Kann man einen Neubau verkaufen oder gibts da eine Wartefrist?

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.08.2009 11:43:44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann man einen Neubau verkaufen oder gibts da eine Wartefrist?

Hallo, kann ich ein in 2007 neu gebautes Haus jetzt verkaufen, oder muss ich da irgendwelche Zeiten einhalten? Das die Bank dann Vorfälligkeitszinsen will, weiß ich aber ansonsten müsste das doch möglich sein oder?
Danke für eine Info

A. :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Man sollte der Eigentümer sein, dann geht das. Warum denn nicht

K

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Selbstverständlich kann der Eigentümer seinen Grundbesitz verkaufen wann er will, die Frage ist, ob dies steuerlich ratsam wäre.

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Spekulationssteuer... Was ist aber, wenn man beim Verkauf keinen Gewinn erzielt...?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...wenn beim Verkauf kein Gewinn erzielt wird, wird auch keine Spekulationssteuer fällig.

(Sinniger Weise muss man nur den Gewinn versteuern, einen Verlust kann ich aber nicht steuerlich wirksam anrechnen).

JoKu

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ok, klar.. Was ist, wenn (grob gerechnet):

Man kauft eine Wohnung für ca. 230.000,-

Man investiert ca. 30.000,-

Nach 3 Jahren wird man die Wohnung für 270.000,- los.

Versteuert man 10.000,- oder 40.000,-?

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

:forum: - eher Steuerrecht. Ich würde in diesem Fall sowieso den Sachbearbeiter vor Ort ansprechen.

Vielleicht kannst du auch die Vorfälligkeitsentschädigung sparen, wenn der Käufer in deinen Darlehensvertrag einsteigt.
Was mich wundert - Neubau und dann € 30.000,- investiert? Oder ist dies Einbau Küche usw.?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...in dem Beispiel von Dinsche versteuert man nur 10.000 EUR. Ich würde sogar die Vorfällgkeitsentschädigung als gewinnmindernde Ausgabe anrechnen.

Gruss, JoKu

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, mit Steuerrecht natürlich auch, aber das Thema liegt doch eh dazwischen.

Angelina hat eben eine Frage gestellt, die mich auch schon länger beschäftigt. Gründe müssten bekannt sein, wenn man meine Geschichte kennt :(

In meinem Fall handelt es sich nicht um einen Neubau (1965), wobei meine Wohnung im Jahr 2000/2001 aufgestockt und kernsaniert wurde, also schon recht neu ist. Nur hat der Vorbesitzer an manchen Dingen gespart, die ich habe einbauen lassen (el. Rollos, Einbauschränke, Duschabtrennungen, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etc.), und das hat mich in den letzten 2 Jahren eben sehr viel gekostet. Selbstverständlich würde ich deswegen schon meine Wohnung nicht für den mir gezahlten Kaufpreis anbieten/verkaufen.

Meine Überlegung ist ein Objekttausch. Jetzige Wohnung so gut wie möglich verkaufen, dann eine Neue kaufen und den Darlehensvertrag mitnehmen/übertragen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Für ein selbstgenutztes Haus fällt keine Spekulationssteuer an.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12308.08.2009 11:43:44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

@sika0304: Das geht???? Ich meine, dass ein potentieller Käufer in meinen Kreditvertrag einsteigt? Das wäre ja die Lösung............!!!! Das würde viele Probleme lösen!
Danke für mehr Info hierüber

A.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Das geht???? Ich meine, dass ein potentieller Käufer in meinen Kreditvertrag einsteigt?

Wenn die Bank mitspielt, dann geht das.

3x Hilfreiche Antwort

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