Kanzlei Waldorf Frommer versendet gleichzeitig Abmahnungen für Filme "Olympus Has Fallen" und "Redemption"!

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Kanzlei Waldorf mahnt für Auftraggeber Universum Film GmbH wegen Filesharing ab

Derzeit verschickt Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an den Filmen "Olympus Has Fallen" und "Redemption".

Was ist eine Abmahnung und warum habe ich eine solche erhalten?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer illegales Filesharing vorgeworfen. Vorliegend soll der Betroffene gleich zwei Filme - "Olympus Has Fallen - Die Welt in Gefahr" und "Redemption - Stunde der Vergeltung" - innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten haben und somit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Johannes von Rüden
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Rechtsanwalt
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Tel: 030 / 200 590 770
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Regelmäßig können sich die Anschlussinhaber diesen Vorwurf nicht erklären. Sie sind sich zwar bewusst etwas auf einer Tauschbörse heruntergeladen, aber nicht angeboten zu haben. Hierzu ist aber zu sagen, dass durch das Herunterladen einer Datei automatisch die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, für die anderen Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen erfolgt jedoch widerrechtlich, sofern der Urheber bzw. Rechteinhaber nicht eingewilligt hat. Genaueres zu diesem Thema erfahren Sie auch hier: http://www.abmahnhelfer.de/heruntergeladen-ja-aber-doch-nichts-angeboten.

Die Abmahnung stellt die Reaktion auf die begangene Urheberrechtsverletzung dar und enthält die Aufforderung an den Abgemahnten zukünftig die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers nicht mehr zu beeinträchtigen. Außerdem wird eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit angeboten. Dazu wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und zum anderen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Vorliegend fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.481,30 Euro. Diese Summe setzt sich aus dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro pro Film (also 1.200,00 Euro insgesamt) und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 281,30 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Actionthrillers "Olympus Has Fallen - Die Welt in Gefahr" und dem Actionfilm "Redemption - Stunde der Vergeltung" erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall in Panik geraten. Stattdessen sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen ernst nehmen und beherzigen:

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie keine übereilten Schritte vornehmen, da Sie sich so Ihre Verteidigungsalternativen selbst abschneiden könnten. Wenn Sie beispielsweise den geforderten Betrag voreilig zahlen, ist eine Verhandlung bezüglich der Höhe des geforderten Betrags nicht mehr möglich.

Daher sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser sollte die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die in Ihrem Fall bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Es ist davon abzuraten die mitgeschickte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist meist viel zu weitgehend und zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert. Deshalb sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abfassen lassen. Nicht empfehlenswert ist hier die Verwendung einer Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Muster sind häufig ungenau und passen nicht auf Ihren Einzelfall. 

Ob und in welchem Umfang Sie haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist zum Beispiel möglich, dass sich Ihre Haftung nur auf die Rechtsanwaltskosten beschränkt. Dies ist der Fall bei einer sogenannten Störerhaftung. Entfällt dann noch die Haftung als Störer, ist es möglich die Forderung ganz abzuwehren. 

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 an und schildern Sie uns in unserem kostenlosen ErstgesprächIhren persönlichen Fall. Wir werden Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben, sowie ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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