Kanzlei 1x "Für&Wider" Mandant Interess.-konflikt?

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
law_and_order
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 7x hilfreich)
Kanzlei 1x "Für&Wider" Mandant Interess.-konflikt?

Hallo,

geht man einfach mal von einer hypoth. Fallkonstellation aus.

Angenommen A bevollmächtigt Kanzlei K nach einem Verkehrsunfall zur Wahrnehmung seiner rechtl. Interessen.

Während der laufenden Sache/Verfahrens, beauftragt jedoch zufällig, der Nachbar von A, Querulant Q, die Kanzlei K, zur Wahrnehmung seiner vermeintlichen Vorzugsrechte in der Nachbarschaft, (Parkrecht etc.), - welche er gar nicht hat - geltend zu machen. Zumindest möchte und versucht Q diese (außergerichtlich) irgendwie gegen A geltend zu machen.

Liegt hier ein Interessenskonflikt vor?

Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Liegt hier ein Interessenskonflikt vor?


Per se nicht; ein Anwalt/Kanzlei darf nur nicht beide Parteien in derselben Sache vertreten.

Solange der RA nicht in dem einen Fall Wissen nutzt, das er aus vertraulichen Informationen aus dem anderen Fall hat ("Ihr Gegner hat gar keinen Führerschein!"), ist das unproblematisch.

Im übrigen sind Anwälte auch Profis, die vertreten dich nicht in dem einen Fall schlechter, weil du in dem anderen deren "Gegner" bist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bist du sicher? Ich hätte schon Bedenken, wenn der Anwalt, den ich beauftragt habe, in anderer Sache meine Gegenseite gegen mich vertritt. Jedenfalls wenn es sich um einen Einzelanwalt handelt. Wenn es eine Sozietät ist, bei der der eine den einen Fall bearbeitet und der andere den anderen, wären die Bedenken nicht so groß. Aber auch dann würde ich der Kanzlei sagen, dass sie sich für eine Seite entscheiden soll. Es kann doch nicht sein, dass ich Post von denen bekomme, in der mir entweder was Nettes gesagt wird - in eigener Sache - oder Fristen gesetzt, Klagen angedroht werden oder sonstwas. Also dass das standesrechtlich in Ordnung ist, bezweifle ich. Aber vielleicht hat ja jemand nähere Kenntnisse, z.B. jemand aus der Anwaltschaft?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bist du sicher? <hr size=1 noshade>


Ja, das sehen BORA und die Rechtsprechung genau so.

quote:<hr size=1 noshade> Ich hätte schon Bedenken, wenn der Anwalt, den ich beauftragt habe, in anderer Sache meine Gegenseite gegen mich vertritt. <hr size=1 noshade>


Dann kannst du den Anwalt ja wechseln. Zulässig ist das jedenfalls.

quote:<hr size=1 noshade>Es kann doch nicht sein, dass ich Post von denen bekomme, in der mir entweder was Nettes gesagt wird - in eigener Sache - oder Fristen gesetzt, Klagen angedroht werden oder sonstwas. <hr size=1 noshade>


Doch, wie gesagt, Anwälte sind ja Profis, die haben ja keinen persönlichen Groll gegen dich, weil sie jemanden gegen dich vertreten.

quote:<hr size=1 noshade>Also dass das standesrechtlich in Ordnung ist, bezweifle ich. <hr size=1 noshade>


BORA §3 I:

"Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45 , 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war. "

Durch Umkehrung ergibt sich, daß die Vertretung in *unterschiedlichen* Rechtssachen völlig zulässig ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Na schön, dann mag es zulässig sein. Aber ich würde ihn trotzdem wechseln.

Doch, wie gesagt, Anwälte sind ja Profis, die haben ja keinen persönlichen Groll gegen dich, weil sie jemanden gegen dich vertreten.
Dass der Anwalt keinen persönlichen Groll gegen die Gegenseite hegt sehe ich auch so. Allerdings, wenn ich sehe, wie sich manche Anwälte mit ihrer Mandantschaft verbrüdern, habe ich gewisse Zweifel an der professionellen Distanz.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Allerdings, wenn ich sehe, wie sich manche Anwälte mit ihrer Mandantschaft verbrüdern, habe ich gewisse Zweifel an der professionellen Distanz.


Davon könntest du ja genau so zu Lasten deiner Gegenseite profitieren, wenn dem so wäre. ;)

quote:
wie sich manche Anwälte mit ihrer Mandantschaft verbrüdern


Ist mir jetzt bei meinen Anwälten noch nie passiert, und ich bin ein sehr sympathischer und kontaktfreudiger Mensch...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

und ich bin ein sehr sympathischer und kontaktfreudiger Mensch...
Och, das bin ich auch.

Ist mir jetzt bei meinen Anwälten noch nie passiert
Und wieder habe ich was falsch gemacht; ich habe nämlich keine Anwälte. Aber ich habe das Vergnügen, sie oft genug in freier Wildbahn in ihrem Verhalten beobachten zu können. Natürlich verbrüdern sich nicht alle, eher die wenigsten. Aber vielleicht kommt es auch auf die Kundschaft an.

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