Hallo Zusammen,
Es wundert mich immer den Gesetz von der Gesellschaft,
z.B für die Gründung einer AG braucht man mind. 50.000 Euro, nur 1/4 davon ist aber bei der Gründung einzuzahlen, also nur 12.500 Euro.
Ein Pflicht auf Nachzahlung besteht - gemäß meines Wissens - nur in fälle der Insolvenz, sonst ist alles problemlos!
Wenn das stimmt das ist auch ein Vorteil gegenüber die GmbH, für GmbH braucht man mind. 25000 Euro aber man muss bei der Gründung mind. 1/2 davon einzahlen.
Also theoretisch man kann eine 100.000 Euro AG gründen und nur 25,000 Euro einzahlen.
Was man am Ende in der Handelsregister oder Bundesanzeiger Einträge sieht ist das auf dem Gesellschaftsvertrag stehende und nicht eingezahlte Kapital.
Funktioniert es wirklich so ? besteht Verpflichtungen auf der Einzahlung der Startkapital.
Beste Grüße
Kann man eine AG mit 12,500 Euro gründen ?
20. April 2015
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Frage vom 20. April 2015 | 19:28
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 7x hilfreich)
Kann man eine AG mit 12,500 Euro gründen ?
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. April 2015 | 18:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 7x hilfreich)
Zitat:Das ist aber letztlich unerheblich, denn für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die Gesellschaft, und die haftet mit ihrem gesamten Vermögen, das man ohnehin nicht aus dem HR ersehen kann.
genau das was ich eigentlich meinte mit
Zitat:Ein Pflicht auf Nachzahlung besteht - gemäß meines Wissens - nur in fälle der Insolvenz, sonst ist alles problemlos!
Aber bei Bundesanzeiger sieht man das schon in den Jahresabschlüsse, wenn das Kapital nicht vollständig eingezahlt ist, dann wird da eine Bemerkung stehen.
Ich weiß dass die Gründung und Betrieb einer AG aufwendiger als GmbH wegen dem Aufsichtsrat und weiteren Verpflichtungen ist.
Bei einem Eine-Person-AG ist es trotzdem ein Aufsichtsrat von 3 Personen immer notwendig!
Aber meine Frage ist, ist es möglich die AG mit 12.500 Euro zu gründen ? und der Rest später irgendwann Nachzahlen ?
-- Editiert von fb393411-6 am 25.04.2015 18:25
-- Editiert von fb393411-6 am 25.04.2015 18:26
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#3
Antwort vom 6. Mai 2015 | 11:07
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Naja, die 12500€ AG wäre am ersten Tag pleite, denn sie kann noch nicht mal die Gründungskosten selbst tragen.
#4
Antwort vom 6. Mai 2015 | 11:39
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Es lässt sich ja im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass die Gründungskosten, soweit sie den Betrag X übersteigen, von Person XY getragen werden. So umgeht man die frühzeitige Insolvenzreife.
Und jetzt?
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