Kanzlei Schutt, Waetke - Uhrheberrechtsverletzung - Emule

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Deus-Amoris
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanzlei Schutt, Waetke - Uhrheberrechtsverletzung - Emule

Hatt sich erlidigt - Löchen

-- Editiert von Deus-Amoris am 17.09.2007 21:39:27

Probleme mit dem Gewerbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stulli
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 6x hilfreich)

HI Leute

Also habe gestern einen Brief von Schutt u. Waetke erhalten ich soll am 17.9.06 das Computerspiel Call of Juarez zum Upload gestellt haben.
Erst mal ist es sehr Schwierig hier fälle zu finden von LEuten die gar nicht reagiert haben und wie es in den Fällen weiter gegangen ist.
Mein Fall dürfte für viele Leute sehr interessant sein !
In meinem Fall wurde kein Client angegeben nun ist es so das Emule eine freie Software ist der Source Code offen liegt wie zb im ExtremeMod..
und findige Menschen wie ich haben es geschafft haben emule so zu Programieren das ein Upload nicht möglich ist ganz egal wie hoch der Download auch sein mag Die User stehen zwar in Warteschlange kriegen aber nicht ein Byte !! Ich könnte das beweisen wenn ich dürfte und der Richter das auch verstehen würde Sicher ist es gegen die User regel nix up zu loaden aber ich habe eben aus diesem Grund das gemacht um nicht zu verbreiten also "muss man mir den Upload nicht beweisen ? eine Frage die ich hier nocht nicht oft gelesen habe !!
Nun kenne ich einen Diplom Informatiger den ich als Zeuge oder Sachverständigen im Falle einer Gerichtsverhandlung zu Entlasteun hin zu ziehen könnte.
Um Antworten wäre ich sehr Dankbar
Lasst euch nicht runter kriegen
Greets

-----------------
"So What ?"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bitte nicht crossposten. :spam:

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chrischan2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

ja, prima. aber mein fall geht noch ein stück weiter. wir (meine frau und ich) haben auch post von besagter kanzlei erhalten. aber: meine frau überlässt alles technische mir, und ich bin technisch und it mässig nicht so unterrichtet, um irgendwelche dateien ins netz zum download bereitzustellen. die behaupten doch glatt, dass wir irgendeine call of juarez datei ins netz gestellt haben sollen. jetzt: ehekrach, jeder beschuldigt den anderen....
Ich bin kurz davor diese kanzlei auf schadenersatz zu verklagen, auf verleumdung oder so. ausserdem wird meine person alle 2 jahre vom staat "geröntgt". ich bin auf nem flughafen tätig, wenn die ******* in meinen akten steht, ....(kündigung, etc. )
kann mir einer mal nen tip geben, wie ich mich da verhalten soll? :fight:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich bin kurz davor diese kanzlei auf schadenersatz zu verklagen, auf verleumdung oder so

Auf was denn nun?

> auf verleumdung

Weil sie *dir* einen Brief geschickt haben, der *dir* etwas vorwirft? Lies doch mal §§186 , 187 StGB . Ohne einen Dritten, gegenüber dem die Behauptung über dich aufgestellt wird, geht es nicht.

> auf schadenersatz

Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Daß deine Frau jetzt etwas öfter Migräne hat?

Interessanterweise sagst du gar nichts zur Berechtigung der Vorwürfe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chrischan2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Könnte mir daraus nicht schaden entstehen? Lies doch mal in meinem Artikel den letzten satz genauer durch. wie soll ich denen denn beweisen, daß in meinen 4 wänden keine illegalen sachen ablaufen? ich besitze kein call of juarez, weder als cd, noch als datei. desweiteren nutze ich keinerlei tauschbörsen. also: wie möchten die herren dann angeblich bei emule meine ip adresse rausbekommen haben? desweiteren: der fall soll schon 1 1/2 jahre zurückliegen, währe das nicht schon verjährt?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> also: wie möchten die herren dann angeblich bei emule meine ip adresse rausbekommen haben?

Entweder durch eine Verwechslung oder durch eine falsch aufgestellte Behauptung.

> der fall soll schon 1 1/2 jahre zurückliegen, währe das nicht schon verjährt?

Zivilrechtliche Ansprüche aus Urheberrecht verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis (also nicht mal zwingend nach 3 Jahren ab Verstoß).

> Könnte mir daraus nicht schaden entstehen?

Beantworte du mir das. Du willst doch Schadensersatz verlangen. Wenn du nicht mal selber weißt, welcher daraus entstehen *könnte*, welchen *konkreten* Schaden willst du dann ersetzt haben?

2x Hilfreiche Antwort

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