Kaskoschaden: Vorsicht bei der Schadensmeldung
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Grundsätzlich deckt die Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug, jedoch ohne Gepäck bzw. Ladung. Dabei hat der Fahrzeugbesitzer die Wahl zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung. Letztere umfasst einen Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasschäden und Schäden an Kabeln sowie Schläuchen.
Ist ein Kaskoschaden eingetreten, ist eigentlich vom Versicherer kein Verschulden zu prüfen. Allerdings wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
Von daher will jedes Wort bei der Meldung eines Kaskoschadens wohl überlegt sein. Denn immer mehr Versicherer versuchen aufgrund der Schadensmeldung, ihren Kunden grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.