Gibt es Voraussetzungen, unter denen ein eigentlich nichtiges Wettbewerbsverbot (z.B. bei vertraglich nicht vereinbarter Karenzentschädigung) durch andere Vertragbestandteile zu einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot wird?
Als Beispiel eine mögl. Formulierung aus dem Arbeitsvertrag einer Assistenzärztin:
§ X - Konkurrenzverbot
Der angestellten Ärztin ist es untersagt, sich innerhalb von 2 Jahren nach Austritt aus der Praxis in einem Radius von 5 km Luftlinie vom Praxisstandort niederzulassen oder die Zulassung zur Kassenpraxis zu beantragen. Der gleiche Zeitraum sowie die gleiche räumliche Entfernung gilt für die Behandlung von Privatpatienten.
Das Niederlassungsverbot gilt auch für eine vergleichbare Tätigkeit mit ambulantem Liquidationsrecht an einem Krankenhaus, in einem ambulanten Institut, in einem medizinischen Versorgungszentrum und bei Vertreter-/Assistententätigkeit bei konkurrierenden Kollegen im geschützten Gebiet.
Vertretungen in diesem Umkreis sind nur für maximal 8 Wochen pro Jahr erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Vertretungen in der Praxis der Arbeitgeberin.
Anmerkung:
Eine Karenzentschädigung ist im weiteren Arbeitsvertrag nicht enthalten.
-----------------
""
Karenzentschädigung u. nichtiges Wettbewerbsverbot
19. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2013 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Karenzentschädigung u. nichtiges Wettbewerbsverbot
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. März 2013 | 19:14
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Wenn eine Klausel "nichtig" ist, gilt sie als nicht geschrieben, nicht existent; eine nur "eigentlich" nichtige Klausel gibt es nicht.
Ansonsten erfragst du Rechtsberatung - die aber ist hier im Forum nicht möglich, noch erlaubt.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten