Kanzlei Sandhage versendet für Auftraggeber Sanitaer-Versand Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Sandhage, Sanitaer, Rechtsmissbrauch, Widerrufsbelehrungen
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Liegt durch massenweise Abmahnschreiben ein Rechtsmissbrauch i.S.d § 8 Abs. 4 UWG vor?

Wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen werden immer wieder eBay-Händler durch die Rechtsanwälte Sandhage im Auftrag der Firma Sanitaer Versand Ltd. aus Niederkrüchten, welche im Marktsegment Verkauf von Sanitärprodukten tätig ist, abgemahnt.

Konkret geht es dabei um Wettbewerbsverstöße in Widerrufsbelehrungen oder auch die angeblich unzulässige Werbung mit Garantien.

Die abmahnende Kanzlei Sandhage verlangt im Namen ihrer Auftraggeberin von den abgemahnten eBay-Händlern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der für die Aussprache der Abmahnung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen des Schadenersatzes in Höhe von 480,20 € (basierend auf dem Streitwert von 6.000,00 €).

Aufgrund der Vielzahl der versandten Abmahnungen drängt sich hier der Verdacht eines etwaigen Rechtsmissbrauches im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG auf.

Konkrete Hinweise bestehen (noch) nicht.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erreicht hat empfehlen wir:

  • die Abmahnung auf keinen Fall zu ignorieren,
  • die Frist zu beachten,
  • sich vor Fristablauf anwaltlichen Rat einzuholen,
  • die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben,
  • keine voreiliegen Zahlungen vorzunehmen und
  • keinen Kontakt zu Abmahnkanzlei aufzunehmen.

Übermitteln Sie uns das erhaltene Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.