeten etwas "nachbehandelt", sprich, es sind stellenweise Kratzspuren vorhanden.
Wir werden dieses Jahr ausziehen. Müssen die Tapeten von uns ersetzt werden ( trotz im 1.Satz genannter Situatio) oder sind sie nach dieser Zeit "abgewohnt" ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dapusher
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mich auch interessieren!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silvi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

...mich auch!!
Haben in unserer Drei-Zimmer-Wohnung sowohl Flur, als auch Wohnzimmer und Kinmderzimmer erst im Winter 2001/2002 tapeziert und gestrichen (Rauhfaser 2 x hellgelb und 1 x hellblau). Nach meiner Kündigung zum 31.07. hat sich der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) die Wohnung schon angesehen und befunden, daß die (nur im Flur an einer Ecke) vorhandenen Kratzspuren, die nicht wirklich ins Auge fallen, wenn man den dunklen Flur betritt, neu zu streichen ist. Müssen wir das tatsächlich, der Farbton ist nämlich nicht mehr vorhanden... Ansonsten sieht`s aus wie neu!!
Laut Mietvertrag ist die Diele nur alle 5 Jahre neu zu streichen.

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