Kassenmanko

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
hexe 2207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kassenmanko

Hallo ihr lieben,
in meiner Firma ist jetzt das Geschäftsjahr zu ende. Vor einer Woche wurde ich in Büro geholt und dann wurde mir erzählt das ich "zu hoch im Manko bin" und mir deshalb Überstunden abgezogen werden(im Vertrag seht nichts). Weiß jemand ob das korrekt ist.
Hoffe auf baldige Antwort
Eure Hexe 2207

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
benutze mal die Suchfunktion oben und gebe dort "Mankogeld" ein.
Dasselbe funktioniert auch gut bei Google und anderen SM.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Was heißt Kassenmanko?
Fehlt Geld aus der Kasse? Das hätte doch schon früher auffallen müssen, oder?

Jedenfalls glaube ich nicht, das Überstunden abgezogen werden dürfen.

Evtl. Forderung der Beträge, aber nicht einfach Stundenabzug.

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#3
 Von 
hexe 2207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kassenmanko
nach Dienstschluß werden die Kassen Abgerechnet und zur Bank gebracht. Einen Tag später bekommt die Abrechnung meine Chefin und rechnet nach und wenn zu wenig oder auch zu viel in der Kasse war bekommen wir es ins Manko geschrieben. Ende des Geschäftsjahr dürfen wir nicht über einen bestimmten Betrag drüber sein.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gleichwohl bleibt die frage, was denn vorgesehen / vereinbart ist für den fall, dass diese grenze überschritten ist.
m.e. muss es dem AN freigestellt sein, wie er das manko ausgleicht. so weit ich weiß, gibt es ja auch versicherungen dafür (oder dagegen), in anderen fällen mag es die schonendste art sein, das manko mit pluszeiten aufzurechnen.

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Diese Art der Abrechnung von Kassen ist mir in meiner über 46 jährigen Arbeit im Handel noch nicht unter gekommen. Wenn Du als Kassiererin Geldbeträge kassierst, dann wird der Kauf registriert. Anhand der Bonrolle wird dann am Abend der Betrag ausgewiesen, den Du in der Kasse haben musst. Wenn dieser Betrag stimmt, dann wird doch von dem , der die Kassenabrechnung mit Dir macht, der erhaltene Betrag quittiert und Du unterschreibst ebenfalls. Kleinere Plusbeträge können mal auftreten und sind nicht beachtenswert. ( bis 10 Cent )Bei Fehlbeträgen in der Kasse muss sofort bei der Abrechnung reagiert werden. Es muss doch klare Regeln geben, ob dann durch den Kassierer der Betrag erstattet werden muss oder nicht. Was die Bank am nächsten Tag damit zu tun hat, ist mir schleierhaft. Das Abziehen von Überstunden geht gar nicht.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/134433/

Bitte mal nachlesen. Eine einseitige sog. "Mankoabrede" die den AN verpflichtet, Differenzen der Kasse auszugleichen ohne Gegenverpflichtung des AG ist unverhältnismäßige Benachteiligung des AN und hat deshalb keinen Bestand, wenn der Fall vor Gericht kommt.
Die Haftung gilt regelhaft nur bis zur Höhe des vom AG gezahlten Mankogeldes.

Also Überstunden zu verrechnen mit Kassendefizit geht gar nicht.

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#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn Du die Abrechnung nicht machst, wie willst Du bzw. der AG wissen, daß Du das Minus verursacht hast.

Eine Abrechnung hat in Deinen Beisein zu passieren, bzw. durch Dich.

Ich würde gegen diese Vorgehen Einspruch einlegen und ggfs. mit dem Arbeitsgericht drohen.

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