Kann nicht arbeiten

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann nicht arbeiten

Hallo euch,
also, heute 4 Wochen nach ich meine Unterlagen beim Ausländerbehörde abgegeben habe war ich gesagt, "Sie bekommen kein Arbeitserlaubnis".
Ich komme aus Australien und habe schon 3 Arbeitsgenehmigungen gehabt, diesesmal ware es durch eine Zeitarbeitsfirma. Vor ich es abgegeben habe, rufte ich 2mals der Arbeitsamt an und fragte ob ich überhaupt für eine ZAfirma arbeiten darf, "Ja" hat die beide mir gesagt.
Die letzte Woche habe ich selbst versucht, herauszufinden wenn es fertig ist. Die Frau beim ZAfirma hat NIEMALS angerufen, ich habe sie die Durchwähle usw gegeben weil ich dachte, es war viel besser wenn Sie fragt nach aber sie hat es gar nicht gemacht.
Also, ich habe mit 18 verscheidenen leuten in der letzten 2 Tagen gesprochen, die Frau die für meine Arbeitserlaubnis zuständig sein soll ist seit nur 4 Wochen angestellt und irgendwie seit Montag in Urlaub. Heute habe ich mit Ihr Chef gesprochen, er hat gesagt, es ist gesetzlich verboten, einer Ausländer einzustellen als Leiharbeiter.
Also, die Arbeitsamt hat seit 4 Wochen gewusst dass ich durch Manpower eingestellt soll und ich musste die selbst fragen ob ich es überhaupt bekommen könnte. Nur wann ICH angerufen habe, sagten Sie mir "Nein".
Die Frau beim ZAfirma hat irgendwie auch "nichts davon gewusst". Also, jetzt habe ich kein Job, ich habe 4 Wochen verschwunden und habe eine Miete zuzahlen, wer hat hier dann Schuld, was kann ich tun?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Arbeitserlaubnis,

ich kann dir nicht sagen, wie das mit Zeitarbeitsfirmen und Ausländern ist.

Stelle deine Frage doch nochmal im Ausländerrecht!

Kann mir aber nicht vorstellen, dass du nicht bei einer Zeitarbeitsfirma als Ausländer arbeiten darfst. Wo ist da der Unterschied?

Viel Erfolg und weitere Antworten!

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Also,
ich habe mit der Teamleiter beim Arbeitsamt gesprochen, er hat mir selbst gesagt, "ist nur unsere Schuld" (dass Sie in 4 Wochen niemand kontaktiert hatten und gesagt, "Sie durfen nicht als Leiharbeiter arbeiten") und hat nur gesagt dass auf kein Fall, darf ein Ausländer einer Arbeitserlaubnis für einer ZAfirma bekommen, ist gesetzlich verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

hier ein Link:

<a href="http://www.bza.de/recht/aueg.php#172">hier klicken</a>

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@arbeitserlaubnis

welchen aufenthaltstitel hast du?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Stelle deine Frage lieber doch mal im Ausländerrecht.


Habe es nur kurz überflogen, aber ich lese daraus, dass du nur dann nicht bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten darfst, wenn du keinen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz hast. Hast du den?


Das Arbeitsamt hat doch von einer Arbeitserlaubnis gesprochen??? :crazy:


Ich kenne mich damit absolut nicht aus!





-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Also, auf jeder Arbeitserlaubnis, die ich schon bekommen habe, stehts:

"§ 7 Abs. 1 Satz 3 AufetnhG
Selbständige Tätigkeit nicht gestattet. Unselbständige Beschäftigung nur gem. § 34 BeschV als XXXXXXXXXXXXXXXXx bei Fa. XXXXXX, ADRESSE im Bezirk der Arbeitsagentur XXXXX gestattet".

Da ich schon die Aufenthaltstitel habe, (dass bekomme ich jedes Jahr erneut am 26.01. (ich bin am 26.01.2006 nach Deutschland gekommen)) verstehe ich überhaupt nicht was ist dann hier los, darf ich oder darf ich nicht für eine ZAfirma arbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Leute, was kann ich jetzt tun?

Ich habe die ZAfirma heute kontaktiert und jetzt will die Frau mir einfach vermitteln, Sie verlangen Geld, mehr wollen Sie nicht, Sie machen keine Anrufe, Sie fragen überhaupt nicht nach und ich habe die schnauze voll gehabt, ich will nichts mehr mit die Firma zutun. Ich will dass Sie kein Geld wegen mir bekommen und auch es funktioniert nich durch Vermittlung.

Jetzt bin ich seit 5 Wochen arbeitslos, wenn die Frau Ihre Tätigkeitsbeschreibung gekannt hat, hat sie im Voraus gewusst dass ich bei einer ZAfirma nicht arbeiten könnte.

Also, habe ich dann irgendwelche rechtliche Gründen es weiterzunehmen. Ich meine, ich bin jetzt um €1400 ärmer, muss wie jeder eine Miete zahlen und essen kaufen, kann ich Geld von der ZAfirma verlangen. Arbeitsvertrag habe ich nicht aber ich und die ZAF haben die Unterlagen für meine Arbeitserlaubnis gemeinsam unterschreiben, bedeutet dass dann was?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen