Eine GmbH & Co KG ging 2003 in die Insolvenz. KOMM ist/war als Kommandidist an der KG beteiligt, mit einer Einlage von rund 9000 Euro = 9%.
Auf diese Einlage wurden ihm, (da Gesellschafterdarlehen) lt. Gesellschaftervertrag Zinsen gezahlt (von der Firma), also auf das vom Insolvenzverwalter geführte Gesellschafterkonto gebucht.
KOMM hat darauf jedes Jahr Kapitalertragsteuer gezahlt; mit dem Hinweis vom Finanzamt, dass er diese Steuer letztlich nach Abschluss der Insolvenz voraussichtlich wieder zurück erhält.
Nun hat das Finanzamt tatsächlich die Steuer wieder gutgeschrueben, ABER:
Jetzt verlangt der Insolvenzverwalter diese Erstattung als Teil der Insolvernzmasse von KOMM wieder!!!! Er beruft sich dabei auf verschieden Gerichtsurteile, die ich auch raussuche, wenn gewünscht.
KANN DAS OK sein?
Schließlich hat KOMM ja den Betrag von seinem Privatvermögen ans Finanzamt gezahlt, nicht vom Gesellschafterkonto. Die Zinsen hat KOMM nicht gesehen und wir sie auch nie erhalten. Die Steuer hat die Firma/Insolvenzmasse NIE gezahlt..
Danke für Info!
-----------------
""
-- Editiert komm9 am 31.01.2013 16:35
-- Editiert komm9 am 31.01.2013 18:21
Kapitalertragsteuererstattung & Insolvenzmasse
31. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2013 | 15:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 5x hilfreich)
Kapitalertragsteuererstattung & Insolvenzmasse
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Juli 2013 | 17:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 5x hilfreich)
Keiner eine Ahnung?
-----------------
""
#2
Antwort vom 16. Juli 2013 | 10:04
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Die Urteile wären wahrscheinlich hilfreich. Angabe von Gericht, Datum, Aktenzeichen reicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Insolvenzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juli 2013 | 10:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 5x hilfreich)
Landgericht Freiburg 3.8.1999 - 12 O 39/99
BFH, Urteil vom 9.11.1994 I R 5/94
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.344
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten